Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 03019
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0533/PL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201903019.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0533 PL DE 29-10-2019 PL NOTIF
2. PL
3A. Ministerstwo Przedsiębiorczości i Technologii,
Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 262 93 94, e-mail: notyfikacjaPL@mpit.gov.pl
3B. Ministerstwo Cyfryzacji,
Departament Prawny,
ul. Królewska 27, 00-060 Warszawa,
tel.: (+48) 22 2455915, e-mail: sekretariat.dp@mc.gov.pl
4. 2019/0533/PL - SERV60
5. Entwurf eines Gesetzes über elektronische Zustellung
6. Öffentlicher Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben
Qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben
Öffentlicher Hybrid-Dienst
7. -
8. Der notifizierte Entwurf eines Gesetzes über elektronische Zustellung enthält Bestimmungen u. a. für folgende Bereiche:
– Einrichtung einer Adresse für elektronische Zustellungen einer öffentlichen Stelle, einer privaten Einrichtung, die keine natürliche Person ist, oder eines nichtstaatlichen Akteurs, der eine natürliche Person ist,
– öffentlicher und qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben, der nach dem Standard in Artikel 26a des Gesetzes vom 5. September 2016 über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung erbracht wird,
– öffentlicher Hybrid-Dienst.
Ferner wurden Bedingungen für die von einem benannten Betreiber vorgenommene Umwandlung eines von einer öffentlichen Stelle erstellten elektronischen Dokuments in eine Briefsendung festgelegt. Der für Informatisierung zuständige Minister wird zudem den Betrieb eines IT-Systems sicherstellen, in dem eine Datenbank für elektronische Adressen geführt und eine Suchmaschine in der Datenbank für elektronische Adressen bereitgestellt wird und in dem Informationen über qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben erbringen, gespeichert werden.
9. Mit dem Gesetzentwurf sollen Regeln für den Schriftverkehr zwischen öffentlichen Stellen und anderen öffentlichen Einrichtungen und nichtstaatlichen Akteuren festgelegt werden. Als Standardverfahren für den Schriftverkehr soll der öffentliche Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben dienen, der in Anlehnung an die Grundsätze der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (EIDAS-Verordnung) erbracht wird. Der Dienst wird um den öffentlichen Hybrid-Dienst ergänzt, der sicherstellt, dass öffentliche Stellen Schriftstücke standardmäßig in elektronischer Form auch an digital ausgegrenzte Personen versenden können. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem die Grundlage für die Funktionsweise des Marktes für qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben gelegt, die nach dem vom für Informatisierung zuständigen Minister festgelegten Standard von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht werden.
10. Kein Grundlagentext vorhanden
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekte
Nein – Der Entwurf eines Rechtsaktes ist keine technische Vorschrift und kein Konformitätsbewertungsverfahren.
SPS-Aspekte
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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