Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 03990
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0703/DK
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202103990.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0703 DK DE 10-11-2021 DK NOTIF
2. DK
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Skatteministeriet
Nicolai Eigtveds gade 28
1402 København K
e-mail: EC@skm.dk
4. 2021/0703/DK - X40M
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über verschiedene Verbrauchssteuern und des Erhebungsgesetzes (Einführung der Nikotinsteuer und Zusammenführung der Steuersätze für rauchlose Tabakwaren usw.).
6. Der Entwurf betrifft die Einführung einer Nikotinsteuer und die Zusammenführung der Steuersätze für rauchfreie Tabakerzeugnisse sowie den Entwurf einer Regelung für die Stempelmarken auf Einzelhandelsverpackungen mit Nikotinerzeugnissen und rauchlosen Tabak.
7. -
8. In § 1 des beigefügten Gesetzentwurfs wird vorgeschlagen, eine Steuer auf Nikotinerzeugnisse einzuführen und die Steuersätze für rauchlosen Tabak mithilfe der dazugehörigen Stempelmarkenregelung zusammenzuführen. Dies ist einerseits eine neue Steuer, die in das Gesetz über verschiedene Verbrauchssteuern aufgenommen werden soll, vgl. konsolidiertes Gesetz Nr. 1445 vom 21. Juni 2021 in der Fassung des § 8 des Gesetzes Nr. 1728 vom 27. Dezember 2018, § 1 des Gesetzes Nr. 1182 vom 8. Juni 2021 und § 11 des Gesetzes Nr. 1240 vom 11. Juni 2021 und andererseits eine Änderung einer bestehenden Steuer in § 13 des Verbrauchersteuergesetzes.
§ 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfs sieht vor, die Steuersätze für rauchfreien Tabak (§ 13) so zusammenzuführen, dass ab dem 1. Juli 2022 die Steuer auf alle Arten rauchlosen Tabaks 461 DKK und 37 Öre je kg beträgt. In § 1 Absatz 3 des Gesetzentwurfs (der vorgeschlagene § 13a) wird vorgeschlagen, eine Steuer auf Nikotinerzeugnisse einzuführen. Der Steuersatz soll 5,5 Öre je mg Nikotin betragen. Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2022 eingeführt werden, vgl. § 4 Absatz 2 des Gesetzentwurfs. Darüber hinaus wird aus technischen Gründen vorgeschlagen, die bereits verabschiedete Steuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten aufzuheben (siehe Gesetz Nr. 1182 vom 8. Juni 2021), vgl. § 3 des Gesetzentwurfs und in der in § 13b in § 1 Absatz 3 des Gesetzentwurfs vorgeschlagenen Form wieder eingeführt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass das oben genannte Gesetz als Entwurf unter der Notifizierungsnummer 2021/243/DK notifiziert wurde.
Mit § 1 Absatz 3 des Gesetzentwurfs werden die §§ 13d-13h vorgeschlagen, in denen die Einführung eines Stempelmarkensystems vorgesehen ist, bei dem die Einzelhandelsverpackungen von Nikotinerzeugnissen, rauchlosem Tabak und nikotinhaltige Flüssigkeiten mit einem Stempel versehen werden müssen. Die Regelung für nikotinhaltige Flüssigkeiten ist im Allgemeinen dieselbe wie die bereits verabschiedete, aber noch nicht in Kraft getretene Regelung, die in Gesetz Nr. 1182 vom 8. Juni 2021 beschrieben wird. Diese Regelung wurde somit ebenfalls im Entwurf unter der Notifizierungsnummer 2021/243/DK notifiziert.
9. Die Regierung hat einen Aktionsplan für strengere Anforderungen und eine verstärkte Kontrolle des Tabakhandels vorgelegt, der besagt, dass Möglichkeiten zur Besteuerung von Nikotinerzeugnissen, einschließlich Nikotintüten, geprüft werden sollen. Der Gesetzentwurf ist eine Folgemaßnahme. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Steuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten, die aus technischen Gründen im Gesetzentwurf enthalten ist, im Rahmen des Finanzgesetzes für 2020 vereinbart wurde (siehe Notifizierung Nr. 2021/243/DK).
Nikotin ist jedoch unabhängig von seiner Form süchtig machend und gesundheitsschädlich. Die Regierung möchte daher auf Nikotinerzeugnisse Steuern erheben. Es wird vorgeschlagen, die beiden Steuerkategorien für rauchlosen Tabak in einer zu bündeln, um einfachere und transparentere Rechtsvorschriften zu erreichen, in denen Unternehmen nicht mehr zwischen verschiedenen Steuerkategorien unterscheiden müssen, was als sachlich nicht gerechtfertigt angesehen wird.
Der Grund für die vorgeschlagene Einführung einer Stempelmarkenregelung besteht darin, die bestmögliche Kontrolle der Steuer für die Steuerverwaltung sicherzustellen und den Verbrauchern die bestmögliche Möglichkeit zu geben, zu erfahren, ob für die von ihnen gekauften Produkte Steuern entrichtet wurden.
10. Grundlegende Texte wurden im Rahmen einer früheren Mitteilung übermittelt: 2021/243/DK
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Ja
15. Es wird erwartet, dass die Steuer in Form höherer Preise vollständig an die Verbraucher weitergegeben wird. Der Vorschlag dürfte daher zu einem Rückgang der Inlandsverkäufe führen.
Der Gesetzentwurf hat administrative Auswirkungen auf den Unternehmenssektor. Die administrativen Folgen sind vor allem auf das Stempelmarkensystem zurückzuführen.
16. WTO-Aspekt
Nein – Das Projekt hat keine besonderen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Das Projekt hat keine besonderen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
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Europäische Kommission
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