Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 1829
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0376/LT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20231829.DE
1. MSG 001 IND 2023 0376 LT DE 16-06-2023 LT NOTIF
2. Lithuania
3A. Lietuvos standartizacijos departamentas, adresas Algirdo g. 31, LT-03219 Vilnius, tel. +370 (5) 270 9360, el. p. lstboard@lsd.lt
3B. Lietuvos Respublikos žemės ūkio ministerija, adresas Gedimino pr. 19, LT-01103, Vilnius, tel. +370 (5) 239 1391, el. p. zum@zum.lt
4. 2023/0376/LT - C90A - Well-being of animals and pets
5. Verordnung der Republik Litauen zur Änderung der Artikel 2, 10, 12 und 17 der Verordnung Nr. VIII-500 über das Wohlergehen und den Schutz von Tieren (Entwurf Nr. XIVP-1104(2))
6. Im technischen Entwurf wird die Haltung und/oder Zucht von Tieren zum Zweck der Gewinnung oder des Verkaufs der Pelze sowie der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Tieren zum Zweck der Pelzgewinnung verboten.
7.
8. Schlagworte: Tierpelze, Entschädigung
Im Entwurf der technischen Vorschrift sind Bestimmungen enthalten, die die Haltung und/oder Zucht von Tieren zum Zweck der Gewinnung oder des Verkaufs der Pelze sowie den Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Tieren zum Zweck der Pelzgewinnung verbieten. Im technischen Entwurf ist vorgesehen, dass diese Verbote ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden. Darüber hinaus ist im Entwurf auch die Gewährung, Berechnung und Zahlung einer einmaligen Entschädigung je Pelztier ab dem 1. April 2024 für die Einstellung der gewerblichen Tätigkeiten an Wirtschaftsteilnehmer vorgesehen, die vor dem 1. Januar 2022 gewerbliche Tätigkeiten zum Erwerb oder Verkauf von Pelz aufgenommen haben und diese vor dem 31. Dezember 2026 einstellen: Entschädigung in Höhe von 3 EUR, wenn diese gewerbliche Tätigkeit vor dem 1. Januar 2025 eingestellt wird, eine Entschädigung in Höhe von 2 EUR, wenn diese gewerbliche Tätigkeit vor dem 1. Januar 2026 eingestellt wird, und eine Entschädigung in Höhe von 1 EUR, wenn diese gewerbliche Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2026 eingestellt wird. In der technischen Vorschrift ist ferner vorgesehen, dass diesen Betreibern vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2026 eine einmalige Entschädigung für den Abriss der Gebäude gewährt wird, die sich in ihrem Eigentum befinden und die nur für die Ausübung dieser gewerblichen Tätigkeit geeignet sind, für die Bewirtschaftung und Entsorgung von Bauabfällen und/oder für die Vernichtung von Anlagen, die ausschließlich für die Ausübung dieser gewerblichen Tätigkeit bestimmt sind, sowie für die Bewirtschaftung und Entsorgung von Abfällen. Darüber hinaus ist in der technischen Vorschrift auch die Gewährung und Zahlung einer Entschädigung aus dem Staatshaushalt für jeden Arbeitnehmer, der infolge der Einstellung dieser gewerblichen Tätigkeit entlassen wurde, vorgesehen. Es sei darauf hingewiesen, dass in der technischen Vorschrift festgelegt wird, dass ab dem 1. Januar 2024 keinerlei Unterstützung mehr aus nationalen und/oder Unionsmitteln für kommerzielle Tätigkeiten gewährt wird und dass die Entschädigung an die Wirtschaftsteilnehmer erst nach der vollständigen Rückzahlung der im Rahmen der einschlägigen Anreizregelungen erhaltenen Vorzugsdarlehen gezahlt wird.
9. Der Hauptgrund für die Ausarbeitung des technischen Entwurfs besteht darin, den Tierschutz sicherzustellen und die Tötung von Pelztieren wegen der Pelze zu verhindern. Zum Beispiel wird der Amerikanische Nerz (Mink) auf Farmen in Drahtkäfigen mit einem oder zwei Tieren pro Käfig gehalten. Dies verhindert, dass diese Tiere natürliches Verhalten wie Jagd oder Schwimmen ausüben. Diese Tiere können aggressiv gegeneinander werden, was zu Kannibalismus führt, wenn mehrere Tiere in einem Käfig gehalten werden. Chinchillas leben in der Natur in Höhlen, springen gerne (bis zu 1 m hoch und 2 m lange Sprünge) und klettern auf Bäume und Felsen. Auf Farmen werden diese Tiere in Käfigen gehalten, sodass auch sie nicht in der Lage sind, ihren natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sich der Amerikanische Nerz bei Menschen mit SARS-CoV-2 anstecken und Menschen damit infizieren kann. Darüber hinaus gibt es im öffentlichen Raum registrierte Fälle, die zeigen, dass in einigen Betrieben Pelztiere unmenschlich behandelt werden. In Litauen werden jährlich etwa 1,1 Millionen Pelztiere gehalten.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegt/liegen kein(e) Grundlagentext(e) vor
11. Nein
12.
13. Nein
14. No
15. Yes
16.
TBT-Aspekt: No
SPS-Aspekt: No
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