Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0469
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0072/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260469.DE
1. MSG 001 IND 2026 0072 FR DE 13-02-2026 FR NOTIF
2. France
3A. Direction générale des entreprises – SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 151
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
tél : 01 44 97 24 55
3B. Autorité nationale des jeux
11, Bd Gallieni
92230 Issy-les-Moulineaux
4. 2026/0072/FR - H10 - Glücksspiele
5. Entwurf eines Beschlusses der Nationalen Glücksspielbehörde über die technischen Bedingungen für die Anzeige der Warnmeldung zu den Risiken des übermäßigen oder pathologischen Glücksspiels, zu der Anbieter von Spielen mit geldwerten digitalen Gegenständen (jeux à objets numériques monétisables – „JONUMs“) verpflichtet sind
6. Spiele mit geldwerten digitalen Gegenständen, für die (während der Erprobung) ein anderer Rechtsrahmen gilt als für Glücksspiele.
7.
8. Die oben in Punkt 7 genannte Verordnung vom 4. Februar 2026 schreibt vor, dass die Warnmeldung „Votre activité de jeu peut être dangereuse : pertes d’argent, conflits familiaux, addiction, etc. Retrouvez nos conseils sur joueurs-info-service.fr (0974 751313 - appel non surtaxé)“ (Ihr Glücksspielverhalten kann gefährlich sein: Geldverlust, familiäre Konflikte, Sucht usw. Hilfe finden Sie unter joueurs-info-service.fr [0974 751313 – Anruf zum Standardtarif]) an folgenden Orten angezeigt werden muss:
1. Auf der Startseite dieser Spiele (JONUMs);
2. nach Bestätigung der Registrierung;
3. auf den Seiten der Spielschnittstelle, die es den Spielern ermöglicht, Informationen über ihre Glücksspieltätigkeit anzuzeigen, zu konfigurieren und zu verwalten.
Mit dem notifizierten Beschlussentwurf werden die technischen Bedingungen für die Anzeige der oben genannten Warnmeldung eingeführt:
- für die unter den Nummern 1 und 3 genannten Orte: Die Meldung ist in ein Schriftfeld einzufügen, dessen Farbe sich von der Farbe der Webseite abhebt. Die Höhe des Schriftfelds muss mindestens 10 % der Gesamthöhe des Bildschirms betragen. Die Breite des Schriftfelds muss der Gesamtbreite des Bildschirms entsprechen. Dieses Schriftfeld darf nicht scrollen. Die Meldung muss fixiert sein und dauerhaft sichtbar bleiben, ohne dass ihr Inhalt in irgendeiner Weise verzerrt wird. Innerhalb des Schriftfelds ist die Meldung in Großbuchstaben in der Schriftart Roboto Bold in einer Farbe wiederzugeben, die sich von der Farbe des Schriftfelds abhebt. Die Größe der Schriftart muss an die Fläche des Schriftfelds angepasst werden. In jeder Linie ist der maximal verfügbare Raum zwischen dem linken Rand des Schriftfelds und dessen rechtem Rand sowie zwischen dessen oberem und unterem Rand zu nutzen.
— für den unter Nummer 2 genannten Ort: Die Warnmeldung ist in einem temporären Schriftfeld in einer Farbe einzufügen, die sich von der Farbe der Webseite abhebt. Die Fläche des Schriftfelds muss mindestens 30 % der Gesamtfläche des Bildschirms betragen. Das Schriftfeld ist sowohl in der Höhe als auch in der Breite zentriert auf dem Bildschirm einzufügen. Es muss mindestens 5 Sekunden lang angezeigt werden und darf vom Benutzer nicht geschlossen werden können. Ein Countdown der verbleibenden Anzeigezeit muss im Schriftfeld enthalten sein. Innerhalb des Schriftfelds ist die Meldung in Großbuchstaben in der Schriftart Roboto Bold in einer Farbe wiederzugeben, die sich von der Farbe des Schriftfelds abhebt. Die Meldung muss im Schriftfeld sowohl vertikal als auch horizontal zentriert erscheinen und darin mindestens 40 % der Gesamtfläche des Schriftfelds einnehmen. Die Größe der Schriftart muss an die Größe der von der Meldung bedeckten Fläche angepasst werden. Während die Warnmeldung angezeigt wird, darf die Webseite nicht interaktiv sein und muss mit einem dunklen Filter bedeckt werden, der mindestens 40 % des Bildschirms einnimmt.
In jedem Fall gilt: (i) Das Regierungslogo muss entweder rechts neben dem Schriftfeld oder zentriert unterhalb des Schriftfeldes innerhalb eines weißen Rechtecks angeordnet sein und den in der staatlichen Grafikcharta festgelegten Grundsätzen entsprechen.
(ii) Das gesamte Schriftfeld muss für den Benutzer anklickbar sein. Der Link muss direkt zur Startseite des öffentlichen Glücksspiel-Hilfsservice www.joueurs-info-service.fr führen.
9. Mit den Artikeln 40 und 41 des Gesetzes Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 über die Sicherung und Regulierung des digitalen Raums wurde für eine dreijährige Erprobungsphase der Betrieb von Online-Spielen genehmigt, bei denen volljährige Spieler, die zugestimmt haben, eine finanzielle Aufwendung zu tätigen, mittels eines zufallsbasierten Verfahrens geldwerte digitale Gegenstände erlangen können.
Die oben in Punkt 7 genannte Verordnung vom 4. Februar 2026 definiert die Warnmeldung, die Spieler über die Risiken von exzessivem oder pathologischem Glücksspiel informieren soll, sowie die Position dieser Meldung auf den Glücksspiel-Schnittstellen.
Der notifizierte Beschlussentwurf regelt die technischen Bedingungen für die Anzeige dieser Warnmeldung.
Dies ist Teil der Regulierungsaufgabe der Nationalen Glücksspielbehörde im Hinblick auf den Spielerschutz, vor allem mit Blick auf die Prävention von exzessivem oder pathologischem Glücksspiel.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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