Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3063
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0621/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243063.DE
1. MSG 001 IND 2024 0621 ES DE 15-11-2024 ES NOTIF
2. Spain
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energético, de Transportes y Comunicaciones y de Medioambiente.
DG del Mercado Interior y Otras Políticas Comunitarias. Ministerio de Asuntos Exteriores, UE y Cooperación.
3B. SERVICIO DE GESTION Y TRIBUTACION DEL JUEGO. AGENCIA TRIBUTARIA DE LA REGIÓN DE MURCIA. CONSEJERIA DE ECONOMIA, HACIENDA, FONDOS EUROPEOS Y TRANSFORMACION DIGITAL.
4. 2024/0621/ES - H10 - Glücksspiele
5. ENTWURF DER VERORDNUNG XX/2024 VOM XX XXXX ZUR ÄNDERUNG DES KATALOGS DER SPIELE UND WETTEN DER REGION MURCIA UND DER BINGO-VERORDNUNG DER REGION MURCIA
6. Elektronische Formen von Bingo-Spielen
7.
8. Der Hauptzweck des Verordnungsentwurfs besteht darin, die Regeln zu ändern, die die Hauptverordnung über das Bingospiel in der Autonomen Gemeinschaft der Region Murcia enthalten, bestehend aus dem Katalog der Spiele und Wetten sowie der Bingo-Verordnung, die zwei elektronische Formen des Bingospiels regeln: das elektronische Bingo und das elektronische Hallen-Bingo.
Daher werden nach der Einbeziehung technologischer Elemente beide Rechtsvorschriften geändert, die zwei elektronische Formen des Bingospiels regeln: das elektronische Bingo und das elektronische Hallen-Bingo.
9. Das elektronische Bingo und das elektronische Hallen-Bingo teilen die charakteristischen Merkmale kollektiver Geld- und Glücksspielarten, insbesondere des traditionellen Bingos, beinhalten jedoch erhebliche Variationen in ihren Regeln und ihrer Entwicklung aufgrund der Anwesenheit technologischer Komponenten im Spiel, die sogar neue Möglichkeiten für die Schaffung neuartiger Spiele eröffnen.
Dieser Verordnungsentwurf regelt im Detail die technischen, funktionalen und betrieblichen Merkmale, die für jede dieser elektronischen Modalitäten des Bingospiels gelten. Soweit beide Modalitäten durch Computersysteme, Stützen oder Terminals entwickelt werden, enthält das Projekt die entsprechende Regulierung dieser, um maximale Transparenz im Spiel, Computersicherheit in seinem Betrieb und den Schutz der Teilnehmer und anderer sensibler Gruppen in Bezug auf diese Aktivität zu gewährleisten.
Das elektronische Bingo wird in seiner Gesamtheit von einem oder mehreren Unternehmen verwaltet und organisiert, die vom zuständigen Ministerium für Glücksspiel als Vertriebsnetz zugelassen sind, an das sich Bingohallen, die es organisieren wollen, halten müssen, um den Nutzern unter strengen Anforderungen, die die Sicherheit und technische Zuverlässigkeit des Glücksspielsystems gewährleisten, größere gemeinsame Preise anzubieten. Das Spiel findet immer in Bingohallen statt, unabhängig von anderen Modalitäten, unbeschadet der Möglichkeit, dass das Spiel gleichzeitig in ergänzenden Hallen oder Bereichen stattfindet, die sich von der Haupthalle unterscheiden.
Im Gegenzug werden die Organisation und der Betrieb des elektronischen Hallen-Bingos von dem Unternehmen durchgeführt, das die Bingo-Hallen-Genehmigung besitzt, und sie finden in der Haupt-Bingo-Halle statt, wobei die Spieler elektronische oder physische Bingo-Karten oder Spieleinheiten erwerben können.
Ebenso werden die Regeln für die Organisation und den Betrieb des elektronischen Bingos gelockert, wodurch den von den Bingobetreibern unterbreiteten Vorschlägen im Einklang mit den Anforderungen der unternehmerischen Freiheit und den unionsrechtlichen Grundsätzen des freien Dienstleistungsverkehrs ein größerer Spielraum bei der Gestaltung der Bingokarte und der Gewinnkombinationen eingeräumt wird und eine rechtzeitige vorherige Benachrichtigung des für das Glücksspiel zuständigen Leitungsorgans erforderlich ist.
Beim elektronischen Hallen-Bingo müssen Gewinnkombinationen durch Verordnung festgelegt und vor jedem Spiel angekündigt werden, was zu unterschiedlichen Preisen führt, ähnlich denen des herkömmlichen Bingos.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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