Mitteilung 901
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 2860
Informationsverfahren EG - EFTA
Notifizierung: 2026/9018/IS
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20262860.DE
1. MSG 901 IND 2026 9018 IS DE 09-10-2026 IS NOTIF
2. Iceland
3A. Ministry for Foreign Affairs
3B. Ministry of Industries
4. 2026/9018/IS - C00A - Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel
5. Änderung der Verordnung über die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem „Keyhole“-Kennzeichen
6. Lebensmittel gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelgesetz) und gemäß der spezifischen Beschreibung in Anhang 2 der Verordnung über die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem „Keyhole“-Kennzeichen.
C50A (Lebensmittel) und C60A (Etikettierung).
7.
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Artikel 23
Der Entwurf betrifft Änderungen der isländischen Verordnung Nr. 333/2021 über die freiwillige Verwendung des „Keyhole“-Kennzeichnens auf Lebensmitteln. Die Verordnung wird durch eine neue Verordnung ersetzt.
8. Der Entwurf betrifft Änderungen der isländischen Verordnung vom 11. März 2021 über die Verwendung des „Keyhole“-Kennzeichens bei der Vermarktung von Lebensmitteln. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in Zusammenarbeit mit Schweden, Dänemark und Norwegen, die über entsprechende Bestimmungen verfügen, ausgearbeitet. Daher werden in Schweden, Dänemark und Island entsprechende Vorschläge (abgesehen von redaktionellen Anpassungen) erarbeitet.
Das „Keyhole“-Kennzeichen ist ein freiwilliges Gütesiegel, das auf Lebensmitteln verwendet wird. Die wissenschaftliche Grundlage bilden die Nordischen Ernährungsempfehlungen (Nordic Nutrition Recommendations, NRR). Das Ziel des „Keyhole“-Kennzeichens ist es, den Verbrauchern die Entscheidung für eine gesündere Wahl innerhalb derselben Lebensmittelgruppe anhand des Gehalts an Fett, Zucker, Salz und Ballaststoffen zu erleichtern. Die allgemeinen Bestimmungen für die Verwendung des „Keyhole“-Kennzeichens sind in der Verordnung festgelegt; in Anhang 2 sind Lebensmittelkategorien sowie die spezifischen Kriterien für jede Kategorie aufgeführt. Dies bedeutet, dass eine vollständige Bewertung der Ernährungsqualität des Erzeugnisses vorgenommen wurde. Gemäß der isländischen Verordnung darf das „Keyhole“-Kennzeichen bei der Vermarktung von vorverpackten und nicht vorverpackten Lebensmitteln verwendet werden, die unter die in Anhang 2 aufgeführten Lebensmittelkategorien fallen, sofern sie die ernährungsbezogenen Kriterien für die jeweilige Kategorie erfüllen. Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Symbols sind in der isländischen Verordnung festgelegt.
9. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, das „Keyhole“-Kennzeichen an die aktuellen nordischen Ernährungsempfehlungen (NRR) anzupassen und damit dazu beizutragen, dass die Verbraucher mehr Ballaststoffe und Vollkornprodukte, weniger Salz und gesündere Fette zu sich nehmen. Die wissenschaftliche Grundlage für das „Keyhole“-Kennzeichen die Nordischen Ernährungsempfehlungen (Nordic Nutrition Recommendations, NRR).
9a. Da die nordischen Ernährungsempfehlungen (NRR) kein statisches Dokument sind, sondern regelmäßig (zuletzt im Jahr 2023) aktualisiert werden, müssen auch die Kriterien für die Verwendung des „Keyhole“-Kennzeichens zwangsläufig überprüft und angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf einer Überarbeitung unter Berücksichtigung der neuesten NRR (2023). Die vorgeschlagenen Änderungen werden als geeignet angesehen, um zur Erreichung des Ziels des „Keyhole“-Kennzeichens beizutragen.
9b. Das „Keyhole“-Kennzeichen ist nicht auf nordische Produkte beschränkt, sondern steht allen Produkten offen, welche die Kriterien erfüllen. Für die Nutzung des Kennzeichens ist weder eine Registrierung noch die Entrichtung von Gebühren erforderlich. Die vorgeschlagenen Änderungen werden als notwendig erachtet, damit das „Keyhole“-Kennzeichen seinen Zweck als einfacher und glaubwürdiger Weg zu gesünderen Alternativen erfüllen kann. Ohne die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung würde das „Keyhole“-Kennzeichen nicht ausreichend mit seiner wissenschaftlichen Grundlage, dem NRR, im Einklang stehen. Alternative Maßnahmen zur Änderung der Verordnung, wie beispielsweise reine Informationen oder Hinweise zu den NRR 2023, werden als unzureichend angesehen, da das Anbringen des Kennzeichens auf dem Produkt selbst (das für die Erreichung des Ziels des „Keyhole“-Kennzeichens entscheidend ist) die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Kriterien erfordert.
9c. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Änderungen negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben werden, und dies ist auch nicht zu erwarten. Die Teilnahme am „Keyhole“-Programm ist freiwillig, und die Kriterien gelten gleichermaßen, unabhängig davon, wo im EWR das Produkt hergestellt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen keine nennenswerten administrativen oder wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Marktbetreiber haben. Die Marktteilnehmenden müssen sich an die geänderten Kriterien anpassen, doch im Entwurf ist eine recht lange Übergangsfrist vorgesehen. Angesichts des Interesses daran, der Öffentlichkeit einen einfachen Weg zu gesünderen Alternativen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse anzubieten, werden die vorgeschlagenen Änderungen als verhältnismäßig und nicht als übermäßige Belastung im Hinblick auf das verfolgte Ziel angesehen.
10. Verweise auf die Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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