Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3571
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0732/SE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233571.DE
1. MSG 001 IND 2023 0732 SE DE 18-12-2023 SE NOTIF
2. Sweden
3A. Kommerskollegium
3B. Transportstyrelsen
4. 2023/0732/SE - T40T - Stadt- und Straßenverkehr
5. Allgemeine Empfehlung der Schwedischen Verkehrsbehörde zu Ausnahmen für Fahrten mit langen Fahrzeugen, Fahrzeugkombinationen oder langen, unteilbaren Ladungen;
6. Leuchten, Reflektoren und Schilder oder gleichwertige Vorrichtungen zur Markierung langer Fahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und langer, unteilbarer Ladungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die beim Straßentransport von der Längenregelung ausgenommen sind.
7.
8. Allgemeine Empfehlung, die sich an die Schwedische Verkehrsverwaltung und die Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Straßenverwaltungsbehörden richtet und allgemeine Empfehlungen zur Anwendung durch die genannten Stellen enthält, die Ausnahmen für den Straßentransport mit langen Fahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und langen, unteilbaren Ladungen gewähren. Die Empfehlung steht weitgehend im Einklang mit den Vorschriften von TSFS 2023:37 über den Straßentransport von langen, unteilbaren Ladungen, die ohne Ausnahmegenehmigung von den Straßenverwaltungsbehörden erfolgen können.
Diese allgemeine Empfehlung ersetzt die allgemeine Empfehlung der Schwedischen Straßenverwaltung (VVFS 2004:142) zu Ausnahmen von den Bestimmungen über die Länge von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen und die allgemeine Empfehlung der Schwedischen Verkehrsbehörde (TSFS 2009:62) zu Ausnahmen für Fahrten mit langen Fahrzeugen.
Der Entwurf enthält keine Klausel über die gegenseitige Anerkennung, da er keine Bestimmungen enthält, die eine solche Klausel relevant machen würden.
Der Entwurf bezieht sich auf die Richtlinie 96/53/EG des Rates, geht jedoch nicht über die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen hinaus.
9. Ziel der allgemeinen Empfehlung ist es, die staatlichen und kommunalen Straßenverwaltungsbehörden bei der Prüfung von Ausnahmeanträgen für Fahrten mit breiten Fahrzeugen, Transporten mit langen Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie langen, unteilbaren Ladungen zu unterstützen. Die allgemeine Empfehlung trägt zu mehr Effizienz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit bei der Bearbeitung von Fällen durch den Staat und die Gemeinden bei. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass ein ähnlicher Ansatz bei der Gewährung von Ausnahmen in Bezug auf besondere Bedingungen wie Markierung und Leuchten angewendet wird, unabhängig von der beteiligten Entscheidungsbehörde und ohne dass die Straßenverkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs und die Zugänglichkeit des Verkehrssystems für alle beeinträchtigt werden.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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