Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1191
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0241/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241191.DE
1. MSG 001 IND 2024 0241 FR DE 02-05-2024 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI - Pôle Normalisation et réglementation des produits
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
3B. Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé (ANSM)
4. 2024/0241/FR - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Beschluss zur Änderung der Liste der als Suchtstoff eingestuften Substanzen
6. Suchtstoffe
7.
8. Der Entscheidungsentwurf der ANSM betrifft die Aufnahme folgender Cannabinoide in die Liste der Suchtstoffe:
- H2-CBD und H4-CBD;
- Eine Stofffamilie, die aus dem Benzo[c]chromenring gewonnen wird, ausgenommen Cannabinol (CBN);
— 5F-Cumyl-PeGACLONE (oder 5F-SGT-151), Cumyl-CH-Megaklon (oder SGT-270), 7APAICA, 5F-7APAICA, Cumyl-P7AICA, 5F-Cumyl-P7AICA, BZO-Hexoxizid (oder MDA-19) und BZO-Poxizid (oder 5C-MDA-19).
Diese Entscheidung folgt insbesondere auf Berichte über schwerwiegende Auswirkungen, die das französische Suchtüberwachungsnetzwerk im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Stoffe erhalten hat.
Ihr Konsum kann unmittelbare Auswirkungen haben, wie z. B. Bewusstseinsverlust, Koma, Krämpfe, Paranoia, Angstzustände oder sogar Panikangriffe, Erbrechen, Bluthochdruck, Tachykardie oder Brustschmerzen, die auf einen Herzinfarkt hindeuten können. Es wurden auch Fälle von Nierenversagen gemeldet.
Diese Wirkungen können viel stärker sein als bei der Anwendung von Cannabis auftretenden Wirkungen und erfordern unter Umständen eine dringende Behandlung durch Angehörige der Gesundheitsberufe. Die Intensität der Wirkungen hängt auch von der Art des Konsums ab, und je höher die Konzentration des Produkts, desto schwerwiegender können die Komplikationen sein. Darüber hinaus dürften diese Produkte zu Abhängigkeiten führen.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass einige dieser Produkte, insbesondere H4-CBD, der breiten Öffentlichkeit über das Internet oder in CBD-Shops zur Verfügung stehen. Diese Stoffe sind in Form von Ölen, Harzen, Kräutern, Sprays, Süßwaren oder Gummimassen und E-Flüssigkeiten erhältlich. Sie können eingeatmet, gevapt oder geraucht werden.
Neben dem einfachen Zugang zu einigen dieser Produkte in Geschäften haben diese Stoffe ähnliche Wirkungen wie THC, wodurch die Verbraucher unbeabsichtigten Wirkungen ausgesetzt werden können, die sich auf ihre Gesundheit auswirken und medizinische Versorgung erfordern können.
9. Ziel des Entscheidungsentwurfs zur Aufnahme dieser neuen Cannabinoide in die Liste der Suchtstoffe ist es, ihren Konsum zu verbieten und so einen besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Diese Entscheidung folgt insbesondere auf Berichte über schwerwiegende Auswirkungen, die das französische Suchtüberwachungsnetz im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Stoffe erhalten hat.
Ihr Konsum kann unmittelbare Auswirkungen haben, wie z. B. Bewusstseinsverlust, Koma, Krämpfe, Paranoia, Angstzustände oder sogar Panikangriffe, Erbrechen, Bluthochdruck, Tachykardie oder Brustschmerzen, die auf einen Herzinfarkt hindeuten können. Es wurden auch Fälle von Nierenversagen gemeldet.
Diese Wirkungen können viel stärker sein als bei der Anwendung von Cannabis auftretenden Wirkungen und erfordern unter Umständen eine dringende Behandlung durch Angehörige der Gesundheitsberufe.
Darüber hinaus sind einige von ihnen der breiten Öffentlichkeit zugänglich, insbesondere durch Verkäufe im Internet oder in CBD-Shops.
Die Aufnahme in die Liste der Suchtstoffe verbietet es daher, diese Stoffe zur Verfügung zu stellen, wodurch der bestmögliche Schutz der öffentlichen Gesundheit in Frankreich bis zu einer europäischen oder internationalen Entscheidung über diese Stoffe gewährleistet wird.
10. Verweise auf Referenztexte:
11. Ja
12. Die Dringlichkeit der Situation beruht auf den Risiken für die öffentliche Gesundheit, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
- der Anstieg der Zahl der schweren Fälle im Zusammenhang mit ihrem Konsum mit klinischen Anzeichen und schweren Komplikationen, die eine medizinische Notfallversorgung erfordern können;
- dass diese Stoffe ähnliche Wirkungen haben wie THC, das auf
internationaler Ebene als Suchtstoff eingestuft wurde;
- der einfache Zugang zu einigen dieser Erzeugnisse in Geschäften, insbesondere in Formen wie Gummis und Bonbons, die traditionell für Kinder bestimmt sind;
— das Vorhandensein dieser verschiedenen Stoffe in den konsumierten Produkten ist dem Verbraucher oft unbekannt, und ihre Konzentration ist im Allgemeinen hoch.
— die Notwendigkeit, angesichts der Schädlichkeit dieser Stoffe so bald wie möglich den bestmöglichen Schutz der öffentlichen Gesundheit in Frankreich zu gewährleisten.
Darüber hinaus stellen die Olympischen und Paralympischen Spiele in Frankreich im Juli-August-September 2024 einen Kontext dar, der zu einem besonderen und sensiblen Risiko für die öffentliche Gesundheit führen kann.
Bis zu einer europäischen oder internationalen Entscheidung über diese Stofffamilie ist es daher dringend erforderlich, diese Entscheidung über die Einstufung dieser Erzeugnisse als Suchtstoffe zu veröffentlichen, was keine Beschränkung der Handels- und Industriefreiheit darstellt, wenn es sich um Produkte handelt, die teilweise in CBD-Shops verkauft werden, aber in ihrer Gesamtheit von Drogenhandelsnetzen verkauft werden.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu