Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3675
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0746/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233675.DE
1. MSG 001 IND 2023 0746 BE DE 21-12-2023 BE NOTIF
2. Belgium
3A. FOD Economie, KMO, Middenstand en Energie
Algemene Directie Kwaliteit en Veiligheid - Dienst Verbindingsbureau - BELNotif
NG III – 2de verdieping
Koning Albert II-laan, 16
B - 1000 Brussel
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. Vlaanderen
Departement Omgeving
Afdeling Beleidsontwikkeling en Juridische Ondersteuning
4. 2023/0746/BE - S00E - Umwelt
5. Erlass der flämischen Regierung zur Änderung des Erlasses der flämischen Regierung vom 1. Juni 1995 zur Festlegung allgemeiner und sektorspezifischer Bestimmungen über die Umwelthygiene in Bezug auf Kunststoffgranulat, Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten sowie deren Lagerung
6. Die Änderungen betreffen die Bedingungen für Kunststoffgranulat, Kraftstoffe und brennbare Flüssigkeiten, die Lagerung gefährlicher Produkte und Heizöltanks.
7.
8. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen:
1. Einführung allgemeiner Bedingungen für die Bekämpfung der Umweltverschmutzung unter Verwendung von
Kunststoffgranulat;
2. sektorspezifische Bedingungen für Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten;
2. sektorspezifische Bedingungen für die Lagerung gefährlicher Produkte;
3. Umweltbedingungen für nicht klassifizierte private Heizöltanks mit einer Kapazität von
weniger als 5 000 kg.
Kunststoffgranulate können aufgrund von zufälligen Verlusten entlang der gesamten Kette (Produktion, Verarbeitung, Logistiktransport und Recycling) in die Umwelt und aquatische Systeme gelangen. Dies birgt erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt. Es sind Bedingungen vorgesehen, um die Risiken des Verlusts von Kunststoffgranulat zu kontrollieren. Der vorliegende Vorschlag ist ein erster Schritt zur Verringerung der Verluste von Kunststoffgranulat mit hauptsächlich Zielanforderungen.
Die Lagerung von Brennstoffen und gefährlichen Stoffen birgt spezifische Risiken, einschließlich der Möglichkeit einer Bodenkontamination mit erheblichen Sanierungskosten. Der Vorentwurf eines Beschlusses enthält eine dringende Aktualisierung der Rechtsvorschriften, einschließlich einer Reihe von präventiven Maßnahmen in Bezug auf private Lagerstätten für Heizöl; die Umsetzung der bewährten Praktiken aus dem Forschungsprojekt für den Bau und die Kontrolle von festen Behältern für entzündbare Flüssigkeiten und gefährliche Produkte; sowie die teilweise Umsetzung der BVT (Best Available Techniques) für Einhausungen (Tankwagenstandort).
9. Gemäß Artikel 1.2.1 Absatz 1 DABM ist das Ziel der flämischen Umweltpolitik:
„1° Umweltmanagement durch nachhaltige Nutzung von Rohstoffen und Natur;
2° Schutz vor Verschmutzung und Abstraktion von Mensch und Umwelt, insbesondere von Ökosystemen, die für das Funktionieren der Biosphäre wichtig sind und die sich auf die Nahrungsmittelversorgung, die Gesundheit und andere Aspekte des menschlichen Lebens beziehen;
3° Naturschutz und Förderung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt, insbesondere durch Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, Ökosysteme und Landschaften von ökologischem Wert und Erhaltung wild lebender Arten, insbesondere gefährdeter, gefährdeter, seltener oder endemischer Arten.“
Darüber hinaus zielt die flämische Umweltpolitik auf der Grundlage einer Interessenabwägung zwischen den verschiedenen sozialen Tätigkeiten darauf ab, ein hohes Schutzniveau zu erreichen, das u. a. auf dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz der Prävention beruht, dem Grundsatz, dass Umweltschäden vorrangig an der Quelle angegangen werden sollten, das Stillhalteprinzip und das Verursacherprinzip.
Titel II des VLAREM (Beschluss der flämischen Regierung vom 1. Juni 1995 mit allgemeinen und sektorspezifischen Bestimmungen über die Umwelthygiene) enthält unter anderem die allgemeinen und sektorspezifischen Bedingungen für klassifizierte Betriebe oder Tätigkeiten.
Die allgemeinen Umweltbedingungen gelten für alle klassifizierten Betriebe oder Tätigkeiten. Sektorspezifische Umweltbedingungen gelten für alle bestimmten Arten von klassifizierten Betrieben oder Tätigkeiten. Diese Bedingungen zielen darauf ab, unannehmbare Belästigungen und Risiken, die durch die betreffenden Betriebe und Tätigkeiten verursacht werden können, zu verhindern und zu begrenzen. Gegebenenfalls versuchen sie auch, die Umweltschäden, die durch den Betrieb oder die Tätigkeit verursacht wurden, rückgängig zu machen.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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