Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 03196
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0565/RO
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201903196.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0565 RO DE 18-11-2019 RO NOTIF
2. RO
3A. Direcția Afaceri Europene și Relații Internaționale – Ministerul Economiei, Calea Victoriei nr.152, Sector 1, Bucureşti, cod 010096;
Telefon 004 0212025240, 004 0212025230
E-mail: reglementari_tehnice@economie.gov.ro
3B. Autoritatea Națională Pentru Protecția Consumatorilor,
Bulevardul Aviatorilor nr.72, sector 1, București, cod 011865
4. 2019/0565/RO - C40A
5. Verordnung über die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer, die Verbraucher über die Oberflächenbehandlung von Obst und Gemüse mit Pestiziden zu informieren
6. An Verbraucher verkauftes Obst und Gemüse
7. - Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür
8. Diese Verordnung legt die Bedingungen für eine korrekte, umfassende und präzise Information der Verbraucher fest, die Wirtschaftsteilnehmer hinsichtlich der Sicherstellung der Übermittlung der Informationen über die Oberflächenbehandlung von Obst und Gemüse mit Pestiziden erfüllen müssen.
Die Wirtschaftsteilnehmer sind verpflichtet, die Verbraucher durch eine Anzeige an einem sichtbaren Ort darüber zu informieren, dass die Oberfläche des zum Verkauf angebotenen Obstes und Gemüses mit Pestiziden behandelt ist, sowie klar darüber zu informieren, wie die Produkte korrekt zu handhaben/zu verwenden sind, und gegebenenfalls, dass der Verzehr der Schale der betreffenden Produkte zu vermeiden ist.
Die Information der Verbraucher erfolgt durch die Wirtschaftsteilnehmer durch Anbringung der im Anhang der Verordnung vorgesehenen Plakette am Regal, am Verkaufsort für Obst und Gemüse, direkt neben diesen Produkten.
Die Plakette muss im Format Tahoma, Größe 16, beschriftet sein.
9. Durch den Entwurf soll eine bessere Information der Verbraucher in Rumänien hinsichtlich der Behandlung von angebotenem Obst und Gemüse sowie über die Tatsache, dass diese Produkte ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht beeinträchtigen und dass bestimmte Pestizide Krebs verursachen können, sichergestellt werden.
Außerdem haben die vom Personal der staatlichen Verbraucherschutzbehörde durchgeführten Kontrollmaßnahmen ergeben, dass es im Handel Lebensmittel gibt, die mit Produkten behandelt sind, die bei unsachgemäßer Verwendung gesundheitsschädlich sein können.
Gleichzeitig wurde bei den Kontrollen der staatlichen Verbraucherschutzbehörde festgestellt, dass viele Wirtschaftsteilnehmer die Verbraucher nicht korrekt, umfassend und präzise über die angebotenen Produkte informieren und so die Verbraucher in die Irre führen können.
Im Hinblick auf die Aufgaben der staatlichen Verbraucherschutzbehörde hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle sowie der korrekten Information der Verbraucher sind wir der Ansicht, dass diese Rechtsvorschrift zum Schutz der Verbraucher als natürliche Personen notwendig ist.
10. Es liegt kein Grundlagentext vor
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
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Europäische Kommission
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