Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0252
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0031/ES
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260252.DE
1. MSG 001 IND 2026 0031 ES DE 23-01-2026 ES NOTIF
2. Spain
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes, Comunicaciones y Medio Ambiente.
Dirección General de Coordinación del Mercado Interior y otras Políticas Comunitarias.
Secretaría de Estado de Asuntos Europeos. Ministerio de Asuntos Exteriores y de Cooperación.
Plaza del Marqués de Salamanca, 8, 28006. Madrid.
Email: d83-189@maec.es
3B. Dirección General de Industrias, Innovación y Cadena Agroalimentaria de la Consejeria de Agricultura, Pesca, Agua y Desarrollo Rural de la Junta de Andalucía.
Dirección: C/ Tabladilla s/n 410071 - Sevilla
Telefóno 955032203
Correo electrónico:dgiica.capadr@juntadeandalucia.es
4. 2026/0031/ES - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. Erlass zur Genehmigung der technischen Bedingungen für die Herstellung und das Inverkehrbringen von handwerklich hergestelltem Käse und von handwerklich hergestelltem Molkekäse in Andalusien
6. Käse und Molkekäse.
7.
8. Regelung der besonderen technischen Bedingungen, die für die Herstellung und das Inverkehrbringen von handwerklich hergestelltem Käse und von handwerklich hergestelltem Molkekäse in Andalusien erforderlich sind.
Zunächst ist anzumerken, dass gemäß Artikel 3 des Erlassentwurfs handwerklich hergestellte Lebensmittel, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtmäßig hergestellt und verarbeitet wurden und die den in diesem Erlass festgelegten Bedingungen entsprechen, im Gebiet der autonomen Gemeinschaft Andalusien unter den Bezeichnungen „Handwerklich hergestellter Käse“ oder „Handwerklich hergestellter Bauernkäse“ und „Handwerklich hergestellter Molkekäse“ oder „Handwerklich hergestellter Molkekäse aus Hofkäsereien“ vermarktet werden dürfen.
Die technischen Bedingungen für die Herstellung und das Inverkehrbringen von handwerklich hergestelltem Käse und handwerklich hergestellter Molkekäse in Andalusien wurden in einem Erlass aus dem Jahr 2013 (notifiziert als 2012/128/E gemäß der Richtlinie über technische Vorschriften) geregelt. Mit diesem Entwurf wird der oben genannte Erlass von 2013 aufgehoben.
Die wichtigsten Änderungen, die im Erlass im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung eingeführt wurden, betreffen mehrere Aspekte, darunter:
Präzisierung des Rechtsrahmens, Anpassung der Anforderungen an Rohstoffe an die Bestimmungen der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften: Königliches Dekret Nr. 1086/2020 vom 9. Dezember 2020 zur Regelung und Lockerung bestimmter Bedingungen für die Anwendung der Hygienevorschriften der Europäischen Union bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln sowie zur Regelung von Tätigkeiten, die von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen sind.
Sowie Königliches Dekret Nr. 989/2022 vom 29. November 2022 zur Festlegung der Grundregeln für die Registrierung von Akteuren des Milchsektors, die Verbringung von Milch und die Kontrolle im Bereich der Primärerzeugung und bis zur ersten Entladung.
— In Bezug auf die Anforderungen an Unternehmen werden die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Ausnahme hinsichtlich der Größenbeschränkungen gemäß der ersten Zusatzbestimmung des oben genannten Königlichen Dekrets von 2022 in den Text aufgenommen.
— Die Höchstmenge der verarbeiteten Milch wird auf der Grundlage der Zahl der Beschäftigten festgelegt und ersetzt ein festes, rein quantitatives Kriterium, unabhängig von der Art der verwendeten Milch. Auch die Herkunftsanforderung für diese Milch wird geändert. Auch Beschränkungen hinsichtlich der Fläche der Anlagen werden aufgehoben.
— Bei der Verwendung optionaler Rohstoffe wird eine größere Toleranz gewährt.
— Die detaillierte Beschreibung des Herstellungsprozesses wird weggelassen, um den Einfluss der individuellen Eigenschaften des Handwerkers hervorzuheben.
9. Die technischen Bedingungen für die Herstellung und das Inverkehrbringen von handwerklich hergestelltem Käse und handwerklich hergestellter Molkekäse in Andalusien wurden in einem Erlass aus dem Jahr 2013 (notifiziert als 2012/128/E gemäß der Richtlinie über technische Vorschriften) geregelt.
In Anbetracht der Zeit, die seit dem Inkrafttreten des genannten Erlasses vergangen ist, wurde festgestellt, dass die darin aufgeführten technischen Anforderungen und Bedingungen vereinfacht und aktualisiert werden müssen.
Dieser neue Erlass befasst sich mit der Notwendigkeit, die technischen Bedingungen, Anforderungen und spezifischen Aspekte für die Herstellung und Vermarktung von handwerklich hergestelltem Käse und Molkekäse in Andalusien zu regeln und sie an die derzeit geltenden Vorschriften anzupassen, und zwar auf eine klarere, einfachere und spezifischere Weise als in früheren Vorschriften. Dadurch wird auf Anfragen und Vorschläge reagiert, was zu einer erhöhten Nachfrage nach dieser Tätigkeit führt und Hindernisse für die Entwicklung eines Sektors beseitigt, der insbesondere aufgrund der großen Vielfalt an Käsesorten mit einzigartigen Eigenschaften von großer Bedeutung ist, die aufgrund ihrer aufwendigen Herstellungsverfahren zu einzigartigen Produkten führen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu