Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1005
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0197/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251005.DE
1. MSG 001 IND 2025 0197 NL DE 04-04-2025 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Douane Groningen, Centrale dienst voor In- en Uitvoer
cdiu.notificaties@douane.nl
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische Zaken, Afdeling Milieu
4. 2025/0197/NL - T00T - Transport
5. Erlass (...) des Staatssekretärs für Infrastruktur und Wasserwirtschaft über die Bestimmung der Energieeffizienzklasse und die Festlegung der Konstanten und Werte für die Berechnung der relativen Energieeffizienz von Personenkraftwagen
6. Energiekennzeichnung für Personenkraftwagen.
7.
8. Der Erlass stützt sich auf das Dekret über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Personenkraftwagen, mit dem die Richtlinie 1999/94/EG umgesetzt wird. Im geänderten Dekret, das gesondert notifiziert wurde, wird die Energiekennzeichnung so geändert, dass der Stromverbrauch auf dem Etikett angegeben werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die Kennzeichnung den Vergleich des Energieverbrauchs zwischen elektrischen Personenkraftwagen und zwischen Elektroautos und Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen auf der Grundlage der relativen Energieeffizienz. Der Erlass enthält das Berechnungsverfahren für die Bestimmung der relativen Energieeffizienz von Personenkraftwagen und somit die Zuordnung von Energieeffizienzklassen (farbige Pfeile auf der Energiekennzeichnung) zu Personenkraftwagen.
Artikel 2 regelt, wie die Energieeffizienzklasse auf der Grundlage der relativen Energieeffizienz bestimmt wird. In Artikel 3 wird erläutert, wie die Konstanten und Werte aus dem Dekret berechnet werden. Diese Werte werden zur Berechnung des Referenzwerts für den Energieverbrauch benötigt. Dieser Wert ist das Maß, anhand dessen bestimmt wird, wie viel mehr oder weniger Energie verbraucht wird als der Durchschnitt für die betreffende Fahrzeuggröße und in welche Energieeffizienzklasse ein Personenkraftwagen letztlich fällt.
Es wurde keine Bestimmung über die gegenseitige Anerkennung aufgenommen. Dies ist nicht erforderlich, da die Energiekennzeichnung von Händlern in den Niederlanden beim Verkauf neuer Personenkraftwagen erwähnt wird und es kein weiteres Hindernis für das Inverkehrbringen von Personenkraftwagen aus anderen Mitgliedstaaten gibt.
9. Die Änderung des Etiketts soll Verbraucher besser über die Energieeffizienz aller Personenkraftwagen informieren und so einen Vergleich zwischen ihnen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck enthält der neue Erlass die Berechnung von drei zusätzlichen Energieeffizienzklassen, um einen Vergleich des Energieverbrauchs zwischen elektrischen Personenkraftwagen (und anderen emissionsfreien Personenkraftwagen mit Wasserstoffantrieb) zu ermöglichen.
Im Erlass wird die relative Energieeffizienz auf der Grundlage des Vergleichswerts für den Stromverbrauch berechnet. Infolgedessen können Diesel-, Benzin- und Hybridpersonenkraftwagen auch mit elektrischen Personenkraftwagen verglichen werden. Die Ergebnisse der Berechnung bestimmen die Zuordnung einer Energiekennzeichnung mit einer bestimmten Energieeffizienzklasse, wie im Dekret beschrieben.
Die Berechnung ist nicht diskriminierend, da die anzuwendende Berechnungsmethode keine Unterscheidung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit enthält. Die Berechnung gilt für alle neuen Personenkraftwagen, die in den Niederlanden zum Verkauf angeboten werden. Die neue Berechnungsmethode ist notwendig, um den Energieverbrauch von Elektrofahrzeugen mit dem Energieverbrauch von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen angemessen zu vergleichen. Darüber hinaus ist die Änderung verhältnismäßig, da sie nicht über das hinausgeht, was für die Berechnung und den Vergleich des Energieverbrauchs zwischen Fahrzeugen auf der Grundlage des Stromverbrauchs erforderlich ist. Die vorgeschlagene Berechnungsmethode ist auch das am wenigsten einschränkende Mittel, um einen solchen Vergleich in Bezug auf den Energieverbrauch und die Berechnung des Stromverbrauchs vorzunehmen. Die Energiekennzeichnung selbst ist nur so angepasst, dass sie den Stromverbrauch anzeigt. Mehr als 30 % der Neuverkäufe entfallen inzwischen auf Elektroautos, und dieser Anteil wird in den kommenden Jahren zunehmen. Die Möglichkeit für (potenzielle) Fahrzeugnutzer, die energetische (In-)Effizienz aller Fahrzeuge zu vergleichen, stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, nämlich den Verbraucherschutz und den Umweltschutz.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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