Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 1574
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0295/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20261574.DE
1. MSG 001 IND 2026 0295 ES DE 12-06-2026 ES NOTIF
2. Spain
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes y Comunicaciones y
de Medio Ambiente.
Plaza del Marqués de Salamanca, 8,
28006. Madrid
Email: d83-189@maec.es
3B. Subdirección General de Regulación y Derechos de las Personas Consumidoras.
Calle Príncipe de Vergara, 54
28006. Madrid
Email: subdireccion.regulacion@consumo.gob.es
4. 2026/0295/ES - X40M - Kennzeichnung und Werbung
5. Entwurf eines Königlichen Dekrets zur Regelung der zugänglichen Kennzeichnung von Verbraucherprodukten.
6. Verbraucherprodukte mit besonderer Bedeutung für den Schutz der Sicherheit, Integrität und Lebensqualität: a) Kosmetika und Körperpflegemittel; b) Wasch- und Reinigungsmittel
7.
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel: Artikel 40, 43, 44 und 45
Die Angabe „a/i“ ist aufzunehmen, wenn das Mittel Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe enthält, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, wie in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt.
Die Notifizierung erfolgt auch gemäß:
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
8. Der Zweck des Königlichen Dekrets besteht darin, die Kennzeichnung zu regeln, die die universelle Zugänglichkeit von Gütern und Verbraucherprodukten gewährleistet, die für den Schutz der Sicherheit, Integrität und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit Sehbehinderungen, als schutzbedürftige Verbraucher von besonderer Bedeutung sind. Darüber hinaus regeln die Vorschriften die individuelle Unterstützung von Menschen mit Sehbehinderungen in Geschäften sowie jede punktuelle Hilfe, die Personen aufgrund ihrer Behinderung während des Einkaufs benötigen.
Diese Kennzeichnung gilt für Verbrauchsgüter und Produkte von besonderer Bedeutung für den Schutz der Sicherheit, Integrität und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, die im Anhang zu dieser Norm aufgeführt sind und in Spanien in Verkehr gebracht werden. Die Kennzeichnungen werden in Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 1 000 m² oder mehr gedruckt.
Die betroffenen Produkte sind im Anhang aufgeführt.
9. Das Gesetz Nr. 4/2022 vom 25. Februar 2022 über den Schutz von Verbrauchern und Nutzern vor sozialen und wirtschaftlichen Gefährdungen enthält in seiner ersten zusätzlichen Bestimmung einen Auftrag an die Regierung, die Kennzeichnung in Brailleschrift zu entwickeln:
Erste Zusatzbestimmung. Integrative Kennzeichnung.
Die Regierung wird innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Kennzeichnung in Brailleschrift sowie in anderen Formaten entwickeln, die die universelle Zugänglichkeit von Gütern und Verbraucherprodukten gewährleisten, die für den Schutz der Sicherheit, Integrität und Lebensqualität von besonderer Bedeutung sind, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen als schutzbedürftige Verbraucher.
Mit diesem Königlichen Dekret soll dem Auftrag des Gesetzes entsprochen werden, indem die Kennzeichnung in Brailleschrift für Menschen mit Sehbehinderungen sowie für schutzbedürftige Verbraucher geregelt wird.
9a. Es ist die einzige Maßnahme, mit der das angestrebte Ziel erreicht werden kann.
9b. Die Notwendigkeit, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und eine Lösung für Menschen mit Sehbehinderungen bereitzustellen.
9c. Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um die Maßnahme mit möglichst geringer Belastung umzusetzen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu