Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2021) 04818
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2021/0904/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202104818.DE)
1. MSG 002 IND 2021 0904 F DE 28-12-2021 F NOTIF
2. F
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 151
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Direction générale de l'Énergie et du Climat
Service du Climat et de l'Efficacité Énergétique
Département de lutte contre l'effet de serre
Tour Esplanade, 1 Place Carpeaux,
92800 Puteaux
4. 2021/0904/F - X40M
5. Dekret über CO2-Verrechnung und Ansprüche auf CO2-Neutralität in der Werbung
6. Rahmen der Anforderungen und Methoden der Kommunikation von Werbetreibenden über Elemente, die Ansprüche auf Klimaneutralität in der Werbung für ihre Produkte oder Dienstleistungen rechtfertigen
7. -
8. In diesem Dekretentwurf werden die Kommunikationsverfahren für Werbetreibende in Bezug auf die CO2-Neutralität ihrer Produkte oder Dienstleistungen festgelegt. Er macht diese Forderungen von der Erstellung einer Bilanz für Treibhausgasemissionen abhängig, die den gesamten Lebenszyklus des beworbenen Produkts oder der Dienstleistung abdeckt. Diese Bilanz wird gemäß den Anforderungen der Referenznorm ISO 14067 in Bezug auf den CO2-Fußabdruck von Produkten oder einer anderen Norm erstellt, die den Anforderungen dieser Norm entspricht.
Die betreffenden Erklärungen erscheinen in Werbekorrespondenz für Einzelpersonen, in der Öffentlichkeit verbreiteten Werbedrucksachen, Werbeplakate, Werbung in Presseveröffentlichungen, Werbung in Kinos, Werbung durch Fernseh- oder Rundfunkdienste oder durch Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit im Internet oder auf der Verpackung von Waren.
Diese Bilanz, die für den Fall einer solchen Forderung erforderlich ist, wird in einen Bericht aufgenommen, in dem auch der Zielpfad für die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt oder der Dienstleistung sowie die Modalitäten für den Ausgleich der Restemissionen (Art, Beschreibung und, soweit möglich, Kosten der durchgeführten Ausgleichsprojekte) aufgeführt sind.
Dieser Bericht wird jährlich während des gesamten Vermarktungszeitraums des Produkts oder der Dienstleistung aktualisiert und auf der Website des Werbetreibenden oder, falls nicht, auf seiner mobilen Anwendung veröffentlicht. Der Weblink oder Quick-Response-Code (QR-Code) für den Zugriff auf diese Veröffentlichung ist auf der Werbung oder Verpackung mit dem Anspruch auf Kohlenstoffneutralität angegeben.
Der Verordnungsentwurf sieht auch eine Sanktionsregelung für die Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen vor.
9. Artikel 12 des Gesetzes Nr. 2021-1104 vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen seine Auswirkungen legt einen Rahmen für die Werbung für Produkte und Dienstleistungen fest, die als CO2-neutral dargestellt werden. Er sieht ein Durchführungsdekret für Werbetreibende vor, in dem Behauptungen über die Umweltneutralität von Produkten und Dienstleistungen formuliert werden, um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten und jegliche Gefahr einer Grünfärberei zu verhindern.
10. Verweise auf die grundlegenden Texte: Artikel 12 des Gesetzes Nr. 2021-1104 vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen seine Auswirkungen
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. OTC-Aspekt
Nein - Der Entwurf hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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