Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2007
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0394/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262007.DE
1. MSG 001 IND 2026 0394 BE DE 23-07-2026 BE NOTIF
2. Belgium
3A. FOD economie
3B. Vlaams Energie en Klimaatagentschap
4. 2026/0394/BE - B00 - Bauart
5. Ministerialerlass zur Änderung verschiedener Bestimmungen des Ministerialerlasss vom 28. Dezember 2018 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zu den Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz, Bescheinigungen über die Gesamtenergieeffizienz und Zertifizierung von Auftragnehmern und Installateuren
6. Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (building automation and control systems - BACS)
7.
8. Das Dokument enthält eine Reihe von Änderungen der Vorschriften zur Energieeffizienz und Zertifizierung, der Schulungsanforderungen für Befähigungszeugnisse sowie der EPB- und EPC-Methoden.
Befähigungsnachweise: Es wird ein Lehrgang für den Befähigungsnachweis für Biomasseöfen angeboten, für den die gleichen Erfahrungsanforderungen gelten wie für Biomassekessel. Zudem werden die erforderlichen Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen näher erläutert. Für das neue Zertifikat für Solaranlagen, Heimakkus und intelligente Ladeinfrastruktur werden die materiellen Anforderungen an Prüfungszentren an die Anforderungen für Ausbildungszentren angeglichen.
Baukennzeichnung für Mehrfamilienhäuser: Gemäß dem Flämischen Koalitionsvertrag 2024-2029 wird für Mehrfamilienhäuser und andere Gebäude, für die ein Energieausweis für Gemeinschaftsflächen (EPC GD) erforderlich ist, eine Baukennzeichnung eingeführt. Das Label soll zu Sanierungsmaßnahmen anregen und wird anhand von Indikatoren in den Bereichen Wärmedämmung, Gebäudetechnik und Solarenergie ermittelt. Die Einstufung reicht von A bis F, wobei A für vollständig fossilfreie Gebäude reserviert ist. Liegt kein EPC für Gemeinschaftsflächen vor, wird automatisch ein F-Label zugewiesen. Das Fehlen eines EPC bedeutet nicht, dass die Immobilie nicht vermietet oder verkauft werden kann, es kann jedoch zu einer Geldbuße führen. Neubauten sind für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Zertifizierungspflicht befreit.
Beim EPC für Gebäude, die nicht Wohngebäude sind, wird ein berechnetes Energielabel eingeführt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass bei der Ausstellung eines Energieausweises die entsprechenden Unterlagen übergeben werden, damit zukünftige Energieberater nicht erneut alle Unterlagen einholen müssen. Der Aufbau des Formulars wird derzeit angepasst, um unter anderem sicherzustellen, dass Energiespeicher, emissionsfreie Gebäude und Gemeinden, die erneuerbare Energien nutzen, angemessen berücksichtigt werden.
Anpassungen der Prüfprotokolle: Die Prüfprotokolle für EPCs werden weiter präzisiert. Es werden zusätzliche Vorgaben zu Digitalplänen, Projektdateien, Standortbegehungen, Fotos, Grundrissen, Trennwänden und Produkteigenschaften aufgenommen. Darüber hinaus werden die Vorschriften für Lüftung, Solarkessel, Beleuchtung und gleichwertige Einheiten für Industrie- oder Landwirtschaftsgebäude geändert.
Technische Änderungen der EPB-Regelungen:
Verschiedene Anhänge zu den EPB-Vorschriften werden aktualisiert:
- Aufnahme normativer Verweise im Übertragungsreferenzdokument.
- Aufnahme des CO₂-Nachweises als Methode zur Anwesenheitserfassung in Nassräumen.
- Klarstellung von Begriffen wie Dimensionierungshinweis und Dimensionierungsberechnung.
- Anpassung der Berechnungsmethode für die externe Wärmeversorgung, um sicherzustellen, dass auch Wärmeverluste durch Rohrleitungen innerhalb von Gebäuden angemessen berücksichtigt werden. Infolgedessen besteht weiterhin ein Anreiz, diese Verluste zu begrenzen.
9. Der Ministerialerlass vom 28. Dezember 2018 legt allgemeine Bestimmungen für die Gesamtenergieeffizienz, Bescheinigungen über Gesamtenergieeffizienz, Zertifizierung von Bauunternehmern und Installateuren sowie über die Renovierungspflicht fest. Er ist ein Koordinierungserlass in Bezug auf EPB, EPC, die Zertifizierung von Installateuren und die Renovierungspflicht. Dieser Erlass wurde am 29. Januar 2019 im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem vorliegenden Änderungserlass werden eine Reihe von Änderungen im Dekret vom 28. Dezember 2018 eingeführt, die unter anderem die Qualitätsanforderungen an Ausbildungs- und Prüfungseinrichtungen für zertifizierte Auftragnehmer und Installateure, die EPC-Kennzeichengrenzen für Nichtwohngebäude, das Übermittlungsreferenzdokument für die EPB, den Formulierungsaufbau und das Prüfprotokoll für Wohn- und kleine Nichtwohngebäude und Gemeinschaftsflächen sowie das Prüfprotokoll für Nichtwohngebäude betreffen.
9a. Der Ministerialerlass enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des derzeitigen Rahmens für die Energieeffizienz, darunter Klarstellungen zu den Inspektionsprotokollen und die Festlegung der Anzahl der Fortbildungsstunden, die Experten im nächsten Jahr absolvieren müssen. Darüber hinaus wird mit diesem MB auch eine Gebäudekennzeichnung eingeführt, um die Energieeffizienz bestehender Mehrfamilienhäuser zu bewerten. Dies ist keine spezifische Anforderung der EPBD-Richtlinie, trägt aber dazu bei, die in der EPBD festgelegten Ziele – einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 – zu erreichen. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern gestalten sich energetische Sanierungen schwierig, wenn nur Energieausweise für einzelne Wohnungen vorliegen, da die Eigentümer der einzelnen Wohnungen auf der Grundlage ihres jeweiligen Energieausweises ihren eigenen spezifischen Aspekten Vorrang einräumen möchten. So ist es beispielsweise unwahrscheinlich, dass ein Eigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss bereit ist, sich an den Kosten für die Renovierung und Isolierung des Gebäudedachs zu beteiligen. Das System der Gebäudekennzeichnung ist eine geeignete Maßnahme, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohnblöcke und die Förderung energieeffizienter Renovierungen. Die Gebäudekennzeichnung gibt Eigentümern, Miteigentümern, potenziellen Käufern und potenziellen Mietern einen einfachen und transparenten Überblick über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Die Festlegung von Mindestanforderungen für dieses Gütezeichen schafft einen klaren Anreiz, in Energiesparmaßnahmen zu investieren. Das bedeutet, dass die Miteigentümergemeinschaft verpflichtet ist, in die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes zu investieren. Ohne dieses Label werden solche Investitionen oft durch die verschiedenen Einzelinteressen der Eigentümer aufgeschoben oder blockiert. Das Label ist auf bestehende EPC-Daten und objektive Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz abgestimmt und trägt somit unmittelbar zum Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands bei. Darüber hinaus leitet sich das Gebäudezertifikat aus dem Energieausweis für Gemeinschaftsflächen ab, einem Instrument, das aus der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) hervorgegangen ist. Die Maßnahme baut daher auf einem bestehenden europäischen politischen Rahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auf. Die Maßnahme wird einheitlich und systematisch auf Gebäude angewandt, für die ein Energieausweis für Gemeinschaftsbereiche erforderlich ist.
9b. Die Maßnahme geht nicht über das zur Erreichung des beabsichtigten Ziels erforderliche Maß hinaus. Der bestehende Energieausweis für Gemeinschaftsbereiche enthält technische Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Diese Informationen sind jedoch für Eigentümer, potenzielle Käufer oder potenzielle Mieter nicht immer einfach zu interpretieren, was die Entscheidungsfindung innerhalb der Miteigentümergemeinschaft nicht ausreichend fördert. Das Gebäudelabel schließt diese Lücke, indem es komplexe Informationen in eine klare und leicht vergleichbare Klassifizierung übersetzt. Die Festlegung klarer Anforderungen an diese Einstufung wird zu konkreten Investitionen in das Gebäude führen, die erforderlich sind, um bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Weniger weitreichende Alternativen, wie beispielsweise die bloße Sensibilisierung der Öffentlichkeit oder die Beibehaltung des derzeitigen Systems der Informationsbereitstellung ohne Kennzeichnung, bieten keine ausreichende Gewähr dafür, dass die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar und vergleichbar gemacht wird. Darüber hinaus stützt sich die Maßnahme ausschließlich auf Informationen, die bereits im Energieausweis für Gemeinschaftsbereiche verfügbar sind, und erfordert keine zusätzlichen Inspektionen oder Verwaltungsverfahren. Die Auswirkungen auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb des Binnenmarktes bleiben daher begrenzt.
9c. Die Maßnahme stellt keine übermäßigen Belastungen für Eigentümer, Miteigentümergemeinschaften oder Marktteilnehmer dar. Das Gebäudezertifikat wird automatisch aus den Daten abgeleitet, die bereits im Energieausweis für Gemeinschaftsflächen enthalten sind, der für alle Mehrfamilienhäuser bereits vorgeschrieben ist. Die vorhandenen Informationen werden in einem Parameter zusammengefasst, der leicht zu verstehen und zu vergleichen ist. Es sind keine zusätzlichen Prüfungen, Messungen oder Zertifizierungen erforderlich. Die administrativen und finanziellen Auswirkungen bleiben daher sehr begrenzt. Andererseits steht ein wichtiges öffentliches Interesse auf dem Spiel, nämlich die Umsetzung der europäischen und flämischen Energieeffizienzziele, die Unterstützung der Energiewende und eine größere Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Ohne eine eindeutige Gebäudekennzeichnung wären die im Energieausweis für Gemeinschaftsflächen enthaltenen Informationen für viele Nutzer weniger zugänglich und weniger nützlich, was den Beitrag des Energieausweises zu Sanierungsentscheidungen erheblich schmälern würde. Angesichts der geringen zusätzlichen Belastung und des erheblichen gesellschaftlichen Nutzens steht die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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