Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1874
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0379/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251874.DE
1. MSG 001 IND 2025 0379 FR DE 15-07-2025 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de l'intérieur
Secrétariat général
Direction des entreprises, des partenariats de sécurité et des armes
Service central des armes et explosifs
Place Beauvau
75008 Paris
4. 2025/0379/FR - X20M - Waffen und Munition
5. Dekret zur Verschärfung der Regulierung von Hieb- und Stichwaffen
6. Der Textentwurf zielt darauf ab, bestimmte Hieb- und Stichwaffen in die Kategorie A1 einzustufen, d. h. Waffen, deren Erwerb und Besitz verboten sind, und die Anforderung einzuführen, dass ein Hinweis darauf angebracht werden muss, dass der Verkauf von Waffen an Minderjährige verboten ist.
7.
8. Der vorliegende Text stuft bestimmte Hieb- und Stichwaffen in die Kategorie A1 ein: Messer und Schlagringe im Sinne von Nummer 6. Diese Einstufung beinhaltet ein Verbot des Erwerbs und des Besitzes dieser Waffen und macht ihren Verkauf von der Erteilung einer ministeriellen Genehmigung abhängig, die als Herstellungs-, Handels- und Vermittlungsgenehmigung bezeichnet wird.
Der Verkauf von Waffen an Minderjährige ist in Frankreich verboten. Waffenhändler sind bereits verpflichtet, in ihren Räumlichkeiten eine Erinnerung an dieses Verbot anzubringen. Ziel des Dekrets ist es, diese Warnpflicht auf Internetseiten auszuweiten, auf denen Waffen zum Verkauf angeboten werden, unabhängig davon, ob es sich um professionelle Websites oder um Privatpersonen handelt. Durch eine Bestimmung wird diese Verpflichtung an Online-Verkaufsplattformen angepasst, die ihre technischen Merkmale ändern müssen, damit die Verkäufer diese Botschaft auf der Präsentation ihrer Produkte anzeigen können.
9. Die Verletzungshandlungen gegen Einzelpersonen, insbesondere Minderjährige, nehmen in Frankreich zu und erfordern eine Reaktion der Behörden. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit erfordert daher die Annahme einer Reihe von Maßnahmen zur besseren Kontrolle des Einsatzes von Hieb- und Stichwaffen in unserem Hoheitsgebiet und zur Verbesserung der Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zu diesen Waffen. Daher verfolgt der Dekretentwurf ein doppeltes Ziel. Erstens sollen bestimmte Hieb- und Stichwaffen mit nachgewiesener Gefährlichkeit, die keinen materiellen Gebrauch haben oder nicht im Rahmen genehmigter Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, durch eine Einstufung verboten werden. Zum anderen soll die Kommunikation über das bestehende Verbot des Verkaufs von Waffen an Minderjährige intensiviert werden. Die zunehmende Nutzung von Online-Handelsseiten und insbesondere von Vermittlungsplattformen erfordert die Annahme von Maßnahmen, die speziell auf diese ausgerichtet sind. Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Textentwurf weder den Zweck noch die Wirkung hat, den Online-Handel weiter einzuschränken, sondern lediglich, dass die Akteure zur Rechenschaft gezogen werden, indem sie verpflichtet werden, die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
Der Text, der mit den Akteuren der betroffenen Sektoren abgestimmt wurde, erscheint daher ausgewogen.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Ja
12. Die Verbreitung von Zwischenfällen mit teilweise tödlichem Ausgang, an denen Hieb- und Stichwaffen und Minderjährige beteiligt sind, erfordert eine rasche Reaktion der französischen Behörden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und des Jugendschutzes von wesentlicher Bedeutung: Die Messer, deren Erwerb und Besitz nach diesem Text verboten sind und die Gegenstand von Handelsgenehmigungen sein werden, sind bei Minderjährigen oft beliebt und dienen nur dazu, einschüchtern, zu verletzen oder zu töten. Die Erinnerung an das Verbot des Verkaufs von Waffen an Minderjährige, ein altes Prinzip, das von professionellen Waffenhändlern perfekt integriert wurde, scheint für Verkäufer von Hieb- und Stichwaffen, die nicht alle über ein Waffenhändler-Abschluss verfügen, notwendig zu sein. Es war auch erforderlich, diese Informationspflicht für Online-Handelsseiten und Vermittlungsplattformen, die an sich keine Beschränkung der Geschäftsbedingungen darstellt, eindeutig festzulegen. Daher ist es unerlässlich, dass der vorgelegte Text so bald wie möglich in Kraft tritt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass zu Beginn des Schuljahres im September Maßnahmen erforderlich sind, die von den verschiedenen Akteuren, die sie anwenden müssen (insbesondere Strafverfolgungsbehörden), angenommen und integriert werden müssen. In der Richtlinie (EU) 2015/1535 heißt es, dass der Schutz der öffentlichen Ordnung angesichts einer ernsten und unvorhersehbaren Situation, insbesondere wenn ein solcher Schutz Minderjährige betrifft, eine Rechtfertigung für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens darstellt (die Maßnahmen sollen Minderjährige schützen).
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu