Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0135
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0013/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260135.DE
1. MSG 001 IND 2026 0013 NL DE 15-01-2026 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Douane Groningen, CDIU. (cdiu.notificaties@douane.nl
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische Zaken, Afdeling Water, Infrastructuur en Omgevingsrecht.
4. 2026/0013/NL - S00E - Umwelt
5. Dekret vom (…) zur Änderung des Dekrets über Umweltaktivitäten, des Dekrets über die Umweltqualität, des Dekrets über Umwelt und Raumordnung, des Dekrets zur Durchführung des Gesetzes über Umwelt und Raumordnung, das Dekret über die Bodenqualität und des Dekrets über Trinkwasser (konsolidiertes Umweltdekret gemäß dem Gesetz über Umwelt und Raumordnung (Infrastruktur und Wasserwirtschaft))
6. Das Dekret sieht technische Änderungen und politisch neutrale Änderungen an Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umwelt- und Planungsgesetz in Bezug auf Boden- und Wasseraspekte vor, wie beispielsweise Vorschriften für das Graben im Boden, Vorschriften für die Ableitung bei der Substratkultivierung und Ähnliches.
7.
8. Das Konsolidierte Dekret enthält Änderungen einer Reihe von Verordnungen des Rates. Bei den betreffenden Dekreten handelt es sich um das Dekret über Umweltaktivitäten, das Dekret über die Umweltqualität, das Dekret über Umwelt und Planung, das Dekret zur Umsetzung des Gesetzes über Umwelt und Planung, das Dekret über die Bodenqualität und das Dekret über Trinkwasser. Der Sammelbeschluss enthält sowohl politische Änderungen von untergeordneter Bedeutung als auch technische Änderungen. Alle oben genannten Änderungen beziehen sich auf den Schutz der Umwelt und der physischen Umgebung sowie auf die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit.
Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das Dekret über Umweltaktivitäten und können technische Vorschriften enthalten, die einer Notifizierung bedürfen.
- Artikel I, Abschnitte Q und W (Artikel 4.791f und 4.791m des Dekrets über Umweltaktivitäten)
- Artikel I, Abschnitte AC, AF, AG, AH, AI, AJ und AI (Artikel 4.918, 4.920, 4.921, 4.924a, 4.930, 4.934, 4.934a und 4.941c des Dekrets über Umweltaktivitäten).
- Artikel I, Abschnitte AP und AS (Artikel 4.976a bis einschließlich 4.976d und 4.997 des Dekrets über Umweltaktivitäten)
Die Änderungen beziehen sich auf Artikel aus dem Dekret über Umweltaktivitäten. Eine Bestimmung über die gegenseitige Anerkennung ist in Artikel 1 Absatz 3 des Dekrets über Umweltaktivitäten enthalten.
9. Artikel I, Abschnitte Q und W, können technische Vorschriften über Messungen enthalten. Diese Artikel besagen, dass ein neuer Wasserzähler eine maximale Messabweichung von 5 % statt 10 % aufweisen darf.
Artikel I, Abschnitte AC, AF, AG, AH, AI, AJ und AI, kann technische Vorschriften für (oberirdische) Lagertanks (die sich teilweise im Boden oder auf einem Terp befinden) enthalten. Beispielsweise strengere Anforderungen in den Artikeln 4.918 und 4.930 des Dekrets über Umwelttätigkeiten, da diese Lagertanks ähnliche Bodenrisiken wie unterirdische Lagertanks bergen. Daher müssen die Tanks doppelwandig sein und über ein von einem zertifizierten Unternehmen installiertes System zur Lecksuche in der Wand verfügen. Das Unternehmen muss über ein Zertifikat für BRL SIKB 7800 verfügen, das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß NEN-EN-ISO/IEC 17065 für die genannte BRL ausgestellt wurde. Einwandige Lagertanks sind ebenfalls zulässig, sofern sie in einem unterirdischen, flüssigkeitsdichten Behälter mit Leckageerkennung untergebracht sind. Neue Lagertanks und neue unterirdische Stahlrohre müssen ebenfalls mit einem kathodischen Schutz versehen werden (siehe Artikel 4.924a und 4.941c der Verordnung über umweltbezogene Tätigkeiten).
Die Artikel I, Abschnitt AP und Abschnitt AS können technische Vorschriften zur Zurückweisung, Entfernung oder Stilllegung von unterirdischen Speichertanks sowie zur internen Bewertung dieser Tanks enthalten. Diese Bestimmungen ergaben sich aus den genannten Standarddokumenten (PGS 28 und 31 sowie BRL SIKB 6800/Protokoll 6811), und der Inhalt der Bestimmungen der Artikel war bereits darin enthalten. Diese Artikel wurden jedoch aufgenommen, um klarzustellen, dass diese Vorschriften auch mit dem Ziel der Vermeidung von Bodenverunreinigungen festgelegt wurden.
Die Bestimmungen sind im Interesse des Umweltschutzes erforderlich und geeignet, dieses Interesse zu schützen; sie gehen nicht weiter als notwendig.
Für alle Änderungen gilt: sie können die technischen Anforderungen enthalten, die zum Schutz der physischen Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit erforderlich sind. Die Bestimmungen gelten unterschiedslos für alle Gesellschaften, Sie unterscheiden nicht zwischen inländischen und ausländischen
Waren und Dienstleistungen. Die Bestimmungen sind unterschiedslos und daher nicht diskriminierend. Die Bestimmungen sind verhältnismäßig.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu