Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2158
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0422/PL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262158.DE
1. MSG 001 IND 2026 0422 PL DE 07-08-2026 PL NOTIF
2. Poland
3A. Ministerstwo Rozwoju i Technologii, Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa, e-mail: notyfikacjaPL@mrit.gov.pl
3B. Ministerstwo Rozwoju i Technologii,
Departament Architektury, Budownictwa i Geodezji
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 323 40 01, e-mail: sekretariatDAB@mrit.gov.pl
4. 2026/0422/PL - B00 - Bauart
5. Verordnung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft über die technischen Bedingungen, die Gebäude und deren Standorte erfüllen müssen, sowie über die technischen Bedingungen für die Nutzung von Wohngebäuden
6. Technische Bedingungen für Gebäude und zugehörige Gebäudeausrüstung sowie deren Standorte auf einem Baugrundstück, sowie technische Bedingungen für die Nutzung von Wohngebäuden.
7.
8. In der Verordnung sind die technischen Bedingungen festgelegt, die Gebäude und zugehörige Gebäudeausrüstung sowie deren Standorte auf einem Baugrundstück erfüllen müssen, sowie die technischen Bedingungen für die Nutzung von Wohngebäuden, darunter:
1) Anforderungen an die Bebauung und Gestaltung des Baugrundstücks (Lage von Gebäuden, Fußgängerwegen und Zufahrtsstraßen, Parkplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge);
2) Anforderungen an Gebäude und Räume (Beleuchtung und Sonneneinstrahlung, Zugänge zu Gebäuden und Wohnräumen, barrierefreie Wohnräume);
3) Anforderungen an die technische Ausrüstung von Gebäuden;
4) Anforderungen, die ein Gebäude hinsichtlich der baulichen Sicherheit erfüllen muss;
5) Anforderungen, die ein Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes erfüllen muss (Brandbeständigkeit von Gebäuden, Brandabschnitte und Brandtrennungen, Notausgänge, Bedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen, Energiespeicheranlagen);
6) Anforderungen, die ein Gebäude in Bezug auf die Sicherheit bei der Nutzung erfüllen muss;
7) Anforderungen, die ein Gebäude hinsichtlich der Hygiene und der Gesundheit der Nutzer erfüllen muss (Schutzmaßnahmen, einschließlich Luftreinheit, Schutz vor ionisierender Strahlung und elektromagnetischen Feldern);
8) Anforderungen, die ein Gebäude hinsichtlich des Schutzes vor Lärm und Vibrationen erfüllen muss;
9) Anforderungen, die ein Gebäude hinsichtlich Energieeinsparung und Wärmedämmung erfüllen muss;
10) Anforderungen an die Nutzung der Sonnenenergie;
11) Anforderungen an die Nutzung von Wohngebäuden.
9. Die Bestimmungen des Verordnungsentwurfs sehen insbesondere Folgendes vor:
1) die Beseitigung von Hindernissen für den Aufbau der Verteidigungsinfrastruktur;
2) die Umsetzung des EU-Rechts [Richtlinie (EU) 2023/2413, Richtlinie (EU) 2023/2413, Verordnung (EU) 2024/1309];
3) die Einführung von Lösungen zur Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Menschen mit Behinderungen;
4) die Einführung von Lösungen zur deutlichen Verbesserung des Brandschutzes von Gebäuden im Zusammenhang mit Bränden, die im Land aufgetreten sind;
5) die Einführung technischer Bedingungen für die Nutzung von Wohngebäuden (bisher wurden die Bestimmungen über die Nutzung von Wohngebäuden in einem anderen Rechtsakt festgelegt).
9a. Der Entwurf führt Anforderungen ein, die dem verfolgten Ziel – einem angemessenen Sicherheitsniveau – entsprechen.
9b. Die gesetzliche Genehmigung erfordert, dass bis zum 20. September 2026 eine neue Verordnung erlassen wird.
9c. Es wurde keine unverhältnismäßige Belastung im Hinblick auf das verfolgte Ziel festgestellt.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2024/0048/PL, 2023/0368/PL
Im Rahmen der vorherigen Mitteilung wurden Referenztexte übermittelt:
2024/0048/PL
2023/0368/PL
11. Ja
12. Es wird beantragt, das Dringlichkeitsverfahren anzuwenden und das Notifizierungsverfahren zu beschleunigen, da die Durchführung von Investitionsprojekten in durch einen Beschluss des Ministers für nationale Verteidigung ausgewiesenen Gebieten mit Zugangsbeschränkung unverzüglich erleichtert werden muss. Diese Projekte sind von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit und der Sicherheit der Republik Polen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage, in der die effiziente Umsetzung strategischer Investitionen von entscheidender Bedeutung ist.
Die in der Verordnung enthaltenen Lösungen passen die Anforderungen an die Besonderheiten militärischer Einrichtungen an und verringern die Notwendigkeit, Ausnahmegenehmigungen von technischen und baurechtlichen Vorschriften zu beantragen, wodurch das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung und damit die Umsetzung des Investitionsvorhabens beschleunigt wird.
Angesichts der Ausnahmesituation an der Grenze zwischen der Republik Polen und der Ukraine sowie der jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Verletzung des polnischen Luftraums liegen Anhaltspunkte für schwerwiegende und unvorhergesehene Umstände im Zusammenhang mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit vor, die die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens und die schnellstmögliche Verabschiedung der Bestimmungen rechtfertigen.
Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf eine Reihe von Bestimmungen, die die Sicherheit von Menschen und Tieren betreffen, darunter Brandschutz, Schutz vor dem Eindringen von Radon in Gebäude, verbesserte Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sowie Anpassung an den Klimawandel.
Die vollständige Fassung der Begründung für den Antrag auf das DRINGLICHKEITSVERFAHREN findet sich in der Datei über die normative Folgenabschätzung auf den Seiten 23-28.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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