Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1880
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0364/PL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261880.DE
1. MSG 001 IND 2026 0364 PL DE 10-07-2026 PL NOTIF
2. Poland
3A. Ministerstwo Rozwoju i Technologii, Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa, e-mail: notyfikacjaPL@mrit.gov.pl
3B. Departament Hodowli i Ochrony Roślin, Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi, Wspólna 30, 00-930 Warszawa, tel. +48 22 623 10 17, fax: +48 22 623 17 81, e-mail: krzysztof.kielak@minrol.gov.pl, malgorzata.malec@minrol.gov.pl
4. 2026/0364/PL - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. Entwurf einer Methodik für den integrierten Anbau von Äpfeln – Malus domestica L.
6. Methodik des integrierten Pflanzenbaus.
7.
8. I. BODENVORBEREITUNG UND ANLEGUNG EINES OBSTGARTENS
II. DÜNGUNG UND KALKUNG
III. BODENPFLEGE UND UNKRAUTBEKÄMPFUNG
IV. PFLEGE EINER OBSTPLANTAGE
V. SCHUTZ VOR KRANKHEITEN
VI. SCHUTZ VOR SCHÄDLINGEN
VII. GESUNDHEITS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN
VIII. LISTE DER OBLIGATORISCHEN VERFAHREN UND BEHANDLUNGEN IM SYSTEM DES INTEGRIERTEN APFELANBAUS
IX. CHECKLISTE FÜR DEN OBSTBAU
X. WEITERFÜHRENDE LITERATUR
XI. XIII. ANHÄNGE
9. Der integrierte Pflanzenanbau (IP) ist eine nationale Lebensmittelqualitätsregelung, welche die nachhaltige Nutzung des technischen und biologischen Fortschritts bei Anbau, Pflanzenschutz und Düngung einschließt, dessen vorrangiges Ziel darin besteht, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Dank des Systems können qualitativ hochwertige Kulturpflanzen gewonnen und mit einem Etikett für integrierten Pflanzenbau auf den Markt gebracht werden. Neben dem Abschluss der Fachausbildung ist die Grundvoraussetzung des Systems für integrierten Pflanzenanbau der Anbau nach detaillierten Methoden, die vom Hauptinspektor für Pflanzengesundheit und Saatgutkontrolle genehmigt wurden.
Die Grundsätze enthalten Angaben rund um das Pflanzen, die Behandlung, den Schutz und die Ernte der Kultur. Diese Informationen werden ergänzt durch Themen wie Verbesserung der Fruchtfolge und Agrartechnik, sachgerechte Düngung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der Pflanzen sowie Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in begründeten Fällen in einer Menge, die für die Gesundheit von Menschen und Tieren und die Umwelt am wenigsten schädlich ist. Zugelassene Stellen führen Kontrollen bei Pflanzenerzeugern durch, die den integrierten Pflanzenschutz anwenden, und überprüfen dabei auch die ordnungsgemäße Umsetzung der Anforderungen, die in den Methoden für den integrierten Pflanzenschutz festgelegt sind. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt von 2026, Pos. 624) wurde die Zuständigkeit für die Überwachung der am System teilnehmenden Betriebe und die Ausstellung von Zertifikaten, die die Anwendung des IP bescheinigen, den Zertifizierungsstellen übertragen, die von den provinziellen Inspektoren für Pflanzengesundheit und Saatgutkontrolle ermächtigt wurden.
Das System für integrierten Pflanzenanbau legt Produktanforderungen fest, die über die von der Europäischen Union festgelegten hinausgehen, und gewährleistet ein höheres Qualitätsprodukt als vergleichbare Produkte, die den Anforderungen der allgemein geltenden Vorschriften entsprechen. Das IP-System muss auch über die Standard-IPM-Anforderungen hinausgehen. Die Regelung zeichnet sich u. a. durch strengere Kriterien für die Auswahl der Pflanzenschutzmittel aus, die bei den zur Zertifizierung eingereichten Kulturen verwendet werden können. Dazu gehört u. a. der verringerte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die nicht selektiv auf Nützlinge wirken, zu einer erhöhten Widerstandsfähigkeit von Pflanzenschädlingen führen oder giftig für Mensch und Umwelt sind. Die Informationen über Pflanzenschutzmittel, die im integrierten Pflanzenbau zugelassen sind, sind auf der Website „Platforma Sygnalizacji Agrofagów“ [Online-Schädlingswarnsystem] abrufbar.
Zu den besonderen Merkmalen der Regelung gehören auch die Anforderungen an die Einhaltung der vom Hauptinspektor für Pflanzenschutz und Saatgutkontrolle genehmigten Methoden, deren Erfüllung vor der Ausstellung des IP-Zertifikats, im Bereich der Erzeugung, des Pflanzenschutzes und der Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften durch den an der Regelung teilnehmenden Erzeuger zu überprüfen ist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der integrierte Pflanzenbau gemäß Artikel 55 des Pflanzenschutzmittelgesetzes vom 8. März 2013 eine freiwillige Regelung darstellt.
9a. Das integrierte Produktionssystem ist freiwillig, und die Anforderungen in dieser Hinsicht sind angemessen, um das Ziel zu erreichen.
9b. Die Lösung trägt den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf die Herstellung hochwertiger Lebensmittel Rechnung.
9c. Es werden keine unangemessenen Belastungen auferlegt; das integrierte Produktionssystem ist freiwillig.
10. Verweise auf die Referenztexte: Im Rahmen der früheren Notifizierung wurden Grundlagentexte übermittelt:
2022/0565/PL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu