Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1896
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0368/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261896.DE
1. MSG 001 IND 2026 0368 DK DE 13-07-2026 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Erhvervsstyrelsen
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
erst@erst.dk
4. 2026/0368/DK - X10M - Edelmetalle
5. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Produkte und Marktüberwachung, des Gesetzes über Edelmetalle und Konfliktmineralien sowie des Gesetzes über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
6. Das Gesetz über Edelmetalle und Konfliktmineralien gilt bereits für alle Produkte, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder deren Legierungen (Gold, Silber, Platin und Palladium) bestehen.
7.
8. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das verschiedene andere Gesetze ändert. Diese Notifizierung bezieht sich ausschließlich auf Abschnitt 2, der die Änderung des Gesetzes über Edelmetalle und Konfliktmineralien (im Folgenden als „das Edelmetallgesetz“ bezeichnet) betrifft.
9. Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem eine Änderung des Anwendungsbereichs des Edelmetallgesetzes vor, nach der auch Waren, die als edelmetallhaltig zum Verkauf angeboten werden, unter das Gesetz fallen. Mehrere Bestimmungen werden entsprechend angepasst, und die Höhe der Sanktionen wird gelockert.
Gemäß dem Gesetzesvorschlag wird die dänische Wirtschaftsbehörde in der Lage sein, in diesem Bereich Kontrollen bezüglich der abgedeckten Warengruppen durchzuführen, die künftig sowohl aus Edelmetallen hergestellte Waren als auch Waren umfassen werden, die als „edelmetallhaltig“ zum Verkauf angeboten werden. Es wird möglich sein, Sanktionen gegen juristische und natürliche Personen zu verhängen, die Waren als aus Gold, Silber, Platin und Palladium hergestellt vermarkten, obwohl dies nicht der Fall ist.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes enthalten daher keine wesentlichen Handelshemmnisse.
9a. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen unter anderem darauf ab, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern, um sicherzustellen, dass Waren nicht in irreführender Weise zum Verkauf angeboten werden. Für Edelmetalle gelten nach dem Gesetz weiterhin die gleichen Produktanforderungen (Reinheitsanforderungen). Nach geltendem Recht kann ein Unternehmen bestraft werden, wenn ein korrekt gekennzeichneter Gegenstand als „Silberring“ zum Verkauf angeboten wird, der jedoch nur einen Feingehalt von 700 Promille Silber enthält. In diesem Fall erfüllt das Produkt nicht den Mindestfeingehaltsstandard für Silber von 800 Promille des Gesamtgewichts, und die Person, die das Produkt anbietet, wird aufgefordert, es vom Markt zu nehmen. Sollte sich hingegen herausstellen, dass der Ring überhaupt kein Silber enthält, handelt es sich um einen Gegenstand, der laut Gesetz nicht unter die Definition von Edelmetallgegenständen fällt und daher nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen wird die Auffassung vertreten, dass die Maßnahme geeignet ist, sicherzustellen, dass Waren, die als Edelmetalle enthaltend zum Verkauf angeboten werden, tatsächlich Edelmetalle enthalten, da die Waren überprüfbar sind.
9b. Die vorgeschlagenen Änderungen werden als notwendig erachtet, um einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in zum Verkauf angebotene edelmetallhaltige Waren zu stärken.
9c. Es wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Änderungen für die Wirtschaft voraussichtlich nur eine sehr begrenzte Belastung in Form von Verwaltungsaufwand mit sich bringen werden, die jedoch nicht näher quantifiziert wurde.
10. Verweise auf den Grundlagentext: 2019/0571/DK
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2019/0571/DK
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu