Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 04268
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0778/LT
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202104268.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0778 LT DE 26-11-2021 LT NOTIF
2. LT
3A. Lietuvos standartizacijos departamentas
Algirdo g. 31, LT-03219 Vilnius
Tel. +370 (5) 270 9358
Elektroninis paštas: dir9834@lsd.lt
3B. Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija
Vilniaus g. 33, LT-01506 Vilnius
Tel. +370 (5) 268 5110
Elektroninis paštas: ministerija@sam.lt
4. 2021/0778/LT - C50A
5. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. V-432 des Gesundheitsministers der Republik Litauen vom 13. Mai 2010 zur Genehmigung der litauischen Hygienenorm HN 17:2016 „Nahrungsergänzungsmittel“ (im Folgenden „Verordnungsentwurf“)
6. Nahrungsergänzungsmittel
7. Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln
8. Ziel des Erlasses ist es, die maximale Kaliummenge in der empfohlenen täglichen Aufnahme eines Nahrungsergänzungsmittels zu regeln, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Höchstmenge an Kalium, die in der Menge des zu verzehrenden Nahrungsergänzungsmittels pro Tag enthalten ist, 1.000 mg Kalium nicht überschreiten darf. Diese Menge, die etwa 30 % der empfohlenen Tageszufuhr entspricht, wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie über die tatsächliche Ernährung der erwachsenen Bevölkerung Litauens, der Ergebnisse und Empfehlungen der von Wissenschaftlern der Santaros-Kliniken der Universität Vilnius, der Medizinischen Fakultät der Universität Vilnius und der Medizinischen Gesellschaft Vilnius in den Jahren 2018-2020 durchgeführten Studie "Bewertung des Natrium- und Jodzustands der litauischen Bevölkerung und Entwicklung von Leitlinien für die öffentliche Gesundheitspolitik" (im Folgenden NATRIJOD-Studie) festgelegt, die in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation durchgeführt wurde, sowie die empfohlenen täglichen Nährstoff- und Energienormen, die durch die Verordnung Nr. 510 des Gesundheitsministers der Republik Litauen vom 25. November 1999 zur Genehmigung der empfohlenen täglichen Nährstoff- und Energienormen (geändert durch die Verordnung Nr. V-836 des Gesundheitsministers vom 23. Juni 2016) und die Praxis anderer Länder der Europäischen Union genehmigt wurden. Der Beschlussentwurf enthält auch eine Bestimmung über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung.
9. Kalium – ein Spurenelement, das für den menschlichen Körper notwendig ist, seine biologische Rolle im menschlichen Körper ist sehr vielfältig, umfasst viele Systeme und Funktionen des Körpers. Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass Erwachsene mindestens 3 510 mg Kalium pro Tag konsumieren sollten. Die Ergebnisse der NATRIJOD-Studie zeigen, dass nur 23,1 % der litauischen Erwachsenen die empfohlene Menge an Kalium zu sich nehmen, nämlich 3.500 mg pro Tag für Männer und 3.100 mg pro Tag für Frauen. Die Ergebnisse einer Studie über die tatsächliche Ernährung von Erwachsenen in Litauen im Zeitraum 2019-2020 ergaben, dass der Kaliumkonsum in der erwachsenen Bevölkerung im Durchschnitt 2 440 mg pro Tag beträgt. Auf der Grundlage dieser Daten kann der Schluss gezogen werden, dass Erwachsene in Litauen zusätzlich etwa 1 000 mg Kalium pro Tag konsumieren sollten, um die empfohlene tägliche Aufnahme zu erhalten. Kalium kann durch den Verzehr von Lebensmitteln mit einem höheren Kaliumgehalt oder aus kaliumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln gewonnen werden. Weder in den unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften der Europäischen Union noch in den nationalen Rechtsvorschriften Litauens sind Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, festgelegt. Der Verordnungsentwurf wurde aufgrund der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten des Seimas und interessierter Institutionen ausgearbeitet, die sich mit der Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Anforderungen für Kalium-Nahrungsergänzungsmittel befassten. Die Annahme des Verordnungsentwurfs wird einen angemessenen Schutz der Gesundheit der Verbraucher gewährleisten und es den zuständigen Behörden ermöglichen, wirksamere Kontrollen von kaliumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln durchzuführen.
10. Verweise auf die grundlegenden Texte: Litauische Hygienenorm HN 17:2016 „Nahrungsergänzungsmittel“
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. Technische Handelshemmnisse
Nein – Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu