Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1673
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0344/HU
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241673.DE
1. MSG 001 IND 2024 0344 HU DE 27-06-2024 HU NOTIF
2. Hungary
3A. Európai Uniós Ügyek Minisztériuma
EU Jogi Megfelelésvizsgálati Főosztály - Műszaki Notifikációs Központ
H-1054 Budapest, Báthory u. 10.
E-mail: technicalnotification@eum.gov.hu
3B. Miniszterelnöki Kabinetiroda
Jogi Ügyekért Felelős Helyettes Államtitkárság
4. 2024/0344/HU - SERV30 - Medien
5. Entwurf eines Rechtsakts zur Beschränkung des Zugangs zu pornografischen Inhalten im Internet zum Schutz von Kindern und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Zusammenhang mit Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Werbung
6. Regelung der Werbung
Beschränkung von Internetzugangsdiensten
7.
8. Der Entwurf sieht vor, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, auf seiner Website ein leicht zugängliches, transparentes und benutzerfreundliches elektronisches System zu betreiben, um die Meldung und Entfernung von Inhalten, welche die Persönlichkeitsrechte Minderjähriger verletzen, zu erleichtern.
Nach dem Entwurf sind Internetdiensteanbieter verpflichtet, auf Wunsch der Eltern einen Internet-Screening-Dienst bereitzustellen, um pornografische Websites herauszufiltern. Internetdiensteanbieter informieren den Abonnenten im Voraus über die Möglichkeit eines sicheren Dienstes (der für minderjährige Nutzer bereitgestellt wird) und über die Tatsache, dass dieser Dienst für einzelne Abonnenten kostenlos ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Diensteanbieter bei Festnetz-(Heimat-)Diensten zusätzlich zu einem sicheren Internetzugang (der für minderjährige Nutzer bereitgestellt wird) auch einen ungefilterten Dienst bereitstellen muss.
Das Screening erfolgt auf der Grundlage einer ständig aktualisierten schwarzen Liste der am häufigsten besuchten Websites, die sich speziell mit pornografischen Inhalten befassen und welche von der nationalen Medien- und Informationsbehörde erstellt werden.
Mit der Änderung der Werbevorschriften sieht der Entwurf vor, dass bei Werbung über einen Applikationsanbieter oder einen Video-Sharing-Plattform-Diensteanbieter die Art der Werbung klar anzugeben ist, wobei auch Influencer-Tätigkeiten zu berücksichtigen sind. Es ist verboten, bei Kindern oder Minderjährigen für Waren oder Produkte oder deren Verwendung in einer Weise zu werben, die gefährlich ist, oder die das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Unversehrtheit gefährdet.
Gemäß dem Gesetz CVIII von 2001 über bestimmte Aspekte von Diensten des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Dienste der Informationsgesellschaft, das sich an Kinder oder Minderjährige richtet, gibt es eine spezielle Bestimmung über die Werbung für alkoholische Getränke, die unmittelbar vor, während und unmittelbar nach der Veröffentlichung von Inhalten über einen Anbieter von Anwendungen oder Videoplattformen erfolgt.
9. Mit dem Entwurf eines Rechtsakts wird dafür gesorgt, dass Kinder das Internet sicher nutzen.
Die Änderung wird es erleichtern, Inhalte, die Cybermobbing darstellen, zu melden und zu entfernen.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Werbeverbote auszuweiten und die Regulierung der Werbung über Anbieter von Anwendungen und Videoplattformen zu überdenken, wobei auch die Tätigkeiten von Meinungsführern, welche ein breites Spektrum junger Menschen beeinflussen, zu berücksichtigen sind.
Die Änderung sieht vor, dass bei Werbung über einen Anwendungsanbieter oder einen Video-Sharing-Plattform-Diensteanbieter eindeutig auf die Art der Werbung Bezug genommen werden muss.
Es ist weithin bekannt, welche schädlichen Auswirkungen pornografische Inhalte auf Minderjährige haben können. Die meisten Minderjährigen haben zu Hause ein intelligentes Gerät, Internetzugang oder ein WLAN-Netz.
Internetdiensteanbieter sollten verpflichtet werden, mittels einer geeigneten technischen Lösung sicherzustellen, dass der Nutzer des Internetzugangsdienstes keinen Zugang zu pornografischen Inhalten hat, die in der schwarzen Liste der nationalen Medien- und Informationsbehörde aufgeführt sind, wenn die Abonnenten (einschließlich Eltern, die Internetabonnements für ihre Kinder kaufen) dies wünschen. Diese wird den einzelnen Abonnenten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsvorschriften werden in einem Auslaufsystem und schrittweise durch den Gesetzesentwurf eingeführt.
Die Änderung zielt auch darauf ab, die Werbung für alkoholische Getränke unmittelbar vor, während und unmittelbar nach der Veröffentlichung von Inhalten für Kinder oder Minderjährige durch Anbieter von Online-Anwendungen oder Videoplattformanbietern zu verbieten.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2019/0029/HU
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu