Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 00888
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0143/NL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201900888.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0143 NL DE 27-03-2019 NL NOTIF
2. NL
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst (via cdiu.notificaties@belastingdienst.nl)
3B. Ministerie van Economische Zaken en Klimaat
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2019/0143/NL - N20E
5. Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Kohle bei der Stromerzeugung
6. Für Anlagen in den Niederlanden, die aus einer oder mehreren Produktionseinheiten zur Stromerzeugung mithilfe von Kohle bestehen.
7. -
8. Artikel 2 des Gesetzentwurfs verbietet mit sofortiger Wirkung die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung. Den Eigentümern der Kohlekraftwerke wird eine Übergangsfrist eingeräumt – für die ältere Kraftwerksgeneration bis Ende 2024 und für die neue Kraftwerksgeneration bis Ende 2029 (Artikel [sic]) –, in der sie die Möglichkeit erhalten, die Kraftwerke zur weiteren Nutzung mit anderen Brennstoffen umzurüsten, da es sich in allen Fällen um Kraftwerke für Feststoffe handelt. Die Übergangsfrist umfasst daher auch einen Schadensausgleich in Form von Sachbeiträgen.
Für Kraftwerke der älteren Generation, die keine Biomasse zufeuern und keine Wärme liefern, wird eine Ausnahme vorgesehen, um die Vorgaben einer gerichtlichen Anordnung zur CO2-Reduzierung erfüllen zu können. Diesen Kraftwerken wird (so gut wie) keine Übergangsfrist gewährt, da das Verbot für diese Kraftwerke bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt (Artikel 3a). Aus diesem Grund wird in Bezug auf diese Kraftwerke ein finanzieller Schadensausgleich angeboten.
9. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Pariser Klimaabkommen umgesetzt. Die niederländische Regierung hat sich in diesem Rahmen dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Reduzierung des CO₂-Ausstoßes um 49 % bis 2030 (gegenüber 1990) in den Niederlanden führen.
Um das Ziel der CO₂-Reduzierung von 49 % einzuhalten, müssen die Niederlande ihren CO₂-Ausstoß drastisch verringern. Ein wichtiger Teil dieses Ausstoßes lässt sich auf die Stromerzeugung zurückführen: 2016 wurden in den Niederlanden ca. 56,4 Megatonnen CO₂-Äquivalente infolge der Stromerzeugung ausgestoßen, bei einem Gesamtausstoß in den Niederlanden von 197 Megatonnen. Im Elektrizitätssektor sind Kohlekraftwerke die mit Abstand größten Emittenten von Treibhausgasen.
Diese Maßnahme wird durch einen Bericht vom Februar 2017 von Climate Analytics, „A stress test for coal in Europe under the Paris Agreement, scientific goalposts for a coordinated phase-out and divestment” (climateanalytics/org/publications/2017/stress-test-for-coal-in-the-eu.ht) gestützt, in dem zwei Szenarien für die schrittweise Abschaffung der Stromerzeugung mittels Kohle dargelegt werden, die beide zeigen, dass bis 2030 in der Europäischen Union keine Kohle mehr zur Stromerzeugung verwendet werden darf, um den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen nachkommen zu können. Climate Analytics ist eine gemeinnützige Organisation, die auf der Grundlage der Klimawissenschaften politische Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen anbietet.
Der Verzicht auf Kohle als Brennstoff für die Stromerzeugung ist notwendig, um die notwendige Reduktion von CO₂ zum Schutz des Klimas zu erreichen. Die möglichen Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Warenverkehrs, die mit diesem Verbot einhergehen, sind durch zwingende Erfordernisse des allgemeinen Interesses, nämlich den Schutz der Umwelt, gerechtfertigt. Dieses Verbot ist außerdem die am besten geeignete Maßnahme, um eine Verringerung des CO₂-Ausstoßes durch Kohlekraftwerke zu erreichen, und geht nicht über das zum Schutz dieser Interessen erforderliche Maß hinaus. Ebenso wenig handelt es sich um eine diskriminierende Maßnahme, da das Verbot ohne Unterschied für alle Anlagen in den Niederlanden gilt, die mithilfe von Kohle Strom erzeugen.
10. Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
NEIN – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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