Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 04392
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0851/B
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202204392.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0851 B DE 09-12-2022 B NOTIF
2. B
3A. FOD Economie, KMO, Middenstand en Energie
Algemene Directie Kwaliteit en Veiligheid - Dienst Normalisatie en Competitiviteit - BELNotif
NG III – 2de verdieping
Koning Albert II-laan, 16
B - 1000 Brussel
Tel: 02/277.53.36
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. Federale Overheidsdienst Volksgezondheid, Veiligheid van de Voedselketen en Leefmilieu
Algemene Dienst Dier, Plant en Voeding
Inspectiedienst Consumptieproducten
Galileelaan, 5-2
B- 1000 Brussel
tel.: 02 524 72 28
catherine.lefevre@health.fgov.be
4. 2022/0851/B - X00M
5. Königlicher Erlass zur Änderung des königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten
6. Tabakerzeugnisse
7. - Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG, insbesondere Artikel 24 Absatz 3
8. Der Entwurf des königlichen Erlasses soll elektronische Zigaretten in Form von gesamten Einwegprodukten vom Markt fernhalten.
Das Verbot findet sich nun in einem zusätzlichen Abschnitt in Art. 4 des königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten.
Neben dem Verbot enthält der Text nun eine Definition des Begriffs „elektronische Zigarette in Form eines ganzen Einwegprodukts“, um klarzustellen, welche Produkte unter das Verbot fallen und welche Produkte nicht unter das Verbot fallen.
Das Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten würde einer Übergangsfrist unterliegen, um den Verkauf verbotener Produkte zu ermöglichen, die bereits auf dem Markt vorhanden sind.
9. Das vorgeschlagene Verbot steht im Einklang mit der belgischen Politik, da Einweg-E-Zigaretten keinen Platz in der Politik der Raucherentwöhnung haben. Untersuchungen zeigen, dass Einweg-E-Zigaretten bei jungen Menschen besonders beliebt sind, von denen die meisten nicht planen, mit dem Rauchen aufzuhören. In der Empfehlung des belgischen Obersten Gesundheitsrates wird auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten vorgeschlagen.
E-Zigaretten im Allgemeinen stellen aufgrund ihres Suchtcharakters, ihrer Rolle als Tor zum Tabakkonsum, der Schädlichkeit verschiedener Stoffe in E-Liquids und ihrer unbekannten langfristigen Auswirkungen Risiken für die öffentliche Gesundheit dar. Trotz des Verbots von Einweg-E-Zigaretten gewährleistet die belgische Raucherentwöhnungspolitik in Form nachhaltigerer und geeigneter E-Zigaretten immer noch den Zugang zu E-Zigaretten für Raucher, die mit dem Rauchen aufhören wollen.
So werden nachfüllbare Systeme oder E-Zigaretten, bei denen nur die Flüssigkeitspatrone für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist,
(Pod-Systeme) weiterhin verfügbar sein.
Zahlreiche Risiken, die speziell mit den Einwegprodukten verbunden sind,
rechtfertigen diese unterschiedliche Behandlung. Zu diesen Risiken gehören:
die Umweltauswirkungen der Herstellung und Verwendung dieser Produkte, der höhere Anteil an nicht konformen Produkten auf dem Markt, die geringere Qualität und die spezifischen Gesundheitsrisiken für junge Menschen aufgrund ihrer Attraktivität (in verschiedener Hinsicht) und die gezielte Vermarktung.
Während der belgische Markt mit Mitteilungen und einem ständig wachsenden Angebot an Einweg-
E-Zigaretten überschwemmt wird, schlagen Schulen im ganzen Land Alarm über ihre Verwendung und ihre steigende Popularität
unter der belgischen Jugend. Diese Popularität ist teilweise auf die mächtige
Marketing-Maschine hinter diesen Produkten zurückzuführen, insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie TikTok, deren Zielgruppe junge Menschen sind. Dies setzt viele junge Menschen täglichen Werbebotschaften für ein Produkt aus, das ihnen schadet und letztendlich zu Nikotinabhängigkeit führen kann. Darüber hinaus zeigen junge Belgier ein stärker experimentelles Verhalten als der europäische Durchschnitt. Der Einstiegseffekt, kombiniert mit diesem experimentellen Verhalten und der einfachen Zugänglichkeit dieser beliebten Produkte für junge Menschen, weckt Bedenken hinsichtlich einer neuen Generation von Tabakkonsumenten.
Der Schutz der Gesundheit unserer jungen Menschen stellt daher eine dringende Notwendigkeit dar, Einweg-E-Zigaretten zu verbieten.
10. Zahlen oder Titel der Grundtexte: königlicher Erlass vom 28. Oktober 2016 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Nein – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu