Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0532
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0086/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260532.DE
1. MSG 001 IND 2026 0086 ES DE 20-02-2026 ES NOTIF
2. Spain
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes y Comunicaciones y
de Medio Ambiente.
Plaza del Marqués de Salamanca, 8,
28006. Madrid
Email: d83-189@maec.es
3B. Subdirección General de Regulación y Derechos de las Personas Consumidoras.
Calle Príncipe de Vergara, 54
28006. Madrid
Email: subdireccion.regulacion@consumo.gob.es
4. 2026/0086/ES - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Vorentwurf eines Gesetzes über einen nachhaltigen Konsum
6. Dynamische Preisgestaltung für Produkte und Dienstleistungen.
Fossile Brennstoffe und Verkehrsdienstleistungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
7.
8. Mit dem Vorentwurf des Gesetzes werden zwei EU-Richtlinien vollständig in nationales Recht umgesetzt: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU im Hinblick auf die Stärkung der Verbraucher bei der grünen Wende durch einen besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und durch bessere Informationen sowie der Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828.
Des Weiteren sind eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen vorgesehen, um einen bewussten und nachhaltigen Konsum zu fördern. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihre Kaufentscheidungen so zu treffen, dass ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich geschützt werden. Zudem soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Darbietungen und Freizeitaktivitäten gewährleistet werden.
9. Die Richtlinien (EU) 2024/825 und 2024/1799, mit denen dieses Gesetz über nachhaltigen Konsum umgesetzt wird, zielen unter anderem darauf ab, die bereits von der Europäischen Union umgesetzten Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln und den Verbraucherschutz vor unlauteren Geschäftspraktiken zu verbessern.
Durch die Aufnahme einer Maßnahme zur Beschränkung der Werbung für Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen die Bemühungen um eine nachhaltige Energiewende konsequent unterstützt werden. Diese Produkte haben eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gespielt. Nun muss jedoch überprüft werden, wie sie beworben werden. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sauberere und effizientere Alternativen aktiv gefördert werden. Mit dieser Maßnahme soll nicht abrupt von ihrer Verwendung abgeschreckt werden, sondern vielmehr ein allmählicher Wandel in der Wahrnehmung und der Entscheidungsfindung der Verbraucher gefördert werden.
Werbung hat darüber hinaus einen erheblichen Einfluss auf die Gewohnheiten und Wünsche der Menschen. Daher ist es sinnvoll, dass die Werbefläche die Umweltverpflichtungen widerspiegelt, die sich aus der öffentlichen Politik ergeben. Durch die Festlegung bestimmter Grenzen für die Bewerbung emissionsintensiver Produkte soll ein Umfeld geschaffen werden, das die Entwicklung nachhaltiger Technologien fördert, ohne die Produktionssektoren oder die Wahlfreiheit der Bürger unverhältnismäßig einzuschränken. Daher soll auf eine den Nachhaltigkeitszielen besser entsprechende kommerzielle Kommunikation hingearbeitet werden.
Zum anderen wird es auch als notwendig erachtet, für mehr Transparenz bei der Nutzung dynamischer Preissysteme durch die Unternehmen zu sorgen. Zu diesem Zweck wird das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert, damit Verbraucher bei der Nutzung dieser Dienstleistungen die Spanne der Preise kennen können, die sie zum Zeitpunkt des Kaufs zahlen müssen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu