Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1646
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0340/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241646.DE
1. MSG 001 IND 2024 0340 NL DE 25-06-2024 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/Douane centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties
Directie Constitutionele Zaken en Wetgeving
Afdeling Wonen en Leefomgeving
4. 2024/0340/NL - B00 - Bauart
5. Sammelerlass – Erlass über Bauwerke und die Umwelt 2024
6. neue und bestehende Gebäude, Gebäude mit einem Aufenthaltsraum für Unterricht, Kohlendioxidmessgeräte
7.
8. Die Änderungen haben unterschiedliche Hintergründe: Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, der Nachhaltigkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden.
Artikel I Abschnitt U enthält die Verpflichtung, Nist- und feste Ruhe- oder Aufenthaltsmöglichkeiten für Haussperlinge, Mauersegler und Fledermäuse in der Außenwandkonstruktion neuer Gebäude vorzusehen. Die technischen Anforderungen werden in einer noch zu notifizierenden Änderung der Umweltverordnung präzisiert. Mit Abschnitt S wird festgelegt, dass die der Außenluft zugewandte Seite des Strukturteils der Brandklasse D entsprechen muss, was bei ähnlichen Teilen wie Türen, Fenstern und Rahmen genauso gilt.
Die Abschnitte I bis L, P, Q, R, V, W, Y, Z, AE, AH und AL beziehen sich alle auf Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden. Für neue Wohngebäude gilt eine Schwellenanforderung von 20 mm für den Hauptzugang eines Wohngebäudes, den Zugang zum Außenbereich (Balkon, Garten) und den Zugang zum Außenabstellraum. Es wird vorgeschrieben, dass sowohl der Hauptzugang als auch der Zugang zum Außenabstellraum von öffentlichen Straßen aus zugänglich und barrierefrei sein müssen. Die Anforderungen an die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit von Gebäuden, bei denen es sich nicht um Wohngebäude handelt, wurden präzisiert.
In den Abschnitten M, N, AI und AJ wird die Anforderung, in einem Aufenthaltsraum für Unterricht über ein Kohlendioxidmessgerät zu verfügen, von der Primar- auf die Sonder- und Sekundarschulbildung ausgeweitet. Darüber hinaus wird es möglich sein, neben netzgebundenen CO₂-Messgeräten auch CO₂-Messgeräte mit Stromversorgung zu verwenden.
Die Abschnitte AF und AG enthalten die Anforderung an Neubauten, dass der Löschschlauchanschluss einer Trockenlöschleitung dupliziert werden muss. Dies bedeutet, dass auf jedem Stockwerk sowohl im Treppenhaus oder der Rauchschleuse als auch im angrenzenden Raum hinter dem Treppenhaus oder der Rauchschleuse ein Anschluss vorhanden ist.
In den Abschnitten A bis F wird präzisiert, in welchen Fällen eine Umweltgenehmigung für eine Bautätigkeit erforderlich ist.
Artikel 1.2 des Erlasses über Bauwerke und die Umwelt enthält eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung.
9. Ziel der Änderungen ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Personen, die ein Gebäude nutzen, zu schützen, die Nachhaltigkeit der Umwelt zu fördern und die Barrierefreiheit von Gebäuden zu fördern.
Die Vorschriften über Nisteinrichtungen werden aus Gründen der Nachhaltigkeit festgelegt. Sowohl Gebäude als auch Natur sind Teil der physischen Umwelt. Die Schaffung von Nist-, Ruhe- und Aufenthaltsmöglichkeiten zur Erhaltung oder Verbesserung geschützter Arten, die für diese Einrichtungen von diesen Gebäuden abhängig sind („naturverträgliches Bauen“), trägt zur Erhaltung des Naturkapitals und damit zu einer nachhaltigen physischen Umwelt für künftige Generationen bei.
Das Ziel der Anforderungen an Kohlendioxidmessgeräte lautet, in der gesamten Primar- und Sekundarschulbildung über Instrumente zur Messung der CO₂-Werte zu verfügen. Auf der Grundlage der CO₂-Werte können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität des Raumklimas zu optimieren. Es wird nur die Primar- und Sekundarschulbildung berücksichtigt, da Schülerinnen und Schüler hier hauptsächlich in denselben Unterrichtsräumen verbleiben. Ein gesundes Raumklima ist für sie von großer Bedeutung. Die Regierung hat bereits im Jahr 2022 17,3 Mio. EUR für den Kauf von CO₂-Messgeräten für jeden Klassenraum zur Verfügung gestellt. Untersuchungen zeigen, dass 40 % der befragten Schulleitungen (teilweise) keine Messgeräte haben. Die Fördermaßnahme hatte somit nicht die gewünschte Wirkung. Daher wird es als notwendig erachtet, in jedem Aufenthaltsraum mit Unterrichtsfunktion ein CO₂-Messgerät vorzuschreiben.
Die Anforderung an Trockenlöschleitungen ergibt sich aus den Empfehlungen eines beratenden Ausschusses in Bezug auf den Brand im Londoner Grenfell Tower. Aus weiteren Untersuchungen ergab sich die Empfehlung, in den Bbl (Erlass über Bauwerke und die Umwelt) Anforderungen darüber aufzunehmen, dass der Löschschlauchanschluss einer Trockenlöschleitung in Neubauten dupliziert werden muss. Um die Rauchausbreitung zu begrenzen und gleichzeitig den Brand zu bekämpfen, ist ein flexibles Löschwassersystem erforderlich. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Schlauch so nahe wie möglich an einem Brandherd angeschlossen werden kann und dass möglichst wenig Türen – insbesondere die Türen zu und von gemeinsamen Fluchtwegen wie dem Treppenhaus – geöffnet werden müssen. Da es während eines Vorfalls viele Variablen und Unsicherheiten gibt, benötigt die Feuerwehr gleichzeitig feste Standorte von Einrichtungen oder Ausgangspunkte, die für alle Gebäude gleich sind und ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Durch die Duplizierung des Löschschlauchanschlusses der Trockenlöschleitung kann die Feuerwehr im Einzelfall beurteilen, ob der Schwerpunkt auf Brandbekämpfung, Rettung und/oder Evakuierung von durch den Rauch bedrohten Personen oder auf der Eindämmung der Rauchausbreitung liegen soll. Darüber hinaus ist dann ein Anschluss nahe am Brandherd möglich.
Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „UN-Behindertenrechtskonvention“) hat der Minister für Inneres und Königreichsbeziehungen der Zweiten Kammer am 18. Januar 2018 den Aktionsplan „Barrierefreiheit im Bau“ übermittelt. Mit diesem Aktionsplan wurde unter anderem eine Bewegung zur Verbesserung der physischen und architektonischen Barrierefreiheit von Wohnungen und Gebäuden eingeleitet. Zu diesem Zweck wurden bereits Änderungen der Bauvorschriften vorgenommen. Für Außenbereiche von Wohnungen war noch zu prüfen, ob eine Schwellenhöhenanforderung (von 20 mm) für Balkone, Loggien und Dachterrassen bei Neubauten durchführbar ist. Untersuchungen zeigen, dass die Schwellenanforderung für Außenbereiche machbar ist. Außerdem wurden in einer Studie die 2021 und 2022 eingeführten neuen Barrierefreiheitsanforderungen untersucht. Dies hat zu einer Reihe von Anpassungen geführt.
Die Klarstellung, in welchen Fällen eine Bautätigkeit eine Umweltgenehmigung erfordert, wurde aufgrund von Fragen aus der Praxis vorgenommen.
Die Ziele können nicht mit anderen oder weniger weitreichenden Mitteln erreicht werden. Die Bestimmungen gelten ohne Unterschied für alle Fälle und sind diskriminierungsfrei. Die Anforderungen gelten sowohl für inländische als auch für ausländische Bauunternehmen und Eigentümer.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2019/0496/NL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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