Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 2209
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0457/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20242209.DE
1. MSG 001 IND 2024 0457 DK DE 22-08-2024 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Færdselsstyrelsen
Sorsigvej 30
6760 Ribe
Danmark
+45 72 21 88 99
info@fstyr.dk
4. 2024/0457/DK - T40T - Stadt- und Straßenverkehr
5. Verordnung über Abschlussfahrten, Umzüge usw.
6. Lastkraftwagen (N2, N3), Zugmaschinen, Anhänger (O3, O4) und Zugmaschinenanhänger usw.
Die betreffenden Fahrzeugtypen entsprechen denen, die in der Verordnung 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge genannt sind.
7.
8. Lastkraftwagen (N2, N3), Zugmaschinen, Anhänger (O3, O4) und Zugmaschinenanhänger usw.
Die betreffenden Fahrzeugtypen entsprechen denen, die in der Verordnung 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge und der Verordnung Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen genannt sind.
Die notifizierte Verordnung legt die Vorschriften fest, die für Lieferwagen, Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit Zugmaschinen im Rahmen von Abschlussfahrten, Umzügen und Fahrten bei Sonderveranstaltungen oder jährlich stattfindenden Veranstaltungen gelten.
Die Verordnung regelt auch die Beförderung von Personen auf der Ladefläche von Lieferwagen, Lastkraftwagen oder Fahrzeugkombinationen mit Zugmaschinen bei Abschlussfahrten, Umzügen und Fahrten bei Sonderveranstaltungen oder jährlich stattfindenden Veranstaltungen.
9. Die dänische Straßenverkehrsbehörde hat einen Entwurf für eine neue Verordnung über Abschlussfahrten, Umzüge usw. ausgearbeitet, um die Verordnung Nr. 1401 vom 30. November 2023 über Abschlussfahrten, Umzüge usw. und die Verordnung Nr. 375 vom 18. Mai 2004 über die Ausstattung und Ausrüstung von Fahrzeugen für Studentenfahrten, Umzüge usw. zusammenzufassen.
Die technischen Anforderungen für die Fahrzeuge wurden überarbeitet, da die dänische Straßenverkehrsbehörde zum Schluss gekommen ist, dass die technischen Anforderungen für die Fahrzeuge verschärft werden müssen, um die Sicherheit zu verbessern. An den Fahrzeugen wurden folgende technische Änderungen vorgenommen:
• die Heckklappe muss mit mindestens zwei Schutzvorrichtungen versehen sein;
• eine seitliche Abschirmung ist vorzusehen, wenn sich die Sitzplätze in der Mitte der Ladefläche befinden;
• die Konstruktion der Fahrzeuge muss nach professionellen Konstruktionsstandards erfolgen;
• die Höhe des Schwerpunkts von Zugmaschinenanhängern darf 90 % der Spurweite nicht überschreiten;
• Beim Ein- und Aussteigen von Personen mit eingeschränkter Mobilität wurde nun hinzugefügt, dass neben den Ladeklappen auch hydraulische Aufzüge verwendet werden können.
Darüber hinaus wird Folgendes hinzugefügt:
• Anforderungen an gültige Führerscheine der Klasse B/E für das Führen von Fahrzeugkombinationen mit Zugmaschinen
• Anforderungen bezüglich der Höchstzahl der Fahrgäste, die in die Prüfbescheinigung aufzunehmen ist
• Anforderung an die Prüfstellen, fotografische Dokumente vorzulegen, wenn das Fahrzeug mit einem Wechselaufbau ausgerüstet ist
• Unternehmen können nach den Bestimmungen des Kapitels 5 des Strafgesetzbuchs haftbar gemacht werden;
• die Abschlussfahrten müssen unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung stattfinden;
Verweise auf Grundlagentexte: § 68 Absatz 1 Nummer 1, § 83 und § 118 Absatz 13 Nummer 1 des konsolidierten Gesetzes Nr. 168 vom 14.2.2023 über das Straßenverkehrsgesetz.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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