Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1886
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0396/HU
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241886.DE
1. MSG 001 IND 2024 0396 HU DE 12-07-2024 HU NOTIF
2. Hungary
3A. Európai Uniós Ügyek Minisztériuma
EU Jogi Megfelelésvizsgálati Főosztály - Műszaki Notifikációs Központ
H-1054 Budapest, Báthory u. 10.
E-mail: technicalnotification@eum.gov.hu
3B. Igazságügyi Minisztérium
Fogyasztóvédelmi Stratégiai Főosztály
H-1054 Budapest, Báthory u. 10.
E-mail: fogyasztovedelem@im.gov.hu
4. 2024/0396/HU - C50A - Lebensmittel
5. Gesetzesentwurf Nr. T/7992 über den Schutz der Gesundheit von Kindern
6. Anforderungen an alkoholfreie Getränke
7.
Richtlinie (EG) 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt;
Sonstige
Siehe beigefügte Datei.
Siehe beigefügte Datei.
Siehe beigefügte Datei.
8. Gemäß der vorliegenden Änderung des Gesetzes CLV von 1997 über den Verbraucherschutz (nachstehend: Verbraucherschutzgesetz) ist es zum Schutz der Gesundheit von Kindern verboten, Energiegetränke einer bestimmten Zusammensetzung an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen oder zu liefern. Das Verbraucherschutzgesetz ermächtigt die Regierung, per Dekret, die Zusammensetzung von Energiegetränken festzulegen, die nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder geliefert werden können.
9. Energiegetränke sind Getränke, die dazu bestimmt sind, die körperliche Leistung und die psychische Wachsamkeit zu erhöhen, und sind in verschiedenen Aromen und Zusammensetzungen auf dem Markt erhältlich, um den Bedürfnissen der Verbraucher und der Erzeuger gerecht zu werden. Sie enthalten stimulierende Stoffe, die dazu beitragen, Ermüdung zu verringern und den Energiegehalt des Organismus zu erhöhen.
Aus ernährungsmedizinischer Sicht ist es ein negativer Trend, dass die Mehrheit der jungen Menschen heute Energiegetränke als Mode ansieht, fast wie Erfrischungsgetränke, die sie uneingeschränkt konsumieren, wobei sie ihren Koffeingehalt zu ignorieren, was je nach individueller Empfindlichkeit noch schwerwiegendere Symptome hervorrufen kann. Infolgedessen nimmt der Anteil der Konsumenten von Energiegetränken unter 18 Jahren stetig zu, wobei jüngste Umfragen zeigen, dass 10 % der Schüler der Sekundarstufe und der Mittelschule täglich Energiegetränke verbrauchen. In den letzten Jahren gab es Hunderte von Fällen, in denen junge Menschen medizinische Hilfe aufgrund des übermäßigen Konsums von Energiegetränken suchten. Die verfügbaren Meinungen von Sachverständigen (Ungarische Gesellschaft für Kardiologie, Nationales Zentrum für öffentliche Gesundheit und Pharmazie) stimmen darin überein, dass der übermäßige Verbrauch von Energiegetränken durch junge Menschen aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. Koffein verbessert die Funktion des Skelett- und Herzmuskels und wirkt als Diuretikum, wodurch 60 % der Vitamine und Mineralstoffe aus dem Körper ausgeschieden werden. Dadurch kann das Immunsystem geschwächt werden, was zu zusätzlichen gesundheitlichen Problemen führen kann. Dies wirkt sich auch auf die Arbeit der Atemwege aus, da die Pulsfrequenzen und der Blutdruck steigen, wodurch der gesamte Körper reaktiver wird. Der Konsum großer Mengen an Koffein kann Symptome einer Überdosierung von Koffein hervorrufen: schwere Übelkeit, Erbrechen, Brustschmerzen, schnelle Herzfrequenz, Ruhelosigkeit, Schlaflosigkeit und manchmal Panikattacken. Für Menschen, die es nicht gewöhnt sind, koffeinhaltige Getränke zu trinken, kann eine Überdosierung sogar zum Tod führen. Der kombinierte Konsum von Energiegetränken und Alkohol kann Leber, Herz und Nieren dauerhaft schädigen. Beide erzeugen eine Dehydratisierung, sodass die berauschenden Wirkungen von Alkohol viel stärker ausgeprägt sind und tödlich sein können. Da Energiegetränke eine stimulierende Wirkung haben und Alkohol den gegenteiligen Effekt hat, führen beide zusammen zu einem Verlust von Kontrolle und Situationsbewusstsein.
Nach Angaben von Vertretern des Verbands für Europäische pädiatrische Kardiologie werden immer mehr Patienten für Überdosen ins Krankenhaus eingewiesen. Aufgrund der oben genannten Risiken strebt der Verein an, den Verkauf von Energiegetränken an Minderjährige in ganz Europa zu verbieten. Nach Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit werden Energiegetränke bereits von Kindern unter zehn Jahren konsumiert.
Ziel der Änderung ist es, die Gesundheit von Personen unter 18 Jahren zu schützen, indem verboten wird, Energiegetränke mit einer bestimmten Zusammensetzung zu verkaufen und zu beliefern, deren Vorhandensein in bestimmten Mengen die Gesundheit junger Menschen am stärksten gefährdet.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e):
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu