Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 03235
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0549/B
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202003235.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0549 B DE 04-09-2020 B NOTIF
2. B
3A. FOD Economie, KMO, Middenstand en Energie
Algemene Directie Kwaliteit en Veiligheid - Dienst Normalisatie en Competitiviteit - BELNotif
NG III – 2de verdieping
Koning Albert II-laan, 16
B - 1000 Brussel
Tel: 02/277.53.36
belspoc@economie.fgov.be
3B. BELGISCHE KAMER VAN VOLKSVERTEGENWOORDIGERS
Commissie voor Energie,Leefmilieu en Klimaat
1008 Brussel
Tel:02/549.81.26 - 02/549.85.18
4. 2020/0549/B - S10E
5. Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitnehmer, um ein Verbot der Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffprodukten und einigen anderen Einweg-Kunststoffprodukten zu erlassen.
6. Mit diesem Gesetzentwurf sollen einige Bestimmungen
einer europäischen Richtlinie zum Erlass eines Verbots der Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffprodukten
(die chemisch zersetzt werden können oder die sich in kleine Kunststoffpartikel zersetzen können) einerseits und bestimmter anderer Einweg-Kunststoffprodukte andererseits
unverzüglich in belgisches Recht umgesetzt werden. Neben den mit dieser Richtlinie festgelegten Verbotsbestimmungen sieht dieser Gesetzentwurf außerdem ein Verbot der Verwendung von Einweg-
Plastiktüten vor.
7. - Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- (Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt)
8. Mit dem Gesetzentwurf soll das Gesetz vom 21. Dezember 1998 „über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt,
der Gesundheit und der Arbeitnehmer“ geändert werden.
Es zielt darauf ab, ein Verbot für das Inverkehrbringen einer Reihe von Produkten zu erlassen.
Hierzu werden in dem Gesetz vom 21. Dezember 1998 einige Definitionen (Artikel 2 des Gesetzentwurfs) sowie ein neues Kapitel IVa „Sonderbestimmungen für Einweg-Kunststoffprodukte“ hinzugefügt (Artikel 3).
Das Verbot für das Inverkehrbringen betrifft insbesondere Produkte auf Basis von oxo-abbaubarem Kunststoff (Artikel 4), eine Reihe von Einweg-Kunststoffprodukten (Artikel 5) und einige Einweg-Tragetaschen, die dazu bestimmt sind, an Verkaufsstellen in Räumlichkeiten oder im Freien verwendet zu werden, um Waren beim Einkaufen zu verpacken und/oder zu transportieren.
DOC 55 0160/016: Text nach der zweiten Lesung von der Kommission verabschiedet
https://www.dekamer.be/assets/FLWB/Pdf/55/0160/55K0160016.pdf
DOC 55 0160/008: Bericht der Kommission, erste Lesung
https://www.dekamer.be/assets/FLWB/Pdf/55/0160/55K0160008.pdf
DOC 55 0160/015: Bericht der Kommission, zweite Lesung
https://www.dekamer.be/assets/FLWB/Pdf/55/0160/55K0160015.pdf
9. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die unverzügliche Umsetzung von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 in belgisches Recht, wobei ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-Plastiktüten hinzugefügt wird. Nach Ansicht des Antragstellers sollte das Inverkehrbringen solcher Plastiktüten verboten werden, da sie aus ökologischer Sicht eine Absurdität darstellen: Diese in nur einer Sekunde hergestellten Tüten haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 20 Minuten, aber eine Lebensdauer zwischen einem und vier Jahrhunderten. Darüber hinaus gefährden diese Tüten tatsächlich die Biodiversität, da sie von Meerestieren und Vögeln verschluckt werden. Solche Verbotsbestimmungen gibt es nicht nur in Frankreich, Spanien und Italien, sondern auch in anderen Teilen der Welt; so verbieten beispielsweise nicht weniger als 25 afrikanische Länder die Verwendung von Einweg-Plastiktüten.
10. Einschränkung des Vertriebs oder Gebrauchs einer Substanz, eines Präparats oder chemischen Erzeugnisses
Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitnehmer.
Die Grundlagentexte waren Bestandteil einer früheren Notifizierung: 1998/347/B
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Ja
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Europäische Kommission
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Fax: +32 229 98043
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