Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 04528
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0873/NL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202204528.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0873 NL DE 22-12-2022 NL NOTIF
2. NL
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/Douane centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat,
Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische Zaken.
4. 2022/0873/NL - T40T
5. Verordnung Nr. IENW/BSK-2021/... des Ministers für Infrastruktur und Wasserwirtschaft vom [Datum]
Änderung der Fahrzeugverordnung im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Option zur Benennung von Sondermopeds im Straßenverkehrsgesetz 1994 und der Zulassung von Sondermopeds durch den Straßenverkehrsdienst sowie der Aktualisierung der dauerhaften Vorschriften für Sondermopeds
6. Diese Verordnung betrifft die Umwandlung des Bezeichnungsverfahrens für Sondermopeds durch den Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft in eine spezielle Moped-Zulassung durch den Straßenverkehrsdienst [RDW] als Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus aktualisiert diese Änderungsverordnung die dauerhaften Anforderungen an Sondermopeds.
7. ‑ (weitere Erläuterungen auf Seite 47 des Handbuchs, Nr. 7)
8. Mit dieser Verordnung wird die Umwandlung des besonderen Verfahrens zur Bezeichnung von Sondermopeds (Moped-ähnliche Fahrzeuge, die nicht unter die europäischen Fahrzeugvorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 168/2013) fallen, durch den Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft in eine nationale Typgenehmigung durch den Straßenverkehrsdienst [RDW] als Genehmigungsbehörde umgesetzt. Damit aktualisiert diese Änderungsanordnung die dauerhaften Anforderungen an Sondermopeds.
Artikel I(J) des Verordnungsentwurfs kann technische Vorschriften in Form einer Änderung der Fahrzeugverordnung enthalten [Regeling voertuigen]. Sondermopeds unterliegen Anforderungen, wenn sie auf Straßen verwendet werden. Dazu gehören Anforderungen an die allgemeine Fahrzeugbauweise, Abmessungen, Masse, Motorsystem, Kraftstoffsystem, Aufhängung, Lenkung, Bremsanlage, Karosserie, Leuchten, Lichtsignale und retro-reflektierende Einrichtungen.
Eine ausdrückliche Klausel über die gegenseitige Anerkennung ist nicht vorgesehen, da die Vorschriften unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs gelten.
9. Die Anforderungen sind notwendig, um die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten. In einigen Fällen hängen die Anforderungen mit europäischen und anderen Anforderungen für die Genehmigung/Zulassung von Fahrzeugen zusammen, insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Die Festlegung von Anforderungen an die Struktur von Sondermopeds für die Nutzungsphase bietet die beste und direkteste Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit. Die Durchsetzung ist möglich, wenn die Straßenverkehrssicherheit bedroht ist. Die Anforderungen sind auch nicht diskriminierend, da sie unabhängig vom Ursprung des Fahrzeugs oder Fahrers gelten. Die Anforderungen sind verhältnismäßig, da sie nur vorschreiben, was zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit erforderlich ist.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Erläuterungen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 1994 und zu bestimmten anderen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Ablauf der Option zur Benennung von Sondermopeds in Kapitel IIA des Straßenverkehrsgesetzes 1994 und zur Ermöglichung der Umsetzung des Rahmens für leichte Elektrofahrzeuge und bestimmte andere Änderungen
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. In Abschnitt 4 dieses Verordnungsentwurfs und in Punkt 6 der Begründung des Gesetzesentwurfs werden die Auswirkungen erörtert.
16. TBT Aspekt
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS Aspekt
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu