Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 2667
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0548/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20252667.DE
1. MSG 001 IND 2025 0548 CZ DE 30-09-2025 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: +420 221 802 216
e-mail: eu9834@unmz.gov.cz
3B. Ministerstvo zdravotnictví České republiky,
Palackého náměstí 4,
128 01 Praha 2
tel.: +420 224 971 111
4. 2025/0548/CZ - X60M - Tabak
5. Entwurf eines Dekrets zur Änderung des Dekrets Nr. 37/2017 über elektronische Zigaretten, deren Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse
6. Mit dem Entwurf wird dem besorgniserregenden Anstieg der Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Erzeugnisse bei Jugendlichen, insbesondere im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, Rechnung getragen, indem beispielsweise die Ähnlichkeit von diesen Erzeugnissen mit Spielzeug verboten wird.
7.
8. Das Dekret Nr. 37/2017 regelt die Anforderungen an elektronische Zigaretten und nikotinhaltige und nikotinfreie Nachfüllungen sowie an Einweg- und nachfüllbare elektronische Zigaretten und die Anforderungen an pflanzliche Raucherzeugnisse (im Folgenden „ mit Tabakerzeugnissen verwandte Erzeugnisse“).
Nachfüllbehälter für elektronische Zigaretten dürfen nur Stoffe enthalten, die in erhitzter oder nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, sowie Nikotin, dessen Gehalt in der Nachfüllung maximal 20 mg/ml betragen darf. Flüssige Nachfüllungen für elektronische Zigaretten dürfen keine Vitamine oder andere Inhaltsstoffe enthalten, die den Eindruck erwecken, dass die Nachfüllung gesundheitsfreundlich ist oder ein geringeres Gesundheitsrisiko darstellt; Koffein, Taurin oder andere Zusatzstoffe und Stimulanzien, die mit Energie und Vitalität in Verbindung stehen; Inhaltsstoffe, deren Eigenschaften eine Färbung der Emissionen verursachen, und Inhaltsstoffe, die in nicht erhitzter Form mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften haben. Es gibt keine weiteren Beschränkungen für die Zusammensetzung von E-Liquids.
Mit dem Entwurf wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht nur Chemikalien und Gemische den E-Liquids zugesetzt werden, die diese Erzeugnisse genießbar machen, indem sie den unangenehmen Geschmack von Nikotin unterdrücken, sondern auch neu entstehende Stoffe und Gemische, Nikotinsalze, deren Menge nicht durch die geltenden Rechtsvorschriften geregelt wird.
Die Verpackung von mit Tabakerzeugnissen verwandten Erzeugnissen ist oft nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche sehr attraktiv, die sich in der Regel der Auswirkungen dieser Erzeugnisse auf ihre Gesundheit und geistige Entwicklung nicht bewusst sind, und zwar nicht nur jetzt, sondern vor allem auch in Zukunft.
Der Entwurf bezieht sich auf Folgendes:
- Artikel 34 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) über den freien Warenverkehr;
- Artikel 20 bis 22 und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2014/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG in der geänderten Fassung;
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/586 der Kommission vom 14. April 2016 zu den technischen Normen für den Nachfüllmechanismus elektronischer Zigaretten;
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2183 der Kommission vom 24. November 2015 zur Festlegung eines Formats für die Meldung von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern;
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2186 der Kommission vom 25. November 2015 zur Festlegung eines Formats für die Bereitstellung und Verfügbarmachung von Informationen über Tabakerzeugnisse.
Schlüsselwörter:
elektronische Zigaretten, E-Liquids, Rauchen, pflanzliche Raucherzeugnisse, Raucherzubehör
Norm: ČSN EN 17647 (569557)
Allgemeine Grundsätze für die Herstellung, Abfüllung und Aufbewahrung von E-Liquids für vorgefüllte Behälter oder
Produkte
9. Ziel ist es, die visuelle und sensorische Attraktivität schädlicher Erzeugnisse für Kinder zu verringern und gleichzeitig aufgrund des Grundsatzes der Schadensminderung das bestehende Aromenspektrum in E-Liquids für Raucher von brennbaren Erzeugnissen so weit wie möglich beizubehalten. Die nationale Gesetzgebung zielt auch darauf ab, sicherzustellen, dass die Verbraucher besser über die Zusammensetzung der Erzeugnisse und den Gehalt an Suchtstoffen informiert werden und dass bestimmte Anforderungen, die zu Verwirrung und unnötigem Aufwand geführt haben, im geschäftlichen Umfeld und im Bereich der Aufsicht besser definiert werden.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2016/0573/CZ, 2025/0475/CZ
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2016/0573/CZ
2025/0475/CZ
11. Ja
12. Das geänderte Dekret verbietet Cannabinoide und deren Derivate in E-Liquids, was unter anderem eine Reaktion auf die Tatsache ist, dass es in den letzten 8 Tagen in der Tschechischen Republik zu Vergiftungen mit neuen synthetischen Cannabinoiden gekommen ist, aufgrund derer 9 Personen im Alter von 13 bis 17 Jahren ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Der Entwurf präzisiert ferner die Methode zur Sicherung der Erzeugnisse gegen Manipulation durch Kinder, damit die Anforderung besser durchsetzbar ist, und stellt gleichzeitig Anforderungen an die Verpackung der Erzeugnisse, um sie für Kinder und Jugendliche weniger attraktiv zu machen, indem beispielsweise verboten wird, dass die Erzeugnisse oder deren Verpackung an ein Spielzeug erinnert. Es ist unerlässlich, dass der Entwurf zur Änderung des Durchführungsdekrets so bald wie möglich in Kraft tritt, um die Gefahr einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche, auf ein Minimum zu beschränken.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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