Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1001
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0172/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261001.DE
1. MSG 001 IND 2026 0172 FR DE 01-04-2026 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI - Pôle Normalisation et réglementation des produits
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
3B. Ministère de la santé, des familles, de l'autonomie et des personnes handicapées
Direction générale de la santé
SDEA/Bureau EA2
14 avenue Duquesne
75350 PARIS 07 SP
4. 2026/0172/FR - S00E - Umwelt
5. Änderung eines Erlasses über diagnostische Untersuchungen auf Bleigehalt in Beschichtungen in Wohngebäuden, die gemäß den Anforderungen des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen durchgeführt werden
6. Geräte zur Analyse von Blei in Beschichtungen, die bei diagnostischen Untersuchungen nach dem Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen verwendet werden.
7.
8. Um eine Bleibelastung bei Kindern und Schwangeren zu verhindern, schreibt das Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen vor, dass für alle oder Teile von Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 errichtet wurden, eine Risikobewertung der Bleibelastung (CREP, aus dem Französischem) erstellt werden muss.
Die Verfahren für die Durchführung dieses CREP, für die zertifizierte Fachleute zuständig sind, sind im Erlass vom 19. August 2011 über die Risikobewertung der Bleibelastung (CREP) beschrieben. Die Risikobewertung der Bleibelastung umfasst die Messung der Bleikonzentration in den Anstrichen des Gebäudes, um bleihaltige Anstriche zu identifizieren, deren Zustand zu beschreiben und gegebenenfalls Situationen zu ermitteln, die ein Risiko für eine Bleivergiftung bei Kindern oder für eine Beschädigung des Gebäudes darstellen.
Der Erlass schreibt vor, dass diese Bewertungen mit einem tragbaren Röntgenfluoreszenzgerät durchgeführt werden, das in der Lage ist, mindestens die K-Linie des Fluoreszenzspektrums zu analysieren, das von Blei emittiert wird, zu analysieren.
Die Änderung dieses Erlasses zielt nun lediglich darauf ab, Leistungskriterien für die Bleierkennung bei den zur Durchführung dieser Untersuchungen verwendeten Geräten festzulegen, anstatt Gerätekategorien zu spezifizieren.
9. Derzeit dürfen gemäß dem Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen für die Durchführung von Risikobewertungen der Bleibelastung (CREP) nur Geräte zur Analyse von bleihaltiger Farbe verwendet werden, die in der Lage sind, die K-Linie von Blei nachzuweisen. Damit wurde das technische Kriterium für die Auswahl von Geräten präzisiert, die in der Lage sind, tief in den Beschichtungen liegendes Blei zu erkennen. In der Praxis bedeutet dies, dass nur Geräte mit einer radioaktiven Quelle verwendet werden.
Durch den technologischen Fortschritt sind die Leistungen der beiden bestehenden Gerätetypen (Röntgenröhrengeräte und Geräte mit radioaktiven Quellen) gleichwertig geworden. Auf dieser Grundlage hat die französische Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES, aus dem Französischem) empfohlen, die technischen Kriterien für die Auswahl von Geräten zur Durchführung behördlich vorgeschriebener diagnostischer Untersuchungen durch Leistungskriterien für die Bleierkennung zu ersetzen (Stellungnahme vom Juli 2025). Dies wird den Einsatz anderer Arten von Geräten ermöglichen und dazu beitragen, die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen radioaktiven Quellen zu verringern.
Dementsprechend wird der Erlass wie folgt geändert:
- Streichung des technischen Kriteriums bei Geräten (Fähigkeit zur Erkennung der K-Linie von Blei) und Ersetzung durch die Verpflichtung, bestimmte Leistungskriterien zu erfüllen,
- Hinzufügung der vom nationalen Prüflabor und vom Wissenschaftlichen und Technischen Zentrum für Bauwesen (CSTB, aus dem Französischem) vorgeschlagenen Leistungskriterien zur Bewertung der Geräte: Genauigkeit, Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit der Messungen rund um den in den Erlassen genannte Grenzwert (1 mg/cm²).
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu