Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0957
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0162/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260957.DE
1. MSG 001 IND 2026 0162 NL DE 30-03-2026 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Dienst Douane Noord, CDIU.
(cdiu.notificaties@belastingdienst.nl 050 5232135)
3B. Ministerie van Landbouw, Visserij, Voedselzekerheid en Natuur,
directie Wetgeving en Juridische zaken, afdeling Landbouw en Voedselkwaliteit
4. 2026/0162/NL - S00E - Umwelt
5. Verordnung über nationale Subventionen des Ministeriums für Wirtschaft, des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur und des Ministeriums für Klima und grünes Wachstum, das Subventionsmodul „Energieeffizienz im Unterglasanbau“ und Änderungen der Verordnung über die Verfügbarkeit von Subventionen des Ministeriums für Wirtschaft, des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur und des Ministeriums für Klima und grünes Wachstum für das Jahr 2026
6. Energiesparende Techniken im Unterglasanbau.
7.
8. Mit der vorliegenden Verordnung wird das Subventionsmodul „Energieeffizienz im Unterglasanbau“, das in Titel 2.3 der Verordnung über nationale Subventionen des Ministeriums für Wirtschaft, des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur und des Ministeriums für Klima und grünes Wachstum enthalten ist, geändert. In Artikel 2.3.2 Absatz 1 sind die Geräte, Anlagen oder Maschinen aufgeführt, für die eine Subvention beantragt werden kann. Die bestehenden Buchstaben c und d wurden erweitert; Buchstabe f wurde allgemeiner gefasst. Darüber hinaus wurden in den Buchstaben h, i, j und k neue Fördermöglichkeiten aufgenommen.
Artikel 2.2.3 Absatz 1 Buchstabe i kann technische Anforderungen enthalten. Buchstabe i betrifft die Einführung der Möglichkeit, eine Subvention für Neubauten oder für den Austausch des Glases auf einem Gewächshausdach durch Glas mit einer vorgeschriebenen hemisphärischen Lichtdurchlässigkeit oder einem vorgeschriebenen Hortiscatter-Wert, durch Doppelverglasung oder durch Low-E-Glas zu erhalten. Es wurde keine Bestimmung zur gegenseitigen Anerkennung aufgenommen, da dies nicht erforderlich ist; die vorgeschriebenen Eigenschaften von Glas (Hortiscatter-Wert, Doppelverglasung und Low-E-Glas) werden auch in anderen europäischen Ländern verwendet und sind gängige Praxis. Daher gibt es keinen Unterschied zwischen dem Kauf von Glas in den Niederlanden und in anderen europäischen Ländern.
9. Die Anforderungen sind nicht-diskriminierend, erforderlich und verhältnismäßig. Die zwingende Maßnahme, die durch die hier in Rede stehende Allgemeinverfügung auferlegt wird, ist der Schutz der Umwelt. Diese Anforderung gilt für alle Antragsteller auf die Subvention und ist angemessen, da wissenschaftliche Untersuchungen und Tests, die von der Wageningen University & Research und Delphy unter Verwendung der angegebenen Glasarten durchgeführt wurden, Energieeinsparungen von bis zu 20 % bei den CO₂-Emissionen nachgewiesen haben. Eine weniger weitreichende Maßnahme ist nicht möglich, da sich diese technischen Anforderungen an die Investitionen als die effizientesten erwiesen haben, wenn es darum geht, die größtmöglichen Energieeinsparungen zu erzielen und ausreichende bzw. steigende Erträge zu erzielen.
Es hat sich gezeigt, dass die vorgeschriebenen Werte für die hemisphärische Lichtdurchlässigkeit bzw. den Hortiscatter-Wert im Vergleich zu Standardglas die höchste Energieeffizienz aufweisen. Die Anforderung gemäß der NEN-Norm wurde hinzugefügt, um die in den Bewertungen angegebenen Zahlen zu validieren. Für Doppelverglasung gelten keine zusätzlichen Anforderungen, da die Einsparungen im Vergleich zu Standardglas offensichtlich sind. Untersuchungen zu Low-E-Glas zeigen im Vergleich zu Standardglas eine Ertragssteigerung und erhebliche Energieeinsparungen.
Da sich die Amortisationszeit für Unternehmer nach wie vor als zu lang erweist, um Investitionen in nachhaltige Gewächshausdachabdeckungen (Glas) zu rechtfertigen, ist es notwendig, diese Investitionen zu fördern. Diese Anforderungen sind im Hinblick auf den Umweltschutz (CO₂-Ziele) angemessen, da diese Technologien Investitionen in nachweislich energieeffiziente Glasarten fördern.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu