Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1889
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0397/HU
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241889.DE
1. MSG 001 IND 2024 0397 HU DE 12-07-2024 HU NOTIF
2. Hungary
3A. Európai Uniós Ügyek Minisztériuma
EU Jogi Megfelelésvizsgálati Főosztály - Műszaki Notifikációs Központ
H-1054 Budapest, Báthory u. 10.
E-mail: technicalnotification@eum.gov.hu
3B. Igazságügyi Minisztérium
Fogyasztóvédelmi Stratégiai Főosztály
H-1054 Budapest, Báthory u. 10.
E-mail: fogyasztovedelem@im.gov.hu
4. 2024/0397/HU - C50A - Lebensmittel
5. Änderung des Regierungserlasses Nr. 210/2009 vom 29. September 2009 über die Bedingungen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Minderjährigen
6. Anforderungen an alkoholfreie Getränke
7.
Richtlinie (EG) 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt;
Other
Siehe beigefügte Datei.
Siehe beigefügte Datei.
Siehe beigefügte Datei.
8. Auf der Grundlage der Änderung des Gesetzes CLV von 1997 über den Verbraucherschutz (nachstehend: Verbraucherschutzgesetz) ist es zum Schutz der Gesundheit von Kindern verboten, Energiegetränke mit der im Regierungserlass (im Folgenden: Energiegetränke) angegebenen Zusammensetzung an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen oder zu servieren. Das Verbraucherschutzgesetz ermächtigt die Regierung per Erlass, die Zusammensetzung von Energiegetränken festzulegen, die nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder ihnen serviert werden können. Mit dem Änderungsantrag werden die Inhaltsstoffe festgelegt, deren Vorhandensein bis zu einem gewissen Grad das größte Gesundheitsrisiko für junge Menschen darstellt, indem eine möglichst breite Palette von Energiegetränken (und anderen Lebensmitteln mit derartigen Auswirkungen) auf dem Lebensmittelmarkt geregelt wird.
9. Die Gesundheit junger Menschen und ihre Ermutigung zum Führen einer gesunden Lebensweise ist ein äußerst wichtiges politisches Ziel, da eine gute Gesundheit den Zugang, eine bessere Lebensqualität und ein längeres Leben in guter Gesundheit erleichtert. Eine gute Gesundheit junger Menschen ist nicht nur für das Wohlergehen, den Wohlstand und die Entwicklung von Einzelpersonen und Familien, sondern auch für die Zukunft auf nationaler Ebene von entscheidender Bedeutung.
Die verfügbaren Meinungen von Sachverständigen (Ungarische Gesellschaft für Kardiologie, Nationales Zentrum für öffentliche Gesundheit und Pharmazie) stimmen darin überein, dass der übermäßige Verbrauch von Energiegetränken durch junge Menschen aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt.
Während die Gefahr eines übermäßigen Konsums von Koffein und Zucker für alle Altersgruppen besteht, sind junge Menschen unter 18 Jahren besonders stark von den negativen Auswirkungen von Energiegetränken betroffen.
Das Ungarische Verband für Energiegeträinke hält es für wichtig, glaubwürdige, sachliche Informationen über Energiegetränke an die Kunden weiterzugeben, und betont daher, dass solche Produkte nur für gesunde Erwachsene empfohlen werden, da kein Produkt mit hohem Koffein- und Zuckergehalt für den sich entwickelnden Körper gut ist.
In Anbetracht der Tatsache, dass Energiegetränke in den ungarischen Steuervorschriften nicht in erster Linie nach der Art des Erzeugnisses definiert werden und dass die Definition von Energiegetränken im Sinne der Steuervorschriften mehrere Produkte nicht umfasst, die in der gemeinsamen Sprache oder entsprechend der Definition des Händlers als Energiegetränke angesehen werden können, ist eine neue Definition erforderlich.
Wie bereits erwähnt, gibt es derzeit auf dem Markt Produkte, die als Energiegetränke angesehen werden können (und von ihren Vertriebshändlern sogar als Energiegetränke bezeichnet werden), die die gleichen schädlichen Auswirkungen haben können wie Energiegetränke, die aber nicht den Steuervorschriften unterliegen.
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Erfrischungsgetränken, die nur geringe Mengen Koffein enthalten, sind nicht mit den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Energiegetränken gleichzusetzen, da Koffein und andere stimulierende Inhaltsstoffe (z. B. Taurin, Glucuronolacton) in Energiegetränken zu einer größeren Gesundheitsgefährdung führen können. Die Ausdehnung der Verordnung auf Erfrischungsgetränke, die nur geringe Mengen Koffein enthalten, wäre zu restriktiv und aus gesundheitlichen Gründen nicht gerechtfertigt.
Ziel des Änderungsantrags ist es daher, die Zutaten zu ermitteln, deren Vorhandensein bis zu einem gewissen Grad die größte Gefahr für die Gesundheit junger Menschen darstellt, und so eine möglichst breite Palette an Energiegetränken (und anderen Lebensmitteln mit einer solchen Wirkung) zu regulieren, die derzeit auf dem Lebensmittelmarkt vorhanden sind. Energiegetränke sind Getränke, die dazu bestimmt sind, die körperliche Leistung und die psychische Wachsamkeit zu erhöhen, und sind in verschiedenen Aromen und Zusammensetzungen auf dem Markt erhältlich, um den Bedürfnissen der Verbraucher und der Erzeuger gerecht zu werden. Sie enthalten stimulierende Stoffe, die dazu beitragen, Ermüdung zu verringern und den Energiegehalt des Organismus zu erhöhen. Derzeit gibt es auf EU- oder nationaler Ebene keine vereinbarte Produktdefinition für „Energiegetränke“. Mit dem Änderungsantrag soll diese Lücke geschlossen werden.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2024/0396/HU
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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