Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1117
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0196/PT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261117.DE
1. MSG 001 IND 2026 0196 PT DE 20-04-2026 PT NOTIF
2. Portugal
3A. Ministério da Economia e da Coesão Territorial
Instituto Português da Qualidade, I.P.
Rua António Gião, n.º 2
2829-513 Caparica
Telefone: + 351 21 294 81 00
Correio eletrónico: not1535@ipq.pt
site: www.ipq.pt
3B. Gabinete do Secretário de Estado Adjunto e da Energia
Campus XXI | Avenida João XXI, n.º 63 – 7º Piso
1000-300, Lisboa, Portugal
Tel / Phone (+351) 213 231 525
4. 2026/0196/PT - N50E - Erneuerbare Energien
5. Festlegung der nationalen Ziele für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeitskriterien für Kraftstoffe festgelegt, mit denen die Richtlinie (EU) 2023/2413 teilweise umgesetzt wird.
6. Energiewende, Ziele für die Einbeziehung von erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeit und Kriterien für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, Kraftstoffe, Elektrizität, Industrie, Verkehr und Gebäude, Herkunftsnachweise und Kreditsystem.
7.
8. Mit diesen Rechtsvorschriften wird die Richtlinie (EU) 2023/2413 teilweise in nationales Recht umgesetzt, wobei Aspekte im Zusammenhang mit der Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und mit der Neufestlegung der Ziele sowie der Instrumente, für ihre Umsetzung erforderlich sind, im Mittelpunkt stehen. Vor diesem Hintergrund wurden ehrgeizigere nationale Ziele für die Einbeziehung erneuerbarer Energien in den Brutto-Endenergieverbrauch gesteckt, ebenso wie sektorspezifische Ziele für die Bereiche Gebäude, Industrie, Heizung und Kühlung sowie Verkehr, die über die im Gesetzesdekret Nr. 84/2022 vom 9. Dezember 2022 vorgesehenen Zielvorgaben hinausgehen. Um sicherzustellen, dass diese Ziele auch erreicht werden, definieren die Rechtsvorschriften strenge Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Sie gelten für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen sowie für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs und recycelte kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Besagte Kriterien spiegeln die wachsende Anerkennung der Notwendigkeit wider, dass die Bioenergiepolitik am Prinzip der kaskadierenden Nutzung ausgerichtet werden muss, um eine effiziente Ressourcennutzung zu gewährleisten und negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Mit dem Gesetzesdekret wird auch ein System für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen eingerichtet, die Strom aus erneuerbaren Quellen, Wärme- und Kälteenergie aus erneuerbaren Quellen, erneuerbare und kohlenstoffarme Gase sowie die Energieerzeugung in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen abdecken. Diese Mechanismen sind von wesentlicher Bedeutung, um die Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit erneuerbarer Energien auf dem Markt zu gewährleisten, und es Verbrauchern und Wirtschaftsteilnehmern zu ermöglichen, die nachhaltige Herkunft der von ihnen genutzten Energie zu überprüfen. In den Sektoren Verkehr und Industrie werden spezifische Mechanismen festgelegt, welche die Nutzung von Biokraftstoffen und Biogasen fördern, wobei die Bedeutung dieser Energieträger für die Dekarbonisierung von Sektoren anerkannt wird, die sich nur schwer elektrifizieren lassen. Gleichzeitig sieht das Gesetzesdekret vor, dass erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs gemäß den europäischen Rahmenvorschriften dem Sektor angerechnet werden müssen, in dem sie tatsächlich verbraucht werden. Darüber hinaus sorgt das Gesetzesdekret für Flexibilität und definiert bestimmte Marktmechanismen, darunter ein Kreditsystem, das es den Kraftstofflieferanten ermöglicht, in Verbindung mit der Versorgung des Verkehrssektors mit erneuerbaren Energien Gutschriften auszutauschen. Wirtschaftsteilnehmer, die erneuerbare Elektrizität über öffentliche Ladestellen für Elektrofahrzeuge bereitstellen, können somit Transaktionsgutschriften bei Kraftstoffanbietern erhalten, die nationale Auflagen erfüllen müssen. Dies fördert die wirtschaftliche Effizienz und die Integration innovativer Lösungen.
Gleichzeitig wird damit die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Förderung erneuerbarer Energien anerkannt, und zwar durch Instrumente wie statistische Transfers, Förderprogramme oder gemeinsame Projekte. Dies erleichtert einen kosteneffizienten Ausbau und trägt zur Integration des Energiebinnenmarkts bei.
9. Mit diesem Gesetzesdekret soll die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 teilweise in die portugiesische Rechtsordnung umgesetzt werden.
In dem Dekret werden, im Einklang mit den auf europäischer Ebene definierten Zielen, nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien, sektorspezifische Ziele eingeschlossen, sowie Anforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen, insbesondere für Biokraftstoffe, festgelegt.
Außerdem werden das System der Herkunftsnachweise und die Zertifizierungsinstrumente für den Verkehrssektor aktualisiert, um eine Angleichung an die Richtlinie zu gewährleisten.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu