Mitteilung 901
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 0695
Informationsverfahren EG - EFTA
Notifizierung: 2024/9003/NO
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20240695.DE
1. MSG 901 IND 2024 9003 NO DE 13-03-2024 NO NOTIF
2. Norway
3A. Royal Ministry of Trade, Industry and Fisheries
Department for Trade Policy
P.O. Box 8090 Dep
0032 Oslo
Norway
3B. Norwegian Maritime Authority
P.O. Box 2222
5509 Haugesund
Norway
4. 2024/9003/NO - T20T - See- und Flussverkehr und Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen
5. Vorschrift über das Management von Biofouling an Schiffsrümpfen
6. Norwegische und ausländische Schiffe und mobile Offshore-Einheiten
7.
8. Die vorgeschlagene Vorschrift betrifft das Management von Biofouling an Schiffen und mobilen Offshore-Einheiten, die für die internationale Schifffahrt zugelassen sind und in norwegische Gewässer gelangen.
Mit der Vorschrift soll verhindert werden, dass schädliche gebietsfremde Arten über Biofouling auf Rümpfen aus dem internationalen Schiffsverkehr nach Norwegen gelangen und dass sich schädliche gebietsfremde Arten in norwegischen Gewässern weitere verbreiten. Zwei Bestimmungen der Vorschrift gelten für Schiffe, die nur im Inlandsverkehr tätig sind.
Unter anderem verlangt die Vorschrift, dass die Reedereien über ein Biofouling-Management-System und einen Biofouling-Management-Plan verfügen und dass es die Anforderung gibt, ein Biofouling-Berichtsbuch zu führen. Darüber hinaus gibt es Anforderungen, wie die Reinigung von Rümpfen im Wasser erfolgen sollte, um die Ausbreitung schädlicher gebietsfremder Arten so weit wie möglich zu verhindern. Es wird auch eine Möglichkeit geschaffen, dass die Norwegische Schifffahrtsbehörde in bestimmten Fällen die Entfernung von Biofouling anordnen kann.
Der Regelungsvorschlag basiert auf den Biofouling-Leitlinien der IMO für 2023 für die Kontrolle und das Management von Biofouling an Schiffen, um den Transfer invasiver Wasserarten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
9. Biofouling auf Rümpfen hat mehrere negative Folgen und zwei der wichtigsten Folgen sind die ökologischen und wirtschaftlichen. Biofouling auf Rümpfen ist ein wichtiger Einführungsweg für schädliche gebietsfremde Arten und bereits heute sind viele gebietsfremde Arten in norwegischen Gewässern etabliert. Die Einführung gebietsfremder Arten in neue Umgebungen ist eine große Bedrohung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt eingestuft worden. Norwegen will die schädlichen Auswirkungen von Umweltbedrohungen auf See begrenzen.
Es ist schwierig zu kartieren, welche schädlichen gebietsfremden Arten eingeführt wurden, und es ist fast unmöglich, die Einschleppung der Arten mit einem hohen Schadenspotential zu kontrollieren, ohne auch die harmlosen Arten zu kontrollieren, die mit ihnen kommen. Darüber hinaus ist es oft schwierig, das Ausmaß der Auswirkungen gebietsfremder Arten auf unsere Umwelt vorherzusagen. Dies bedeutet, dass es wichtig ist, einen vorbeugenden Ansatz für das Herangehen an das Problem zu verfolgen.
Wir haben auch nur begrenzte Kenntnisse darüber, wie effektiv verschiedene Methoden zur Reinigung von Rümpfen im Wasser die Ausbreitung schädlicher gebietsfremder Arten verhindern. Bis heute gibt es keine international standardisierte Methode für den Umgang mit Biofouling, das die Reinigung von Rümpfen begleitet. Diese Herausforderungen machen es kompliziert, zu regeln, wie Rümpfe gewaschen werden sollten, um die Umwelt angemessen zu schützen. Auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips hält es die Norwegische Schifffahrtsbehörde daher für angemessen, das Waschen in Wasser mit einer Sammelpflicht zu regeln.
Heute werden verschiedene Methoden entwickelt, die bei der Wasserreinigung sowohl mit als auch ohne Einfangen eingesetzt werden können. Dies ist auch der Grund, warum Ausnahmen von der Hauptregel der Vorschrift über die Reinigung mit Einfangen vorgeschlagen wurden und dass eine Ausnahme für die Reinigung ohne Einfangen gemacht wurde, wenn dokumentiert werden kann, dass die angewandte Methode die Ausbreitung schädlicher gebietsfremder Arten verhindert.
Bis heute gibt es keine Regelungen, die speziell darauf abzielen, die Ausbreitung gebietsfremder Arten aus internationalen Gewässern und weiter intern in Norwegen zu verhindern. Wir brauchen daher konkrete Regelungen, die den Import und die weitere Ausbreitung fremder Arten in Norwegen über Rümpfe aktiv verhindern können.
Die norwegische Schifffahrtsbehörde (Norwegian Maritime Authority, NMA) hat geprüft, ob der DTR im Widerspruch zu den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU steht, und wir haben keinen Konflikt festgestellt. In Übereinstimmung mit den Artikeln 11 und 13 des EWR-Abkommens ist die NMA der Auffassung, dass die Verordnung verhältnismäßig ist, da durch sie das angestrebte Umweltschutzniveau mit den am wenigsten restriktiven Maßnahmen sichergestellt wird.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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