Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3011
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0636/EE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253011.DE
1. MSG 001 IND 2025 0636 EE DE 20-10-2025 EE NOTIF
2. Estonia
3A. Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium, aadress Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn
Ettevõtluskeskkonna ja tööstuse osakond, ettevõtluskeskkonna talitus, karl.stern@mkm.ee
3B. Kliimaministeerium, aadress Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn
Ehituse ja elukeskkonna osakond,
kaido-allan.lainurm@kliimaministeerium.ee
4. 2025/0636/EE - B00 - Bauart
5. Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden
6. Anforderungen an die Barrierefreiheit eines Gebäudes, um gleiche Nutzungsbedingungen für die gesamte Öffentlichkeit zu gewährleisten.
7.
8. Der Gesetzentwurf wird Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit von Gebäuden festlegen. Im Vergleich zu den derzeit geltenden Rechtsvorschriften wird der Zweck der Verordnung geändert, um die derzeitige enge Sicht (unbehinderte Nutzung von Gebäuden durch Menschen mit Behinderungen) auf die gesamte Bevölkerung auszuweiten und dabei den Grundsätzen des universellen Designs Rechnung zu tragen. Der Anwendungsbereich wird ebenfalls auf der Grundlage der aktuellen Liste der Verwendungszwecke des Gebäudes präzisiert und erweitert, und es werden Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit von Wohnimmobilien hinzugefügt. Darüber hinaus werden Ausnahmen für Fälle festgelegt, in denen eine vollständige Anwendung der Verordnung nicht möglich ist (u. a. architektonische Denkmäler, Gebäude mit geringer Grundfläche oder bestimmte Konstruktionen). Mit dem Entwurf werden auch Struktur und Inhalt der Bestimmungen aktualisiert, um alle Bevölkerungsgruppen, die von den Rechtsvorschriften betroffen sind, besser abzudecken.
9. Die derzeit geltende Verordnung betrifft Gebäude, in denen Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit erbracht werden, verknüpft die Anforderungen jedoch nicht mit der beabsichtigten Nutzung des Gebäudes, was in bestimmten Situationen zu Auslegungs- und Aufsichtsstreitigkeiten führt. Ebenso geht die bisherige Verordnung nicht auf die Barrierefreiheit von Wohnraum ein. Es gibt keine Ausnahmen für geschützte Denkmäler oder Gebäude mit geringer Bodenfläche oder für bestimmte Arten von Bauwerken, bei denen es nicht möglich ist, alle Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Schwerpunkts auf die Barrierefreiheit der gesamten Bevölkerung mussten alle Bestimmungen überarbeitet werden, um nicht nur den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, sondern beispielsweise auch den Bedürfnissen von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit vorübergehenden besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Es ist daher notwendig, die Vorgaben in einem einzigen und fortgeschriebenen konsolidierten Text zusammenzufassen.
Die neue Verordnung bringt die Verordnung in Einklang mit der Logik und den modernen Normen der Bauordnung, harmonisiert die Definitionen und den Anwendungsbereich und legt klar überprüfbare Mindestanforderungen fest. Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, werden klare Ausnahmen und flexible Lösungen für Fälle vorgesehen, in denen eine vollständige Einhaltung aus objektiven Gründen nicht möglich ist (z. B. Denkmäler, kleine Gebäude), während der Zugang zu der Dienstleistung auf andere Weise sichergestellt wird. Dies wird zu einem geringeren Verwaltungsaufwand, einer besseren Gewährleistung der Barrierefreiheit und einem qualitativ hochwertigeren Lebensumfeld für alle Nutzer führen.
10. Verweise auf einschlägige Rechtsvorschriften: Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2018/0083/EE
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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