Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2778
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0537/SE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262778.DE
1. MSG 001 IND 2026 0537 SE DE 05-10-2026 SE NOTIF
2. Sweden
3A. Kommerskollegium
3B. Transportstyrelsen
4. 2026/0537/SE - T00T - Transport
5. Verordnung zur Änderung der Verordnung (TSFS 2011:70) der schwedischen Verkehrsbehörde über die Genehmigung von Alkohol-Interlocks
6. Alkohol-Interlocks.
7.
8. Die Verordnung über Alkohol-Interlocks wird aktualisiert, nachdem eine neue Ausgabe der Norm EN 50436-1 über Alkohol-Interlocks veröffentlicht wurde.
Die Verordnung wird auch hinsichtlich der Ereignisse angepasst, die das Alkohol-Interlocks aufzeichnen muss und für die es eine zusätzliche Wartung anfordern muss. Bei Unterbrechung der Batteriespannung darf das Alkohol-Interlock nur dann eine zusätzliche Wartung anfordern, wenn es mit dem Fahrzeug auf andere Weise als über eine digitale Schnittstelle verbunden ist. Wenn das Alkohol-Interlock über eine digitale Schnittstelle mit dem Fahrzeug verbunden ist, muss das Alkohol-Interlock stattdessen das Ereignis aufzeichnen und eine zusätzliche Wartung anfordern, wenn das Fahrzeug ohne einen gültigen Atemtest bewegt wurde.
9. Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, einen aktualisierten Rechtsrahmen für die Genehmigung von Alkohol-Interlocks zu schaffen, der den technologischen Entwicklungen sowohl im Automobilsektor als auch im Bereich der Alkohol-Interlocks Rechnung trägt.
9a. Die bestehenden Anforderungen an Alkohol-Interlocks in der Verordnung entsprechen nicht dem Niveau der aktualisierten Norm. Wenn die Anforderungen nicht entsprechend der aktualisierten Norm verschärft werden, werden wir die technologischen Entwicklungen im Bereich der Alkohol-Interlocks nicht in vollem Umfang nutzen können.
Wird keine Anpassung hinsichtlich zusätzlicher Betriebsanforderungen vorgenommen, wenn die Batteriespannung unterbrochen wird, während das Alkohol-Interlock über eine digitale Schnittstelle verbunden ist, erfordert das Alkohol-Interlock zusätzliche Wartung, die nicht auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Nutzer zurückzuführen sind. Dies wird für den Nutzer sowohl umständlich als auch kostspielig sein. Es sind jedoch Bestimmungen erforderlich, um auf andere Weise sicherzustellen, dass Versuche zur Umgehung des Alkohol-Interlocks verhindert werden.
9b. Die vorgeschlagene Verordnung dürfte keine Auswirkungen auf den Binnenmarkt oder den grenzüberschreitenden Handel und Dienstleistungsverkehr haben. Es handelt sich um einen Verweis auf eine internationale Norm, die von Herstellern von Alkohol-Interlocks befolgt wird.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden die Vorschriften in Bezug auf die Umstände gelockert, unter denen ein Alkohol-Interlock zusätzliche Wartung für Alkohol-Interlocks verlangen muss, die über eine digitale Schnittstelle mit Fahrzeugen verbunden sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird es jedoch als notwendig erachtet, dass diese Alkohol-Interlocks stattdessen einen Vorfall registrieren und zusätzliche Wartung anfordern, wenn das Fahrzeug bewegt wird, ohne dass eine zulässige Atemprobe abgegeben wurde.
9c. Übergangsbestimmungen erlauben es, Alkohol-Interlocks, die nach früheren Normen und Vorschriften genehmigt wurden, bis zu 18 Monate nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften in Fahrzeuge einzubauen. Sie können während des Bedingungszeitraums für Alkohol-Interlocks verwendet werden. Auf diese Weise werden etwaige negative Folgen für diejenigen, die Alkohol-Interlocks bereitstellen oder herstellen, verringert.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2011/0090/S
2014/0269/S
2016/0029/S
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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