Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2018) 00640
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2018/0098/PL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201800640.DE)
1. MSG 002 IND 2018 0098 PL DE 14-03-2018 PL NOTIF
2. PL
3A. Ministerstwo Przedsiębiorczości i Technologii,
Departament Doskonalenia Regulacji Gospodarczych,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 693 54 07, e-mail: notyfikacjaPL@mr.gov.pl
3B. Ministerstwo Energii
Departament Górnictwa
ul. Krucza 36/Wspólna 6, 00-522 Warszawa
tel. (+48) 22 695 83 00, e-mail: sekretariatDGA@me.gov.pl
4. 2018/0098/PL - N00E
5. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über ein System zur Überwachung und Kontrolle der Kraftstoffqualität und zur Änderung des Gesetzes über die polnische Steuerverwaltung
6. Festbrennstoffe, System zur Überwachung und Kontrolle der Kraftstoffqualität
7. -
8. Die wichtigsten Änderungen des überarbeiteten Gesetzes im Überblick:
Präzisierung der Feuerungsanlagen, in denen die im Gesetz vorgesehenen Brennstoffe eingesetzt werden. Das Gesetz wird für Festbrennstoffe gelten, die in Haushalten und in Feuerungsanlagen mit einer thermischen Nennleistung von unter 1 MW eingesetzt werden.
Es werden Grundsätze für die Kontrolle der Qualität von in Verkehr gebrachten Festbrennstoffen festgelegt, sofern diese für den Einsatz im Kommunal- und Wohnungssektor bestimmt sind.
Das Verzeichnis der Festbrennstoffe wird geändert und erweitert. Kohlenschlämme, Flotationskonzentrate, Braunkohle und deren Gemische sowie Brennstoffe, die aus einer Mischung beliebiger Brennstoffe mit einem Steinkohlegehalt von unter 85 % bestehen, fallen unter das gesetzliche Verbot des Verkaufs an den Kommunal- und Wohnungssektor.
Einführung einer Qualitätsbescheinigung für Brennstoffe, die dem Käufer genaue und umfassende Informationen zum Produkt liefert.
Die Kontrolle von Festbrennstoffen, die an Einzelabnehmer abgegeben werden, wird in Lagern für Festbrennstoffe und an Grenzübergängen durchgeführt.
Im Hinblick auf die Qualitätsnormen für Festbrennstoffe ist eine befristete Abweichung im Falle von Versorgungsengpässen auf dem Markt in Notfallsituationen vorgesehen.
Festbrennstoffe, die den gesetzlichen Qualitätsanforderungen nicht genügen, können von Betreibern von Feuerungsanlagen mit einer thermischen Nennleistung von mindestens 1 MW, wenn sie dem Verkäufer einen Nachweis über den Betrieb einer solchen Anlage übermitteln, und von Agenten zwecks Weiterverkaufs (an Anlagen über 1 MW) nach Vorlage von Unterlagen, die die Geschäftstätigkeit im Bereich des Verkaufs von Festbrennstoffen bestätigen, erworben werden.
9. Der Gesetzentwurf ist eine der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte.
Mit Inkrafttreten des geplanten Gesetzes wird es möglich sein, die Qualität von Festbrennstoffen zu überwachen und zu kontrollieren und dabei dem Stand der Technik, den Erfahrungen mit dem Einsatz dieser Brennstoffe und insbesondere der Verringerung der Emission von Schadstoffen, Treibhausgasen und anderen Stoffen Rechnung zu tragen.
Daneben wird der Markt der Festbrennstoffe organisiert, den Verbrauchern werden umfassende Informationen über das Produkt bereitgestellt und es wird ihnen ermöglicht, Festbrennstoffe, die den Qualitätsanforderungen an Brennstoffe für den Kommunal- und Wohnungssektor genügen, käuflich zu erwerben.
10. Bezug zu den Grundlagentexten: - Gesetz vom 25. August 2006 über ein System zur Überwachung und Kontrolle der Kraftstoffqualität (polnisches Gesetzblatt von 2018 Pos. 427)
- Gesetz vom 16. November 2016 über die polnische Steuerverwaltung (polnisches Gesetzblatt von 2018 Pos. 508)
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer vorherigen Notifizierung übermittelt: 2006/0390/PL
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekte
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
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