Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 01800
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0323/CZ
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201901800.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0323 CZ DE 02-07-2019 CZ NOTIF
2. CZ
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5, 110 00 Praha 1
tel: +420 221 802 212
fax: +420 221 802 440
e-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo zemědělství,
Odbor potravinářský
Těšnov 65/17, Praha 1, PSC 117 05
tel. 00420221813043
e-mail: sabina.caroti@mze.cz
4. 2019/0323/CZ - C00A
5. Verordnung über Anforderungen an Getreidemahlerzeugnisse, Teig-, Back- und Konditoreiwaren und Teige
6. Getreidemahlerzeugnisse, Teig-, Back- und Konditoreiwaren, Teige
7. -
8. Die Vorlage des Entwurfs der neuen Verordnung stellt eine Anpassung der Anforderungen an Getreidemahlerzeugnisse, Teig-, Back- und Konditoreiwaren und Teige an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die technologische Entwicklung in der Lebensmittelbranche sowie an die unmittelbar anwendbaren EU-Vorschriften dar.
Die Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtsvorschrift hängen mit der Neufassung anknüpfender Rechtsvorschriften, insbesondere mit der Neufassung des Gesetzes GBl. Nr. 110/1997 über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und über die Änderung und Ergänzung einiger zusammenhängender Gesetze, sowie mit neuen Rechtsvorschriften, z. B. mit der Verordnung GBl. Nr. 417/2016 über verschiedene Verfahren der Lebensmitteletikettierung, zusammen. Die Notwendigkeit einiger Änderungen und Präzisierungen hat sich auch aus der Praxis ergeben.
Im ersten Teil der Verordnung erfolgt eine Festlegung der Definitionen von Getreidemahlerzeugnissen, Teig-, Back- und Konditoreiwaren und Teigen. In den weiteren Bestimmungen werden weitere Anforderungen an die Einteilung der Erzeugnisse in Gruppen und Untergruppen und die Festlegung von sensorischen, physikalischen und sensorischen Anforderungen an die Qualität festgelegt.
Durch den Verordnungsentwurf erfolgt keine Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union.
Schlüsselwörter:
Getreidemahlerzeugnisse, Teig-, Back- und Konditoreiwaren, Teige
Im Entwurf wird auf die folgenden unmittelbar anwendbaren EU-Vorschriften verwiesen:
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit in der jeweils geltenden Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene, in der geltenden Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates, in der geltenden Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission, in der geltenden Fassung.
9. Der Hauptgrund für die Vorlage des Entwurfs der neuen Verordnung besteht in der Anpassung der Anforderungen an Getreidemahlerzeugnisse, Teig-, Back- und Konditoreiwaren und Teige an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die technologische Entwicklung in der Lebensmittelbranche sowie an die unmittelbar anwendbaren EU-Vorschriften.
Das unbedingte Erfordernis der entworfenen Rechtsvorschrift leitet sich aus den gewonnenen Erfahrungen bei der praktischen Anwendung der bisher geltenden Verordnung des Landwirtschaftsministeriums GBl. Nr. 333/1997 zur Durchführung von § 18 Buchstaben a, b, g und h des Gesetzes GBl. Nr. 110/1997 über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und über die Änderung und Ergänzung einiger damit im Zusammenhang stehender Gesetze, für Getreidemahlerzeugnisse, Teig-, Back- und Konditoreiwaren und Teige, in der jeweils geltenden Fassung ab. Diese Verordnung wird durch die neue Rechtsvorschrift ersetzt.
Die Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtsvorschrift hängen mit der Neufassung anknüpfender Rechtsvorschriften, insbesondere mit der Neufassung des Gesetzes GBl. Nr. 110/1997 über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und über die Änderung und Ergänzung einiger zusammenhängender Gesetze, sowie mit neuen Rechtsvorschriften, z. B. mit der Verordnung GBl. Nr. 417/2016 über verschiedene Verfahren der Lebensmitteletikettierung, zusammen. Die Notwendigkeit einiger Änderungen und Präzisierungen hat sich auch aus der Praxis ergeben.
Der Grund für den Erlass der neuen Verordnung ist die Tatsache, dass die Verordnung des Landwirtschaftsministeriums GBl. Nr. 333/1997 zwar schon einige Male neu gefasst wurde, jedoch weder den gegenwärtigen Anforderungen der Lebensmittelunternehmer noch den Bedürfnissen für die Ausübung der Aufsicht entspricht. Die neue Verordnung stellt auch für Verbraucher einen Nutzen dar. Die Aktualisierung des Inhalts der ursprünglichen Verordnung wird unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit auch von den Lebensmittelunternehmern gewürdigt. Die neuen Erzeugniskategorien gehen insbesondere auf Anregungen von Lebensmittelunternehmern und deren Verbänden (Vereinigungen) zurück.
10. Es steht kein Grundlagentext zur Verfügung.
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. Aspekt technischer Handelshemmnisse (TBT)
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Aspekt (SPS)
Nein – der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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