Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 04099
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0715/B
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202004099.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0715 B DE 19-11-2020 B NOTIF
2. B
3A. FOD Economie, KMO, Middenstand en Energie
Algemene Directie Kwaliteit en Veiligheid - Dienst Normalisatie en Competitiviteit - BELNotif
NG III – 2de verdieping
Koning Albert II-laan, 16
B - 1000 Brussel
Tel: 02/277.53.36
belspoc@economie.fgov.be
3B. VLAAMSE LANDMAATSCHAPPIJ
Gedelegeerd bestuurder Toon Denys
Koning Albert II-laan 15
B - 1210 Brussel
02/543.73.78
juridischedienst@vlm.be
4. 2020/0715/B - C40C
5. Entwurf eines Erlasses der flämischen Regierung zur Änderung der VLAREME vom 28. Oktober 2016 in Bezug auf die Meldung und das Register für chemische Düngemittel und die Düngung
6. Die Registrierung der in Flandern in Verkehr gebrachten oder eingesetzten chemischen Düngemittel.
7. -
8. In den flämischen Düngevorschriften (Düngerdekret vom 22. Dezember 2006 und die VLAREME vom 28. Oktober 2016) ist bereits seit mehr als zehn Jahren für Händler, die chemische Düngemittel in Flandern in Verkehr bringen, eine Pflicht zur Führung eines Registers über die Düngemittel verankert, die sie in Flandern herstellen, in Flandern vertreiben, nach Flandern importieren oder aus Flandern exportieren. Bei der Einführung des sechsten Düngeraktionsprogramms (zesde mestactieprogramma) im Rahmen der Nitratrichtlinie (im Folgenden MAP 6) wurde auch eine Registrierpflicht für die Überwachung des Einsatzes von chemischen Düngemitteln bei Landwirten eingeführt. Ferner wurde bestimmt, dass sowohl das Register der Düngemittelhändler als auch das Register der Landwirte digital geführt werden müssen. In dem vorliegenden Erlass wird dies detaillierter ausgeführt.
Zum einen sind in dem vorliegenden Erlassentwurf die Angaben enthalten, die Landwirte in Bezug auf die Menge an chemischen Düngemitteln registrieren müssen, die sie erhalten oder verwenden.
Zum anderen wird, sowohl für das (neue) Register der Landwirte als auch für das (bestehende) Register der Düngemittelhändler, spezifiziert, wie das Register geführt werden muss. In dem Erlassentwurf wird dazu angegeben, dass das Register über das von der betreffenden Verwaltung (d. h. der Düngemittelbank (Mestbank), der für die Beratung zum Düngerdekret zuständigen Abteilung der flämischen Umweltschutzagentur Vlaamse Landmaatschappij) bereitgestellte Internetportal zu führen ist. Dieses Internetportal, das so genannte „Mestbankloket“, besteht bereits und wird um ein Modul erweitert, in dem die Betroffenen die Registerangaben erfassen können. Der vorliegende Erlassentwurf enthält ferner die Frist, binnen derer das Register ausgefüllt werden muss.
9. Der angemeldete Erlassentwurf erfolgt zur Umsetzung des Düngerdekrets vom 22. Dezember 2006. Das Düngerdekret vom 22. Dezember 2006 ist für Flandern das wichtigste Rechtsinstrument zur Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie. Um die Ziele der Nitratrichtlinie zu erreichen, müssen Aktionsprogramme erstellt werden, die mindestens alle vier Jahre evaluiert und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden müssen.
Da sich die Wasserqualität in Flandern nicht oder nur in unzureichendem Maße verbessert hat, mussten in jedem Aktionsprogramm weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das derzeitige sechste Düngeraktionsprogramm, das von 2019 bis 2022 gilt, enthält in diesem Zusammenhang unter anderem eine Reihe weiterer Bestimmungen zu chemischen Düngemitteln. Die Analysen, die dem MAP 6 vorangingen, zeigten nämlich, dass Indikatoren, die mit Belastung assoziiert wurden, durch Düngung mit chemischen Düngemitteln stiegen. Ferner ist bekannt, dass in Flandern der Einsatz von chemischen Düngemitteln nicht umfassend gemeldet wird. Bei Überprüfungen landwirtschaftlicher Betriebe durch die Mestbank wurden beispielsweise Angaben zum Einsatz von chemischen Düngemitteln am häufigsten korrigiert. Auch allgemein ist der Düngemitteleinsatz in seiner Gesamtheit in Flandern auf der Grundlage der von dem Sektor berichteten Daten weitaus höher als der aus den Meldungen bei der Mestbank hervorgehende Einsatz von Düngemitteln. Das MAP 6 enthält daher eine Reihe von Maßnahmen, um eine korrektere Überwachung der Düngemittelströme und des Düngemitteleinsatzes zu erreichen. Die Digitalisierung des bestehenden Registers für Düngemittelhändler und die Einführung eines, ebenfalls digitalen, Düngemittelregisters für Landwirte ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Das Düngerdekret vom 22. Dezember 2006, insbesondere Artikel 23 und Artikel 24
Die VLAREME vom 28. Oktober 2016.
Die Grundlagentexte waren Bestandteil einer früheren Notifizierung: 2020/0168/B
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
NEIN – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
NEIN – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Nein, der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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