Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0257
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0055/PL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250257.DE
1. MSG 001 IND 2025 0055 PL DE 27-01-2025 PL NOTIF
2. Poland
3A. Ministerstwo Rozwoju i Technologii, Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa, tel.: (+48) 22 411 93 94, e-mail: notyfikacjaPL@mrit.gov.pl
3B. Ministerstwo Zdrowia , Departament Prawny
ul. Miodowa 15, 00-952 Warszawa, e-mail: kancelaria@mz.gov.pl lub dep-pr@mz.gov.pl
4. 2025/0055/PL - S00S - Gesundheit, medizinische Geräte
5. Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen
6. Nikotinfreie Flüssigkeit zur Verwendung in elektronischen Zigaretten, Nikotinbeutel.
Gesundheitsschutz.
7.
8. Mit den vorgeschlagenen Verordnungen sollen nikotinfreie Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten gesetzlich geregelt werden. Diese Regelungen führen zu:
Einführung eines Verkaufsverbots für Personen unter 18 Jahren; Begrenzung der Orte, an denen sie verwendet werden können (ähnlich wie elektronische Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit); Einführung eines Verbots des Verkaufs an Verkaufsautomaten und des Fernabsatzes (auch über das Internet); Einführung eines Verbots von Werbung und Verkaufsförderung; die Notwendigkeit, Informationen über diese Produkte dem Präsidenten des Amtes für chemische Stoffe zu übermitteln; die Notwendigkeit, ihre Zusammensetzung an die Anforderungen des Gesetzes anzupassen (z. B. Verbot der Verwendung von Stoffen mit CMR-Eigenschaften); die Notwendigkeit einer angemessenen Kennzeichnung ihrer Verpackung.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, „Nikotinbeutel“ in die gesetzliche Regelung aufzunehmen. Die vorgeschlagenen Verordnungen werden zur Einstufung von Nikotinbeuteln als verwandte Produkte führen und sie als alle Produkte zum oralen Gebrauch definieren, mit Ausnahme derjenigen, die zum Einatmen bestimmt sind, keinen Tabak, aber Nikotin enthalten, unabhängig davon, ob sie mit anderen Zutaten gemischt sind oder nicht, die in Beutel portioniert oder in Beuteln erhältlich sind. Einführung eines Verkaufsverbots für Personen unter 18 Jahren; Einführung eines Verkaufsverbots für Verkaufsautomaten, Selbstbedienungssysteme und Fernverkäufe (einschließlich über das Internet); Einführung eines Werbe- und Absatzförderungsverbots, Verpflichtung zur Meldung von Informationen über diese Produkte an den Präsidenten des Amtes für chemische Stoffe; die Notwendigkeit, ihre Zusammensetzung an die Anforderungen des Gesetzes anzupassen (z. B. Verbot der Verwendung von Stoffen mit CMR-Eigenschaften); die Notwendigkeit einer angemessenen Kennzeichnung ihrer Verpackung und die Festlegung eines maximalen Nikotingehalts von 20 mg/g.
9. Auf der siebten Tagung der Vertragsstaaten des FCTC (der sogenannten COP7) wurde ein Beschluss (FCTC/COP/7/11) angenommen, in dem empfohlen wurde, dass E-Zigaretten-Flüssigkeiten, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht, denselben Vorschriften wie die Richtlinie unterliegen sollten.
Diese Produkte stellen ein eindeutiges Risiko für die öffentliche Gesundheit dar, insbesondere für die junge Generation und Nichtraucher.
Bei den derzeit auf dem Markt erhältlichen synthetischen Nikotinbeuteln handelt es sich nicht um Tabakerzeugnisse. Sie sind nicht-pharmazeutisch und werden als Konsumgüter verkauft. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, den Markt für Nikotinbeutel dringend zu regulieren. Die derzeit fehlende Regulierung der maximal zulässigen Nikotinkonzentration in Nikotinbeuteln und das Fehlen von Altersbeschränkungen für ihren Kauf sollten als direkte Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher angesehen werden.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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