Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1020
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0178/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261020.DE
1. MSG 001 IND 2026 0178 ES DE 07-04-2026 ES NOTIF
2. Spain
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes y Comunicaciones, y de Medio Ambiente.
Dirección General de Coordinación del Mercado Interior y otras Políticas Comunitarias.
Secretaría de Estado para la Unión Europea
Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación.
3B. Subdirección General de Calidad y Sostenibilidad Alimentaria
Dirección General de Alimentación
Ministerio de Agricultura, Alimentación y Medio Ambiente
4. 2026/0178/ES - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. KÖNIGLICHES DEKRET ZUR ÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN DEKRETS NR. 760/2021 VOM 31. AUGUST 2021 ZUR VERABSCHIEDUNG DER QUALITÄTSVORSCHRIFTEN FÜR OLIVENÖL UND OLIVENTRESTERÖL
6. Olivenöl und Oliventresteröl.
7.
8. Dieses Königliche Dekret ändert das Königliche Dekret Nr. 760/2021 vom 31. August 2021 zur Verabschiedung der Qualitätsvorschriften für Olivenöl und Oliventresteröl.
Erstens enthält es eine neue Definition des Begriffs „Endempfänger der Waren“, um die bei der Abwicklung von Einfuhren aus Drittländern festgestellten Probleme zu beheben. Die neue Begriffsbestimmung wird es ermöglichen, den verantwortlichen Betreiber klarer zu identifizieren und so die Rückverfolgbarkeit dieser Verbringungen zu verbessern.
Zweitens wird die Verpflichtung eingeführt, das System zu benachrichtigen, sobald die Beförderung des Olivenöls abgeschlossen ist. Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass in Ermangelung einer solchen Bestätigung zahlreiche Transaktionen im System offen bleiben, ohne dass Aufzeichnungen über ihre tatsächliche Lieferung vorliegen, was es den zuständigen Behörden erschwert, sie zu überwachen, und die Zuverlässigkeit der aufgezeichneten Informationen verringert.
Drittens wird das durch das Königliche Dekret Nr. 760/2021 eingerichtete Aufzeichnungssystem für die Beförderung von Olivenöl und Oliventresteröl als Massengut gestärkt. Zwar sah das Königliche Dekret Nr. 760/2021 vom 31. August 2021 bereits vor, dass diese Transporte von einem Analysebericht oder einem ähnlichen Dokument begleitet werden müssen, doch wird mit dieser Änderung zusätzlich vorgeschrieben, dass diese Dokumente zum Zeitpunkt der Meldung in das elektronische System eingegeben werden müssen. Wenn der Betreiber anstelle des Bulletins ein gleichwertiges Dokument vorlegt, können die zuständigen Behörden diesen Umstand als Kriterium in ihrer Risikoanalyse berücksichtigen, insbesondere bei der Erstellung von Kontrollplänen.
9. Mit dem Königlichen Dekret Nr. 760/2021 vom 31. August 2021 zur Verabschiedung der Qualitätsvorschriften für Olivenöl und Oliventresteröl wurde ein standardisiertes und verbindliches Rückverfolgbarkeitssystem für alle Akteure der Branche eingeführt, das es ermöglichen soll, Produkte in allen Phasen der Produktion, des Transports und der Vermarktung leicht zu lokalisieren, wodurch die korrekte Identifizierung der Öle gestärkt und deren Echtheit gewährleistet wird. Darüber hinaus wurde im Dekret vorgeschrieben, dass alle Verbringungen von Öl von Belegen begleitet werden müssen und dass bei Massengut-Verbringungen diese Verbringungen vorab an das vom Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung eingerichtete EDV-System gemeldet werden müssen.
Fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten haben die bei der praktischen Anwendung des Dekrets gewonnenen Erfahrungen deutlich gemacht, dass bestimmte Anpassungen erforderlich sind, um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, eine höhere Genauigkeit der den zuständigen Behörden zur Verfügung stehenden Informationen zu gewährleisten und letztlich die Garantie für die hervorragende Qualität spanischer Olivenöle sowie deren Wettbewerbsposition auf den internationalen Märkten zu stärken.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2020/0581/E
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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