Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0159
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0029/FI
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250159.DE
1. MSG 001 IND 2025 0029 FI DE 21-01-2025 FI NOTIF
2. Finland
3A. Työ- ja elinkeinoministeriö
Työllisyys ja toimivat markkinat -osasto
PL 32
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
Puhelin +358 29 5047261
maaraykset.tekniset.tem@gov.fi
3B. Sosiaali- ja terveysministeriö
Turvallisuus ja terveys -osasto
PL 33
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
Puhelin +358 295 16001
kirjaamo.stm@gov.fi
4. 2025/0029/FI - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Soziales und Gesundheit über die Etikettierung und das sonstige Erscheinungsbild von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und ihren Packungen
6. Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter, nikotinhaltige Flüssigkeiten, andere Flüssigkeiten als nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zur Verwendung in elektronischen Zigaretten bestimmt sind
7.
8. Das Tabakgesetz (549/2016) wurde durch das Gesetz xx/2025 geändert, das am pp.kk.202x in Kraft tritt. In das Gesetz wurde eine Definition für rauchlose Nikotinerzeugnisse aufgenommen, die Nikotinbeutel und ihnen sehr ähnliche Erzeugnisse umfasst. Nikotinbeutel entsprechen auch der Definition von Tabakersatzstoffen. Nach dem Gesetz müssen das Erscheinungsbild rauchloser Nikotinerzeugnisse und ihre Packungen harmonisiert werden.
Weitere Bestimmungen über das Erscheinungsbild von Erzeugnissen und ihrer Verpackung werden durch einen Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit im Einklang mit dem Tabakgesetz erlassen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit über die Etikettierung und das sonstige Erscheinungsbild von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und ihren Packungen (591/2016) so zu ändern, dass er auch Bestimmungen über die zulässige Etikettierung und das sonstige Erscheinungsbild von rauchlosen Nikotinerzeugnissen und ihren Packungen enthält. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die §§ 22a und 22b des Erlasses zu ändern, um rauchlose Nikotinerzeugnisse und ihre Packungen zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene Verordnung würde weitgehend der Verordnung über Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten und ihre Packungen entsprechen.
Die Verordnung zur Harmonisierung rauchloser Nikotinerzeugnisse und ihrer Packungen wird ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft treten.
9. Es wird vorgeschlagen, dem Erlass ein neues Kapitel 3c hinzuzufügen, das die zulässige Etikettierung und das sonstige Erscheinungsbild rauchloser Nikotinerzeugnisse und ihrer Packungen regelt.
Es wird vorgeschlagen, dem Erlass einen neuen § 19i hinzuzufügen, in dem weitere Bestimmungen über die zulässige Etikettierung von Packungen rauchloser Nikotinerzeugnisse, wie Schriftart, Farbe, Größe und Aufmachung der Marke, festgelegt werden. Die Verordnung würde der geltenden Verordnung über die zulässige Etikettierung der Packungen von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern entsprechen.
Es wird vorgeschlagen, dem Erlass einen neuen § 19j hinzuzufügen, in dem weitere Bestimmungen über das Erscheinungsbild der Packungen rauchloser Nikotinerzeugnisse wie Form, Farbe und Material festgelegt werden. Die vorgeschlagene Verordnung über die Form und das Material der Packungen würde weitgehend den Formen und Materialien der Packungen mit Dosiseinheiten rauchloser Nikotinerzeugnisse entsprechen, die derzeit auf dem Markt sind. Die vorgeschlagene Verordnung über die Farbe der Verpackung würde der geltenden Verordnung über die Farbe der Packungen von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern entsprechen.
Es wird vorgeschlagen, dem Erlass einen neuen § 19k hinzuzufügen, in dem Bestimmungen über die Etikettierung und das sonstige Erscheinungsbild rauchloser Nikotinerzeugnisse, wie Farbe, Zusammensetzung und Form eines in einer Dosiseinheit verpackten rauchlosen Nikotinerzeugnisses, festgelegt werden. Die vorgeschlagene Verordnung würde dem Erscheinungsbild rauchloser Nikotinerzeugnisse auf dem Markt entsprechen, die in Dosiseinheiten verpackt sind.
Es wird vorgeschlagen, § 22a des Erlasses zu ändern, um das vorgeschlagene neue Kapitel 3c zu berücksichtigen. Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung darf die Schrift der Etikettierung gemäß den Kapiteln 3a bis 3c nicht fett, kursiv, unterstrichen oder anderweitig hervorgehoben sein. Es wird vorgeschlagen, § 22b des Erlasses zu ändern, um auch die Anbringung von Produktinformationsetiketten auf rauchlosen Nikotinerzeugnissen zu regeln.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Die grundlegenden Texte wurden im Zusammenhang mit einer früheren Notifizierung vorgelegt:
2024/0643/FI
2024/0516/FI
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu