Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1058
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0187/EE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261058.DE
1. MSG 001 IND 2026 0187 EE DE 10-04-2026 EE NOTIF
2. Estonia
3A. Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium, aadress Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn
Ettevõtluskeskkonna valdkond,
karl.stern@mkm.ee
3B. Regionaal- ja Põllumajandusministeerium, aadress Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn
Toiduohutuse osakond
info@agri.ee
4. 2026/0187/EE - C90A - Wohlbefinden von Tieren und Haustieren
5. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Veterinärgesetzes
6. Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Vermittlung von Inhalten, die Zoophilie darstellen; Beendigung der Praxis, Hunde an Ketten zu halten. Der Vorschlag betrifft die Einführung einer Betriebsgenehmigung für Tierheime und die Festlegung von Anforderungen an die Haltung von Tieren in solchen Einrichtungen.
7.
8. Das Verbot der Zoophilie ist präziser und umfassender formuliert. Es ist verboten, Hunde dauerhaft an einer Kette zu halten, aber es ist erlaubt, Hunde vorübergehend an einer Kette zu halten. Dem Gesetz zufolge soll ein vollständiges Verbot ab dem 1. Januar 2032 in Kraft treten.
Um einen genaueren Überblick über die in Estland tätigen Einrichtungen zu erhalten, die vorübergehende Unterbringung für streunende Tiere anbieten, und um gute Haltungsbedingungen für aufgefundene streunende Tiere in solchen Einrichtungen zu gewährleisten, wird für Betreiber von Tierheimen eine Genehmigungspflicht eingeführt und es werden genauere Anforderungen an Tierheime festgelegt. Folglich muss jeder Betreiber von Tierheimen, auch wenn er als gemeinnützige Organisation tätig ist, vor Aufnahme des Betriebs eine Betriebsgenehmigung beantragen. Die Zulassungsvorschriften sorgen für einen besseren Überblick über die in diesem Bereich tätigen Einrichtungen; dies trägt wiederum dazu bei, die staatliche Aufsicht zu verbessern, und kommt sowohl denjenigen zugute, die nach einem vermissten Tier suchen, als auch denjenigen, die ein Haustier aus einer solchen Einrichtung adoptieren möchten. Darüber hinaus könnten zusätzliche Anforderungen an die Haltung von Tieren in Tierheimen – darunter sowohl ergänzende Tierschutzstandards als auch die Verpflichtung, dem neuen Besitzer bei der Übergabe die Gesundheitsunterlagen des Tieres auszuhändigen – Menschen dazu ermutigen, ein Haustier aus einem Tierheim zu adoptieren.
9. Zoophilie ist derzeit indirekt durch die Liste unzulässiger Handlungen gegenüber Tieren verboten, doch die Gesellschaft erwartet ein umfassenderes Verbot. Die Haltung von Hunden in einer Kette ist eine veraltete Art der Tierhaltung, und der Wunsch, sie zu verbieten, ergibt sich auch aus den Erwartungen der Gesellschaft, eine solche Haltung zu verbieten. Es kann notwendig sein, einen Hund vorübergehend an einer Kette zu halten, beispielsweise wenn ein Rettungsfahrzeug anfährt oder wenn der Rasen gemäht wird.
Die Notwendigkeit spezifischerer Vorschriften für die vorübergehende Unterbringung von streunenden Tieren ergibt sich aus dem gestiegenen öffentlichen Interesse, da Tierheime hauptsächlich mit Hilfe von Spendern betrieben werden und sich in erster Linie um die Unterbringung von Tieren kümmern, bei denen es sich in der Regel um Haustiere handelt. Um den Tierschutz zu gewährleisten und Betrug zu verhindern, muss diesem Sektor verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der gesetzgeberischen Absicht wurden Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Heimtieren analysiert und berücksichtigt, dass im Rahmen der Tätigkeiten eines Tierheims die Übertragung des Eigentums an Tieren in der Regel gegen Entgelt erfolgt. Daher ist es erforderlich, angemessene Anforderungen und Vorschriften festzulegen; um deren wirksamere Umsetzung zu gewährleisten, muss eine Betriebsgenehmigungspflicht eingeführt werden. Die Branchenvertreter halten es zudem für notwendig, einheitliche betriebliche und tierschutzrechtliche Anforderungen für Tierheime festzulegen, da dies zur Zuverlässigkeit und Transparenz ihrer Tätigkeit beiträgt.
10. Verweise auf einschlägige Rechtsvorschriften:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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