Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3367
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0709/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253367.DE
1. MSG 001 IND 2025 0709 CZ DE 25-11-2025 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: +420 221 802 216
e-mail: eu9834@unmz.gov.cz
3B. Státní úřad pro jadernou bezpečnost
Senovážné náměstí 9,
110 00 Praha 1
Tel.:+420 221 624 746
e-mail: pravni.oddeleni@sujb.gov.cz
4. 2025/0709/CZ - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung Nr. 375/2016 über ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich
6. Ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich
7.
8. Der Entwurf der Durchführungsverordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung Nr. 375/2016 über ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich (im Folgenden „Verordnungsentwurf“) wird im Zusammenhang mit der Änderung des Atomgesetzes Nr. 83/2025 vorgelegt. Mit dem Verordnungsentwurf wird allgemein auf Änderungen reagiert, die durch die Änderung des Gesetzes im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen eingeführt wurden, d. h. insbesondere auf eine genauere Spezifizierung der Berichterstattung über Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kernmaterial und ausgewählten Gütern und der Weitergabe von kerntechnischen Gütern. Im Entwurf zur Änderung der Verordnung werden nur minimale einzelne Änderungen des ursprünglichen Wortlauts der Verordnung vorgeschlagen. Er präzisiert und verdeutlicht das Verzeichnis der spezifischen Arten von Beförderung für ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich. Ein weiteres Ziel der vorgeschlagenen Änderung besteht darin, das Verzeichnis ausgewählter Güter im kerntechnischen Bereich an die aktualisierten Fassungen der internationalen Normen anzupassen, die innerhalb der internationalen Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, deren Mitglied die Tschechische Republik ist, angenommen wurden. Diese Normen (Leitlinien der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer) sind ein wesentliches praktisches Instrument im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen, bei dem die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt werden.
Schlüsselwörter: ausgewählte Güter, Sicherheitsvorkehrungen.
Die Verordnung Nr. 375/2016 enthält folgende Referenz:
Anhang 1
Punkt 1.7, Erläuterungen – Kodex der Amerikanischen Gesellschaft der Maschinenbauingenieure (American Society of Mechanical Engineers, ASME) oder gleichwertige Normen
9. In der aktuellen Verordnung Nr. 375/2016 ist Folgendes geregelt:
a) das Verzeichnis der kerntechnischen Güter, die ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich sind;
b) das Muster der Erklärung über die Endverwendung von kerntechnischen Gütern, die ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich sind, bei ihrer Einfuhr;
c) der Umfang, das Verfahren und die Aufbewahrungsdauer der erfassten Daten über kerntechnische Güter, die ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich sind, und die Fristen für deren Weiterleitung an die Staatliche Behörde für nukleare Sicherheit;
d) die Obliegenheiten der Erklärung über die Endverwendung von kerntechnischen Gütern, die ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich sind;
e) die Anforderungen an den Inhalt der Dokumentation für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von kerntechnischen Gütern, die ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich sind.
Die Änderung der Verordnung wird vorgeschlagen, um das Verzeichnis der spezifischen Arten der Beförderung ausgewählter Güter im kerntechnischen Bereich zu präzisieren und zu vereinfachen und den Wortlaut der Rechtsvorschriften an die aktuelle Terminologie in diesem Bereich anzupassen. Gleichzeitig wurde die Terminologie harmonisiert und verfeinert. So umfasste beispielsweise der Begriff „Weitergabe“ in der früheren Bedeutung im breiteren Sinne auch andere Varianten der Beförderung, während gemäß der aktuellen Terminologie unter einer Weitergabe nur die Beförderung von Gütern innerhalb der EU verstanden wird. Ein weiterer Grund für die Vorlage des Verordnungsentwurfs ist die Reaktion auf die Ergebnisse der bestehenden Anwendungspraxis. Ferner werden die ausdrücklichen Anforderungen an Informationen in der Erklärung über die Endverwendung von ausgewählten Gütern im kerntechnischen Bereich vereinheitlicht, weil der Wortlaut in § 1 nicht mit dem Wortlaut im Formular in Anhang 2 der Verordnung übereinstimmt. Gleichzeitig muss das Verzeichnis der kerntechnischen Güter, die ausgewählte Güter im kerntechnischen Bereich sind, im Rahmen neuer Rechtsvorschriften an die aktualisierten Fassungen der internationalen Normen angepasst werden, die im Rahmen der internationalen Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, deren Mitglied die Tschechische Republik ist, angenommen wurden.
Der Grundlagentext – das Gesetz Nr. 263/2016 – wurde der Notifizierung 2024/0259/CZ beigefügt. Die in die TRIS-Datenbank hochgeladenen Versionen gelten bis zum 31.12.2025 und ab dem 1. 1. 2026
Die Verordnung Nr. 375/2016, die durch die Überarbeitung geändert wird, wurde unter der Nummer 2016/0296/CZ notifiziert.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2024/0259/CZ, 2016/0296/CZ
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2024/0259/CZ
2016/0296/CZ
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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