Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3759
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0786/IE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253759.DE
1. MSG 001 IND 2025 0786 IE DE 23-12-2025 IE NOTIF
2. Ireland
3A. Department of Climate, Energy and the Environment
3B. Department of Climate, Energy and the Environment
4. 2025/0786/IE - N50E - Erneuerbare Energien
5. Notifizierung des irischen Verpflichtungssystems für erneuerbare Wärme
6. Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien im irischen Heizungssektor
7.
8. Um sicherzustellen, dass eine vorgeschriebene Menge an erneuerbarem Brennstoff im irischen Heizungssektor erreicht wird, beabsichtigt Irland die Einführung eines nationalen Verpflichtungssystems für erneuerbare Wärme. Mit diesem System werden irische Anbieter von fossilen Brennstoffen, die zu Heizzwecken dienen, dazu verpflichtet, dass ein Teil der von ihnen gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Das System wird die verstärkte Nutzung erneuerbarer Brennstoffe im gesamten Heizungssektor sicherstellen, wobei der Hauptzweck darin besteht, die Erreichung der irischen Heizungs- und Kühlungsziele zu unterstützen und die inländische Erzeugung von erneuerbaren Brennstoffen zu steigern.
Ein zweites Ziel des Systems besteht darin, die Entwicklung der heimischen Biomethanindustrie Irlands zu fördern. Die inländische Biomethanerzeugung wird eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung des irischen Agrarsektors spielen und die Energieversorgungssicherheit Irlands unterstützen.
Alle für Heizzwecke verwendeten erneuerbaren Brennstoffe, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erfüllen, werden unabhängig von ihrem Herkunftsland für eine Zertifizierung im Rahmen des Systems als zulässig erachtet.
In Abschnitt 14 „Zertifikat für erneuerbare Wärme“ des notifizierten Verordnungsentwurfs ist ein zusätzlicher Zertifikatswert von 0,5 vorgeschrieben, der für jede in der Republik Irland erzeugte und im Rahmen des Verpflichtungssystems für erneuerbare Wärme abgegebene Biomethaneinheit gilt.
9. Irlands Importabhängigkeit für Energie liegt bei 80 %, was eine der höchsten Abhängigkeitsquoten in der EU ist. Insbesondere Erdgas spielt im irischen Energiesystem eine wichtige Rolle. Derzeit werden etwa 30 % des irischen Primärenergiebedarfs durch Erdgas gedeckt, wovon 40 % für Heizzwecke und fast 50 % für Stromerzeugung verwendet werden.
Im nationalen Rahmen für die Energieversorgungssicherheit Irlands werden die bestehenden Strukturen zur Überwachung und Steuerung der Energieversorgung, die Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen und die Verpflichtung, den Anteil von erneuerbarem Gas erheblich zu erhöhen, dargelegt.
Irland hat sich verpflichtet, bis 2030 bis zu 5,7 TWh inländisch erzeugtes Biomethan zu liefern. Ein Erzeugungsziel von 5,7 TWh entspricht etwa 10 % der derzeitigen Gasnachfrage Irlands.
Irland hat einen bedeutenden Agrarsektor und wird alle verfügbaren Technologien und Änderungen der Anbaumethoden benötigen, um seine Treibhausgasemissionen im Einklang mit anderen Wirtschaftszweigen zu verringern. Die inländische Biomethanerzeugung wird dabei von entscheidender Bedeutung sein.
Die Entwicklung einer Biomethanindustrie wird wesentliche Möglichkeiten zur Verringerung der Emissionen in der Landwirtschaft bieten, und zwar durch Diversifizierungsmöglichkeiten für Viehzüchter, geringere Emissionen aus tierischen Abfällen, den Ersatz chemischer Düngemittel durch biobasierte Düngemittel und die Kohlenstoffbindung auf landwirtschaftlichen Flächen.
Die Biomethanerzeugung befindet sich in Irland noch in einem frühen Entwicklungsstadium. In Irland sind derzeit zwei Biomethananlagen mit Einspeisung in das Gasnetz in Betrieb. Die in das Netz eingespeiste Biomethanmenge ist minimal und beträgt ca. 75 GWh pro Jahr, was 0,001 % der aktuellen Gasnachfrage Irlands entspricht.
Analysen zeigen, dass Irland aufgrund eines noch jungen Marktes für nicht subventioniertes Gas und der damit verbundenen höheren Produktionskosten derzeit eine wirtschaftlich ungünstige Position auf dem EU-Biomethanmarkt einnimmt. Nun hat Irland ein Verpflichtungssystem für erneuerbare Wärme entwickelt. In Abschnitt 14 des allgemeinen Systems „Zertifikat für erneuerbare Wärme“ im notifizierten Verordnungsentwurf ist ein zusätzlicher Zertifikatswert von 0,5 vorgeschrieben, der für jede in der Republik Irland (ausgenommen Nordirland) erzeugte und im Rahmen des Verpflichtungssystems für erneuerbare Wärme abgegebene Biomethaneinheit gilt.
Der notifizierte Verordnungsentwurf wurde vor dem Hintergrund von Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Angesichts der wirtschaftlich ungünstigen Lage Irlands auf dem EU-Biomethanmarkt aufgrund der von Natur aus höheren Produktionskosten wird das System nach seiner Einführung keinen ausreichenden Anreiz für inländische Anaerobtechnik-Entwickler oder landwirtschaftliche Rohstofferzeuger bieten, die notwendigen Investitionen zu tätigen, um das nationale Ziel einer Biomethanerzeugung von 5,7 TWh zu erreichen. Durch den notifizierten Verordnungsentwurf wird der Wert von irischem Biomethan angeglichen und seine Rentabilität im Rahmen eines Systems gewährleistet, das für wettbewerbsfähige Importe offen ist. Der zusätzliche Wert verschafft dem inländisch erzeugten Biomethan keinen Vorteil gegenüber dem Produkt anderer Mitgliedstaaten und wird daher auch als verhältnismäßig angesehen und geht nicht über das zur Erreichung des nationalen Ziels erforderliche Maß hinaus.
Auf der Grundlage von Artikel 36 AEUV stehen die Bestimmungen von Artikel 34 keinen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen entgegen, die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen gerechtfertigt sind. Der notifizierte Verordnungsentwurf wird als angemessen und notwendig erachtet, um das legitime Ziel zu erreichen, die landwirtschaftlichen Emissionen Irlands durch die Erzeugung von Rohstoffen zu verringern. Dies führt zum Schutz der Umwelt, zu einer besseren Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors und zu einer höheren Energieversorgungssicherheit Irlands durch die Erzeugung inländischer erneuerbarer Brennstoffe, was wiederum zum Schutz des Lebens von Menschen führt.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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