Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2294
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0475/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232294.DE
1. MSG 001 IND 2023 0475 NL DE 02-08-2023 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Douane Groningen, CDIU
3B. Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2023/0475/NL - C80A - Zusatzstoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Aromen
5. Änderung der Tabak- und Raucherverordnung im Zusammenhang mit
der Erstellung einer Liste der verbotenen Zusatzstoffe
für E-Zigaretten und Tabakerzeugnisse
6. Weitere Spezifikation von Zusatzstoffen, die gemäß Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 2014/40/EU für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten verboten sind. Darüber hinaus gilt die Liste der verbotenen Zusatzstoffe auch für E-Zigaretten ohne Nikotin.
7.
8. Die Liste der Zusatzstoffe, die gemäß Artikel I Buchstabe F der Verordnung über Tabak und Raucherzeugnisse hinzugefügt wurden, muss mit dem in den Artikeln 2.6, 2.10 und 2.11 der Verordnung über Tabak und Raucherzeugnisse bereits bestehenden Verbot in Einklang stehen. Mit diesen Artikeln wird Artikel 7 Absatz 6 der TPD (Richtlinie 2014/40/EU) umgesetzt. Nach diesem Artikel dürfen Tabakerzeugnisse (und auch E-Zigaretten gemäß Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe c) keine Zusatzstoffe enthalten, die Folgendes enthalten:
a) Vitamine oder andere Zusatzstoffe, die den Eindruck erwecken, dass ein Tabakerzeugnis gesundheitliche Vorteile bietet oder weniger Gesundheitsrisiken birgt;
b) Koffein, Taurin oder andere Zusatzstoffe und stimulierende chemische Verbindungen, die mit Energie und Vitalität verbunden sind;
c) Zusatzstoffe, die Farbemissionen enthalten;
d) für Tabakerzeugnisse, die zum Rauchen bestimmt sind, Zusatzstoffe, die das Einatmen oder die Aufnahme von Nikotin erleichtern; und
e) Zusatzstoffe, die CMR-Eigenschaften in unverbrannter Form aufweisen.
Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) hat eine Liste der Zusatzstoffe erstellt, die einem oder mehreren der in Artikel 7 Absatz 6 genannten Zusatzstoffe entsprechen.
Es wurde keine Klausel über die gegenseitige Anerkennung aufgenommen. Alle Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten, die einen oder mehrere der aufgeführten Zusatzstoffe enthalten, sind verboten. Grundsätzlich gilt dieses Verbot bereits nach Art. 7 Abs. 6 TPD.
9. Das Verbot ist aus dringenden Gründen im Interesse der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt, wird diskriminierungsfrei angewandt und ist zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig.
Verbot der Diskriminierung
Das vorgeschlagene Verbot wird nicht-diskriminierend angewendet. Es wird nicht zwischen niederländischen Produkten und Produkten aus anderen Mitgliedstaaten unterschieden.
Notwendigkeit
Das Verbot ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt, nämlich: Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die in der Liste aufgeführten verbotenen Zusatzstoffe sind auf die Kriterien des Artikels 7 Absatz 6 der TPD zurückzuführen.
Angemessenheit
Das Verbot ist eine angemessene Maßnahme und geht nicht über das Notwendige hinaus. Eine Liste der speziell verbotenen Zusatzstoffe schafft Klarheit für Hersteller und Importeure und erleichtert die Überwachung durch die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherschutz (NVWA). Nur Stoffe, die eines oder mehrere der in Artikel 7 Absatz 6 der TPD genannten Kriterien erfüllen, werden in die Liste der verbotenen Zusatzstoffe aufgenommen.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
B-2023-0475-NL-01
11. Nr.
12.
13. Nr.
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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