Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0870
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0144/SK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260870.DE
1. MSG 001 IND 2026 0144 SK DE 18-03-2026 SK NOTIF
2. Slovakia
3A. Úrad pre normalizáciu, metrológiu a skúšobníctvo SR
Odbor skúšobníctva a európskych záležitosti
Kontaktné miesto pre smernicu (EÚ) 2015/1535
P.O.Box 76
Štefanovičova 3
810 05 Bratislava 15
e-mail: 2015.1535@normoff.gov.sk
3B. Ministerstvo kultúry Slovenskej republiky
Nám. SNP č. 33
813 31 Bratislava – Staré Mesto
Slovenská republika
Telefón: +421220482239
E-mail: marta.frankova@culture.gov.sk
4. 2026/0144/SK - SERV30 - Medien
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 516/2008 über den Fonds für audiovisuelle Medien und über die Änderungen bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung und zur Änderung bestimmter Gesetze
6. Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf
7.
8. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist, Artikel 13 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (ABl. L 95 vom 15.4.2010) in der gültigen Fassung in die Rechtsordnung der Slowakischen Republik umzusetzen.
In Übereinstimmung mit Artikel 13 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste besteht das Hauptziel des Gesetzentwurfs darin, in verhältnismäßiger und diskriminierungsfreier Weise für Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf, die ihren Hauptsitz nicht in der Slowakischen Republik haben, aber dennoch Dienste in ihrem Hoheitsgebiet bereitstellen und deren Dienste auf slowakische Kunden abzielen, die Verpflichtung einzuführen, einen Beitrag zum Fonds zu zahlen und Direktinvestitionen in die slowakische audiovisuelle Produktion zu tätigen.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt sich der Beitrag zum Fonds aus zwei Komponenten zusammen:
• einem Beitrag in Höhe von 0,5 % der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung des Beitrags (Gesamteinnahmen aus der Bereitstellung des Dienstes im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik im vorangegangenen Kalenderjahr und Einnahmen aus Werbung, die Zuschauern im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dienstes im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik angezeigt wird).
• einem Beitrag für nicht realisierte Direktinvestitionen in Höhe der Differenz zwischen den Direktinvestitionen, die nach dem Gesetz im vorangegangenen Kalenderjahr hätten getätigt werden müssen, und den Direktinvestitionen, die im vorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich getätigt wurden.
Nach dem Gesetzentwurf ist ein Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf, der zur Zahlung eines Beitrags an den Fonds verpflichtet ist, zudem verpflichtet, im Laufe des Kalenderjahres eine Direktinvestition in Höhe von 3 % der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung des Betrags der Direktinvestition zu tätigen. Im Gesetzentwurf wird festgelegt, welche Ausgaben als Direktinvestitionen infrage kommen, und es werden prozentuale Grenzen für die Deklarierung bestimmter Arten von Ausgaben festgelegt. Gleichzeitig ist es nach dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Verpflichtung zur Direktinvestition ganz oder teilweise durch die Zahlung eines Beitrags für nicht realisierte Direktinvestitionen erfüllt werden kann. Dies bedeutet, dass ein Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf, wenn er aus irgendeinem Grund während des betreffenden Kalenderjahres keine Direktinvestition in den gesetzlichen Betrag tätigen will, diese rechtliche Verpflichtung ganz oder teilweise durch die Zahlung eines Beitrags für nicht realisierte Direktinvestitionen an den Fonds nachkommen kann.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf gilt weder die Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrags an den Fonds noch die Verpflichtung zur Tätigung einer Direktinvestition für einen Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf, der mit der Bereitstellung solcher Dienste nur geringe Umsätze erzielt oder einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf mit geringer Zuschauerzahl bereitstellt. Die Einhaltung der Kriterien für einen geringen Umsatz und geringe Zuschauerzahlen wird gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission bewertet.
9. Mit dem Gesetzesvorhaben wird der rasanten Entwicklung globaler Streaming-Plattformen, die ihre Dienste auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anbieten und dort Einnahmen erzielen, Rechnung getragen.
Nach den geltenden Rechtsvorschriften ist ein Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf gemäß § 28a des Gesetzes Nr. 516/2008 über den Audiovisuellen Fonds und über Änderungen bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung verpflichtet, einen Beitrag zum Audiovisuellen Fonds zu leisten. Grundlage für die Berechnung dieses Beitrags sind die Gesamteinnahmen des Anbieters von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf aus der Bereitstellung solcher Dienste im vorangegangenen Kalenderjahr; der Beitrag beträgt 0,5 % dieser Berechnungsgrundlage. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf, die im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik niedergelassen sind, wodurch inländische Anbieter solcher Dienste gegenüber ausländischen Anbietern, die ihre Dienste ebenfalls im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik anbieten, benachteiligt werden.
Beiträge von Anbietern audiovisueller Mediendienste auf Abruf werden die finanzielle Tragfähigkeit der slowakischen audiovisuellen Produktion steigern und die kulturelle und sprachliche Vielfalt europäischer Werke unterstützen. Der eingeführte Beitrag geht nicht über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinaus.
10. Verweis auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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