Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3449
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0706/RO
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243449.DE
1. MSG 001 IND 2024 0706 RO DE 19-12-2024 RO NOTIF
2. Romania
3A. Ministerul Economiei, Antreprenoriatului si Turismului - Directia Afaceri Europene si Relatii Internationale
Calea Victoriei nr.152, sector 1 , Bucuresti
Tel: +40372492634
Email: reglementari_tehnice@economie.gov.ro
3B. Ministerul Dezvoltării, Lucrărilor Publice și Administrației - Direcția Urbanism și Construcții - Serviciul Reglementări în Construcții
Bd. Libertății nr. 16, Latura Nord, Sector 5, București, cod 050706
Telefon 004 0372114599, 004 0372114574, Fax 004 0372114533
E-mail: carmen.iliescu@mdlpa.gov.ro , elena.calarasu@mdlpa.gov.ro
4. 2024/0706/RO - B00 - Bauart
5. Seismischer Eurocode – Teil I – Bestimmungen für die Gebäudeplanung, Referenznummer P 100-1/2025
6. Seismischer Eurocode – Teil I – Bestimmungen für die Gebäudeplanung, Referenznummer P 100-1/2025
7.
8. Der Seismische Eurocode - Teil I - Bemessungsvorschriften für Gebäude, Referenznummer P 100-1/2025, gilt für die seismische Bemessung von Gebäuden. DerSeismische Eurocode P 100-1 enthält Bestimmungen über die Planung von Gebäuden, die speziell auf die Qualitätsanforderung „mechanische Beständigkeit und Stabilität“ zugeschnitten sind, die durch das Gesetz Nr. 10/1995 über die Qualität im Bauwesen festgelegt wurde, neu veröffentlicht, in der geänderten und ergänzten Fassung, nämlich grundlegende Anforderungen, Leistungsanforderungen und präskriptive Anforderungen an die Planung von Gebäuden für seismische Einwirkungen, die in Kapiteln und Anhängen normativer oder informativer Art gegliedert sind. Die Bestimmungen der technischen Vorschrift gelten für die Planung neuer Gebäude und für die Planung von Interventionsarbeiten an bestehenden Gebäuden, die durchgeführt werden, um die Anfälligkeit für Schäden durch seismische Einwirkungen zu verringern. Die Bestimmungen des Codes P 100-1 sind mit den Bestimmungen der rumänischen Norm SR EN 1998-1 harmonisiert und werden zusammen mit den anderen technischen Vorschriften im Bauwesen verwendet. Die Norm P 100-1 ist wie folgt gegliedert: 1. Allgemein, 2. Grundlegende Anforderungen, 3. Entwurf der seismischen Einwirkung, 4. Seismischer Entwurf, 5. Betonbauwerke, 6. Stahlkonstruktionen, 7. Verbundstrukturen, 8. Mauerwerksbauten, 9. Holzkonstruktionen, 10. Nichtstrukturelle Komponenten, 11. Seismische Ausrüstung, Anhang A - Seismische Einwirkung. Begriffsbestimmungen und zusätzliche Bestimmungen, Anhang B - Anmerkungen. Die Kapitel 1 bis 11 und Anhang A sind normativ, während Anhang B informativ ist.
9. Die Überarbeitung des Seismischen Eurocodes P100-1/2013, der geltenden Fassung des Codes, zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau von Gebäuden zu erhöhen, indem ihre Anfälligkeit für seismische Einwirkungen verringert wird. Die Überarbeitung war notwendig, da sich die Praxis des Baus seismisch resistenter Bauwerke, insbesondere für Mittel- und Hochhäuser, seit der vorherigen Überarbeitung geändert hat. Darüber hinaus macht es die Entwicklung der Strukturanalyse- und Detaillierungssoftwarelösungen erforderlich, die Modellierungsverfahren und die Interpretation der Ergebnisse zu standardisieren, wenn Methoden von höherer Komplexität verwendet werden. Diese Normung wird in der aktuellen Ausgabe des Codes nicht erschöpfend behandelt. Bei der Überarbeitung der technischen Vorschrift wird Folgendes berücksichtigt:
- die Grundanforderungen für die Erdbebenplanung von Gebäuden neu definieren,
- der Entwurf der seismischen Einwirkung im gesamten Staatsgebiet entsprechend der derzeitigen internationalen Praxis neu definieren, wobei die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung die Beschleunigung der seismischen Einwirkung in 50 Jahren von 20 % auf 10 % verringert wird (das durchschnittliche Wiederkehrintervall der Beschleunigung der seismischen Einwirkung steigt von 225 Jahren auf 475 Jahre);
- Überprüfung bestimmter Bestimmungen auf der Grundlage der Innovationen, die in den letzten zehn Jahren weltweit im Bereich der seismischen Technik eingeführt wurden, was sich in der Entwicklung der normativen Entwurfsdokumente widerspiegelt;
- Beschränkungen für Lösungen einzuführen, die im Einklang mit Beobachtungen über Schäden an oder den Einsturz von Gebäuden nach starken Erdbeben stehen, die Länder mit fortgeschrittener Erdbebentechnik in den letzten 15 Jahren betroffen haben (Neuseeland, Chile, Italien, Türkei). Es ist geplant, die Verwendung regelmäßiger Gebäude in Grundriss und Höhe zu fördern, da strukturelle Unregelmäßigkeiten die Hauptursache für die schweren Schäden oder den Einsturz von Gebäuden während dieser Erdbeben waren.
- Präzisierung der Bestimmungen über die seismische Inspektion von Gebäuden im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, um deren Verschlechterung bei relativ häufigen Erdbeben zu kontrollieren,
- Klärung der seismischen Bemessungsanforderungen für nicht-strukturelle Bauteile, für die es keine umfassende regulatorische Grundlage für die Bemessung gibt. die Bestimmungen zur Begrenzung des Abbaus von nicht-strukturellen Mauerwerkswänden in Beton- oder Stahlkonstruktionen zu stärken,
- Verfeinerung der normativen Bestimmungen, die das Gleichgewicht zwischen der Anfangsinvestition für den Bau der Gebäudestruktur und den erwarteten Kosten für die Reparatur nach dem Erdbeben beeinflussen, mit dem Ziel, die Reparaturkosten zu senken,
- die Art und Weise regeln, in der innovative Lösungen in der seismischen Auslegung auf der Grundlage spezifischer technischer Zulassungen verwendet werden können, die Bestimmungen über die Eignung für die Verwendung von Produkten unter seismischen Belastungsbedingungen enthalten;
- klare und systematische Trennung zwischen normativen und informativen Bestimmungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit der seismischen Planungspraxis für Gebäude. Verringerung der Zahl der Bestimmungen, die Empfehlungen oder Regeln bewährter Praktiken enthalten;
- Überprüfung des Wortlauts der Bestimmungen, um unlautere Praktiken bei der Planung oder technischen Überprüfung zum Nachteil der Sicherheit von Gebäuden gegen seismische Einwirkungen zu verhindern;
- Erhöhung des Anteils der normativen Bestimmungen, deren Erfüllung von einem unabhängigen Spezialisten anhand einfacher geometrischer Kriterien leicht überprüfbar ist.
Die Bestimmungen dieser technischen Regelung spiegeln den Wissensstand zum Zeitpunkt ihrer Ausarbeitung in Bezug auf die Maßnahmen, Grundsätze und Regeln der Berechnung und Zusammensetzung von Konstruktionen sowie die Leistung und Anforderungen an Konstruktionen und verwendete Bauprodukte wider. Da theoretische Forschungs- und Versuchsprogramme zusätzliche Daten und Informationen über das Verhalten von Gebäuden bei Erdbeben und die verwendeten Berechnungsannahmen erhalten, bilden diese die Grundlage für die Begründung technischer Änderungen dieses Kodex in Übereinstimmung mit dem Gesetz und dem Verfahren zur Überarbeitung technischer Vorschriften.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Die grundlegenden Texte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2018/0415/RO
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu